Für eine Welt ohne Gentechnik
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News zu Patente
- Wem gehören unsere Lebensmittel?
- Kein Patent auf gentechnisch veränderte Menschenaffen
- Ein breites Bündnis fordert Moratorium auf die Patentierung konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere
- Baysantos Patent auf „geköpften“ Brokkoli widerrufen
- Neue gentechnische Verfahren: Patentanträge nehmen zu
- Aufruf: Patentierung von Saatgut stoppen!
- Indisches Gericht lehnt Patentierung ab
- Europa verpasst Chance, Patente auf Pflanzen und Tiere wirksam einzuschränken
- Kein Patent auf Bier und Gerste!
- EU einig gegen Patente auf Pflanzen und Tiere
Links
- externer Link: Kein Patent auf Leben
- externer Link: No patents on seeds
- PDF: Broschüre: Wer hat die Maus erfunden?
- externer Link: Greenpeace: Patente
- externer Link: Swissaid: Endlich! Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere werden verboten
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik: Gentechnik und Patente
Rechtliche Grundlagen
- externer Link: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
- externer Link: Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV)
- externer Link: Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz)
- externer Link: Verordnung über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzverordnung)
- externer Link: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Patente
Bild: NO PATENTS ON SEEDS
Gentech-Saatgut kann patentiert werden. Dies ist einer der Hauptgründe warum sich die Agro-Industrie derart stark für die Gentechnologie engagiert. Es winken höhere Profite und mehr Marktmacht, auf Kosten der Bauern, der kleineren Züchter, der biologischen Vielfalt und der Ernährungssicherheit. Durch Patente auf Gentech-Saatgut wird die Struktur des Marktes und somit auch die gesamte Landwirtschaft verändert.
Patente sind von der zuständigen Behörde erteilte Schutztitel für Erfindungen. Eine Erfindung im rechtlichen Sinne löst ein technisches Problem mit den Mitteln der Technik. Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz sind im Patentgesetz und der Patentverordnung festgehalten.
Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Interesse der multinationalen Konzerne in den letzten Jahren die Patentierbarkeit immer stärker ausgeweitet und die bestehenden Verbote unterlaufen. Die Nahrungssicherheit liegt zunehmend in den Händen einiger weniger transnationaler Chemie- und Biotechnologie-Konzerne.
Die zunehmende Patentierung von Saatgut, konventionellen Pflanzensorten und Nutztierrassen bedeutet eine weitgehende Enteignung von Bauern und Züchtern: Landwirte dürfen ihr Saatgut aus der Ernte nicht mehr zurück behalten und Züchter können mit dem patentierten Saatgut nur noch sehr eingeschränkt weiter arbeiten.
In der SAG befassen sich die Vorstandsorganisationen Swissaid, Erklärung von Bern, Greenpeace und das Blauen-Institut mit der Patentproblematik.
Die SAG beschränkt sich hier deshalb auf wichtige Links (rechte Spalte) und einige wichtige Meilensteine in der Debatte um Patente auf Leben.
Mai 2012
Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, in der das Europäische Patentamt und die Europäische Kommission aufgefordert werden, die Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten sowie konventionelle Züchtungsverfahren zu verbieten.
- externer Link: Europäisches Parlament
März 2012
Ein Report der internationalen Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“ listet die 2011 vom Europäischen Patentamt (EPA) gewährten Patente auf Sonnenblumen, Melonen, Gurken, Reis und Weizen auf und erläutert die Gefahren der Patentvergabepraxis.
- externer Link: Bündnis No Patents on Seeds
Mai 2011
Der Agro-Gentechnik-Konzern Monsanto hat ein europäisches Patent auf eine konventionell gezüchtete Melone erhalten. Die Melone ist resistent gegenüber einer Viruskrankheit und wurde auf herkömmliche Art und Weise gezüchtet.
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik
- externer Link: Einspruch gegen Melonen Patent
Dezember 2010
Das Europäische Patentamt veröffentlicht den Entscheid zu den Brokkoli- bzw. Tomatenpatenten. Es handelt sich um die Klärung des Begriffs der „im Wesentlichen biologische Verfahren", mit dem im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) derartige Verfahren zur Züchtung von Pflanzen (und Tieren) von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden.
externer Link: Europäisches Patentamt