Futtermittel

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Bild: Fütterung im Gut Rheinau


Im Jahre 2008 wurden in der Schweiz 0% Gentech-Futtermittel importiert.

Durch das Anbau-Moratorium werden in der Schweiz keine Gentech-Pflanzen für die Futtermittelproduktion angebaut. Indirekt wirkt sich das Moratorium auch auf den Import von Gentech-Futtermitteln aus. Diejenigen Lebens- und Futtermittel, die in vermehrungsfähiger Form vorliegen (zum Beispiel Samen von Gentech-Raps oder Bohnen von Gentech-Soja) fallen unter den Geltungsbereich des Moratoriums.
Bewilligte Gentech-Futtermittel

Juni 2012

Gentechnisch veränderte Futtermittel werden mit der Aufnahme in die Liste der gentechnisch veränderten Futtermittel (GVO-Futtermittelliste) vom BLW zugelassen. Zurzeit sind in der Schweiz gemäss Futtermittelliste vier GVO als Futtermittel zugelassen. Als Saatgut, Pflanzenschutzmittel oder Dünger sind momentan keine GVO zugelassen, es wurden dafür auch keine Bewilligungsanträge eingereicht. Insgesamt ergibt sich aber gemäss Artikel 62 und 68 der Futtermittel-Verordnung eine beachtliche Liste an zugelassenen und tolerierten GVO als Futtermittel in der Schweiz.

November 2011

Gemäss der Zollstatistik wurden im Jahre 2010 wie in den Vorjahren 2008 und 2009 keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt. Dies belegt, dass gentechnikfreie Futtermittelimporte möglich sind, obwohl der weltweite Anbau von gentechnisch veränderten Futtermitteln weiterhin zunimmt.

November 2009

Es liegt eine Statistik über Futtermittelimporte und deren Anteil mit GVO-Deklaration seit dem Jahre 1999 vor. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW gibt jährlich im Agrarbericht Angaben zu den Importzahlen von Gentech-Futtermitteln.

Deklaration Futtermittel

Gentechnisch veränderte Futtermittel werden mit der Aufnahme in die Liste der gentechnisch veränderten Futtermittel (GVO-Futtermittelliste) vom BLW zugelassen (Futtermittelverordnung Artikel 62). Die Anforderungen an die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln sind in Futtermittelverordnung Artikel 66 geregelt.

In der Schweiz wurde die Nulltoleranz für Futtermittel, die unbeabsichtigt Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen enthalten, bereits vor einigen Jahren aufgehoben. Unbewilligte, verunreinigte Futtermittel dürfen nach Futtermittelverordnung Artikel 68 in Verkehr gebracht werden, wenn der Anteil der Spuren nicht zugelassener GVO höchstens 0,5 Massenprozent beträgt und belegt werden kann, dass geeignete Massnahmen zur Vermeidung der unerwünschten Verunreinigungen ergriffen wurden. In der EU galt bisher die Nulltoleranz für solche GVO-Verunreinigungen in Futtermitteln. Diese wurde jetzt auch aufgehoben. Ab nun sind in Futtermittelimporten geringfügige Spuren von in der EU nicht zugelassenen Gentech-Pflanzen erlaubt, wenn sie die technische Nachweisgrenze von 0,1 Prozent nicht überschreiten.

externer Link: Schweiz: Futtermittelverordnung Artikel 68
externer Link: EU: Transgen.de

29.6.2011 | Futtermittel

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Bild: www.bio-suisse.ch

In der Schweiz wurde die Nulltoleranz für Futtermittel, die unbeabsichtigt Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen enthalten, bereits vor einigen Jahren aufgehoben. Unbewilligte, verunreinigte Futtermittel dürfen nach Futtermittelverordnung Artikel 68 in Verkehr gebracht werden, wenn der Anteil der Spuren nicht zugelassener GVO höchstens 0,5 Massenprozent beträgt und belegt werden kann, dass geeignete Massnahmen zur Vermeidung der unerwünschten Verunreinigungen ergriffen wurden. In der EU galt bisher die Nulltoleranz für solche GVO-Verunreinigungen in Futtermitteln. Diese wurde jetzt auch aufgehoben. Ab nun sind in Futtermittelimporten geringfügige Spuren von in der EU nicht zugelassenen Gentech-Pflanzen erlaubt, wenn sie die technische Nachweisgrenze von 0,1 Prozent nicht überschreiten. Für Lebensmittel ist in der EU weiterhin die Nulltoleranz massgebend: Spuren nicht zugelassener GVO sind unabhängig von ihrem Anteil nicht erlaubt. Jeder Nachweis von unbewilligten GVO hat zur Folge, dass solche verunreinigten Lebensmittel nicht auf den Markt kommen dürfen. In der Schweiz wird – im Gegensatz zur EU – in Artikel 6a der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) auch bei Lebensmitteln eine Toleranz für Spuren unbewilligter GVO anerkannt (0,5 Massenprozent).

externer Link: Transgen.de
externer Link: Futtermittel-Verordnung Artikel 68
externer Link: VGVL Artikel 6a

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In Italien werden Ziegen, wie die Rasse der Girgentana-Ziege, für die Milchproduktion gezüchtet. Bild: Böhringer

Laut Independent Science News zeigt eine neue italienische Studie, dass Zicklein, deren Mütter mit Roundup Ready Sojabohnen gefüttert wurden, kleiner und leichter sind. Verschiedene Forschungen haben gezeigt, dass Grösse und Gewicht der Jungen mit der Muttermilch zusammenhängen. Die Ziegenmütter, die mit GV-Soja gefüttert wurden, hatten weniger Nährstoffe in der Milch, die für das Wachstum entscheidend sind.

Fotolia Vogelfutter Bild: fotolia

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben in einem Kontrollprogramm die Qualität von Körnermischungen, die als Futter für Wildvögel oder Hausvögel (z. B. Kanarienvögel) verkauft werden, untersucht.
Bei den von Agroscope durchgeführten Kontrollen wurden in 24 der 30 untersuchten Proben transgene Rapssamen festgestellt. In 11 davon konnte eine Mehrfachkontamination mit bis zu 3 verschiedene Sorten gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen werden. Die Verunreinigungen lagen mehrheitlich bei höchstens 0,5 %.

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In einer Langzeitstudie wurden Ratten mit dem Mais NK603 gefüttert. Bild: gmoseralini.org

Monsanto hat bei der Rückweisung der Studie des französischen Biologieprofessors Gilles-Eric Séralini im Hintergrund eine entscheidende Rolle gespielt. Dies zeigt ein Report der britischen Organisation GMWatch. Im September 2012 publizierte das Fachmagazin Food and Chemical Toxicology (FCT) die Resultate einer Studie des Teams von Professor Séralini. Im Rahmen einer Langzeitstudie waren Ratten mit dem Mais NK603 von Monsanto und mit geringen Mengen des Herbizids Glyphosat gefüttert worden. Die Studie fand bei den so gefütterten Ratten Leber- und Nierentoxizität und hormonelle Störungen. Zudem war ein Trend zu erhöhter Tumorbildung in den meisten Behandlungsgruppen beobachtet worden. Im November 2013 wurde die Publikation der Studie von der Zeitschrift wieder zurückgezogen. Der Studie wurden signifikante Mängel im Design, der Durchführung und dem Reporting vorgeworfen.

9.3.2011 | Futtermittel

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Bild: www.lid.ch

Vertreter der EU-Mitgliedsländer hatten im Februar 2011 den Plänen der Kommission zugestimmt, wonach Futtermittel künftig mit GVO verunreinigt sein dürfen, sofern die GVO die technische Nachweisgrenze von 0,1 Prozent nicht überschreiten. In der Schweiz sind Futtermittel mit unbeabsichtigten Spuren nicht zugelassener GVO zugelassen, wenn deren Anteil höchstens 0,5 Massenprozent beträgt. Zudem muss belegt werden, dass geeignete Massnahmen zur Vermeidung der unerwünschten Verunreinigungen ergriffen wurden und der GVO beispielsweise in der EU zugelassen ist. Während also in der Schweiz die Nulltoleranz bereits seit einigen Jahren aufgehoben ist, ist der Disput in Europa noch voll im Gange. Dem Entscheid der EU-Mitgliedsländer muss nämlich noch der Ministerrat zustimmen. In kritischen Kreisen regt sich Widerstand. So zeigt ein Rechtsgutachten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, dass die Aufhebung der Null-Toleranz gegen EU-Recht verstosse. Und der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft BÖLW rechnet vor: "Künftig soll in jeder Tonne Futtermittel bis zu 1 kg nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorhanden sein dürfen".

externer Link: Informationsdienst Gentechnik
externer Link: Pressemitteilung BÖLW
externer Link: Futtermittelverordnung Artikel 21b