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Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Bild: Shutterstock

Klage vor deutschem Bundespatentgericht und Einspruch am Europäischen Patentamt

Testbiotech, das deutsche Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie, hat zwei Verfahren gegen erteilte Patente gestartet. Die Patente wurden auf gentechnische Verfahren erteilt, die sich mit menschlichen embryonalen Stammzellen und Eingriffen in die menschliche Keimbahn befassen. Doch Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Diese Verbote wurden nach der vorliegenden rechtlichen Analyse bei den genannten Patenten nicht ausreichend berücksichtigt.

Nach Ansicht von Testbiotech verstossen die Patente damit nicht nur gegen die Bestimmungen des Patentrechts, sondern schaffen auch wirtschaftliche Anreize, die ethisch nicht vertretbar sind. Gerade im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuen Gentechnikverfahren ist die Einhaltung ethischer Grenzen besonders wichtig.

Das Patent DE102004062184 wurde vom Deutschen Patentamt erteilt, die parallele Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) aber zurückgewiesen. Es  betrifft die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Embryonen, die in der Forschung sehr begehrt sind. Dies umfasst auch die Nutzung menschlicher Embryonen, wie sie bei Verfahren zur künstlichen Befruchtung (IVF) entstehen. Die Durchführung des patentierten Verfahrens mit menschlichen Embryonen wäre nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar, weswegen Testbiotech die Nichtigerklärung des Patentes fordert, soweit menschliche Embryonen betroffen sind.

Zudem hat Testbiotech einen Einspruch gegen ein europäisches Patent auf die ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas eingereicht (EP3401400). In diesem Patent sind weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch die kommerzielle Verwendung von Embryonen so eindeutig ausgenommen, wie dies vom Gesetz verlangt wird. Ferner wird auch die Anwendung der neuen Gentechnik-Methode an Pflanzen und Tieren beansprucht. Testbiotech fordert den Widerruf beziehungsweise eine erhebliche Einschränkung der Ansprüche.

Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben!“ weist daraufhin, dass die Patentanträge auf embryonale Stammzellen und auch auf gentechnisch veränderte Pflanzen zunehme. Die Patentämter müssten darauf achten, dass mit der Erteilung von Patenten keine falschen Anreize geschaffen werden, fordert Christoph Then von Testbiotech. Sonst sei der Schutz der Menschenwürde gefährdet, welcher «gerade in Zeiten der neuen Gentechnik und der ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas von zentraler Bedeutung sei. Nicht nur die Versuche mit menschlichem Leben in China zeige, dass hier ein Dammbruch drohe.