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Schadensfälle


amaranthus palemeri Schadensfälle
Amaranthus Palmeri entwickelt rasch Resistenzen gegen Herbizide und wird somit zum Superunkraut

Seit 1996 werden gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut und besetzen heute ungefähr 190 Millionen Hektar Land, vorwiegend in den USA, Brasilien, Argentinien, Indien, Kanada und China. Die weltweit bedeutendsten gentechnisch veränderten (GV) Nutzpflanzen sind Soja, Mais, Baumwolle und Raps. 57% dieser GV-Nutzpflanzen sind herbizidresistent, 15% produzieren ein eigenes Insektizid und 28% der verfügen über beide dieser Merkmale. Lediglich ein Prozent der GV-Pflanzen sind mit anderen Eigenschaften, wie Trockenheitstoleranz oder Virusresistenzen ausgestattet.

Der Anbau von GVO ist nicht ungefährlich. Zahlreiche ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Schäden werden dadurch ausgelöst. Der Anbau von Gentechnikpflanzen führt zu vermehrtem Herbizideinsatz. Und anders als von Gentechnik-Befürwortern angepriesen, erzielen GV-Pflanzen keine höheren Erträge und leisten auch keinen Beitrag zur globalen Ernährungssicherheit durch niedrige Anbaukosten. Ein Vergleich der New York Times zeigt, dass in Europa im Vergleich zu den USA seit 1985 bei verschiedenen Kulturarten höhere Ertragssteigerungen erzielt wurden bei gleichzeitiger Abnahme des Herbizideinsatzes. In den USA stieg in dieser Zeit der Einsatz von Herbiziden markant.

Konkrete Schadensfälle mitsamt Schadenssumme der Agro-Gentechnik sind im Bericht für Schadensfälle vom Bund für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erläutert.

Die meistauftretenden Schäden von GVO mit ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Relevanz:

Kontamination
Werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, besteht durch Auskreuzungen (Verunreinigung von Saatgut, Windtransport von GV-Pollen, Verschleppung keimfähiger GV-Samen durch Tiere) die Gefahr einer unumkehrbaren Kontamination gentechfreier Kulturen. Zusätzlich wird die Wahlfreiheit der Konsumierenden dadurch gefährdet.
Beispiel: Raps-Kontamination

Auskreuzung
Gentechnisch veränderte Pflanzen bergen das Risiko der Auskreuzung mit ihren verwandten Wildformen. Besonders gefährdet sind die Ursprungsländer und Regionen unserer heutigen Nutzpflanzen. Mexiko, zum Beispiel, beheimatet eine Vielzahl von alten Maissorten mit regional angepasste Eigenschaften. Treten dort Auskreuzungen mit GV-Mais auf, kann es zu unwiderruflichen Verunreinigungen des genetischen Reservoirs führen.

Resistenzenbildung
Durch den stetigen Einsatz derselben Herbizide (z.b. Glyphosat) bilden Unkräuter Resistenzen dagegen. Folglich müssen mehr und giftigere Unkrautvertilgungsmittel gespritzt werden (siehe Superunkräuter). Auch Schadinsekten bilden immer häufiger Resistenzen gegen das Bt-Toxin der Gentechpflanzen, welches ebendiese Schadinsekten bekämpfen sollte.

    Verlust von Biodiversität
    Der  Anbau von gentechnisch veränderten Organismus trägt verschiedenartig zum Verlust  der biologischen Artenvielfalt bei:
  • Verdrängen von einheimischen Pflanzensorten durch Monokulturen
  • Dezimierung und Ausrottung von Insekten- und Pflanzenarten durch Pflanzenschutzmittel (siehe Monarchenfalter)
  • Vernichtung der Lebensgrundlagen von Insekten
  • Schädigung von Nichtzielorganismen
  • Auskreuzung mit alten, einheimischen Sorten

Verminderte Bodenqualität
Glyphosat, das mit GV-Pflanzen meist angewandte Totalherbizid, wirkt sich negativ auf das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit aus. Es verbleibt lange im Boden und kann die Stickstoffbindung von Leguminosen vermindern.

Machtkonzentration
Vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen profitieren vor allem die drei grossen Agrochemiekonzerne Bayer (der 2018 Monsanto übernommen hat), DowDupont und Syngenta. Sie beherrschen den GV-Saatgutmarkt und sind auch in der Pestizidproduktion  und -vermarktung führend. Das GV-Saatgut ist mit Patenten geschützt, somit ist dessen Wiederverwendung verboten und LandwirtInnen werden in eine starke Abhängigkeit der Agromultis gedrängt (siehe Bericht Public Eye).

Verschuldung
Da Bauern jährlich neue Samen und Pestizide der Agromultis kaufen müssen, geraten besonders Kleinbauern in Entwicklungsländern häufig in eine Verschuldungsfalle. Zudem treten die versprochenen Erhöhungen der Ernteerträge durch GVO oft nicht ein.

15.10.2010 | Schadensfälle

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Bild: www.cbd.int

An der fünften UN-Konferenz zur Biologischen Sicherheit (COP MOP 5), an der Vertreter von 160 Unterzeichnerstaaten des Cartagena-Protokolls teilnahmen, ist es nach sechs Jahren gelungen, ein Abkommen mit verbindlichen Regeln für die Haftung und Entschädigung im Falle von ökologischen Schäden durch GVO auszuhandeln. Nach dem Vertragsentwurf werden alle Regierungen verpflichtet, die Hersteller und Importeure von GVO zu benennen, die zu Schäden an der biologischen Vielfalt in einem Land geführt haben. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe, die Gentech-Pflanzen anbauen. Sollte sich herausstellen, dass der Anbau einer importierten Gentech-Pflanzen sich nachteilig auf die biologischen Vielfalt auswirkt und deren wirtschaftliche Nutzung einschränkt, kann das betroffene Land Ausgleichszahlungen oder eine Beseitigung der Schäden verlangen. Dabei sollen die Verursacher verantwortlich gemacht werden. Falls entsprechenden Auflagen nicht Folge geleistet wird, sollen die Regierungen der betroffenen Länder diese Aufgaben übernehmen und die Kosten dafür den Verursachern in Rechnung stellen. Zusätzlich können in den Importländern Gesetze erlassen werden, um die Exporteure zum Abschluss von Versicherungen gegen durch GVO verursachte Schäden zu verpflichten. Ab März 2011 liegt das Abkommen zur Unterzeichnung aus. Verbindlich wird das Abkommen dann, wenn es von 40 Staaten ratifiziert wurde.

externer Link: Pressemitteilung Convention of Biological Diversity
externer Link: BioSicherheit.de
externer Link: Transgen.de

clip news weizen clipdealer 9054521 photo jpg sKanada ist einer der wichtigsten Weizen-Exporteure weltweit. Bild: clipdealer

In Alberta, Kanada, wurden letzten Sommer gentechnisch veränderte Weizen-Pflanzen gefunden. Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais und Soja ist in Kanada erlaubt, GV-Weizen ist aber nicht zugelassen. Als Reaktion auf die Gentech-Funde haben Japan und Südkorea die Weizen-Importe aus Kanada vorübergehend eingestellt.

11.02.2015 | Schadenfälle

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Der Biochemiker Pusztai hatten im Rahmen eines Fütterungsversuches mit gentechnisch veränderten Kartoffeln festgestellt, dass sich diese bei Ratten gesundheitsschädigend auswirkten. Bild: Clipdealer

Die Ergebnisse der Studie von Arpad Pusztai seien auch heute noch aktuell, schreibt die britische Organisation GMWatch. Der Biochemiker Pusztai und sein Team hatten 1998 an der schottischen Universität Aberdeen im Rahmen eines Fütterungsversuches mit gentechnisch veränderten Kartoffeln festgestellt, dass sich diese bei Ratten gesundheitsschädigend auswirkten. Nachdem er mit Zustimmung seines Institutsleiters dazu in einem Fernsehinterview sagte, er persönlich würde ohne weitere Risikostudien keine gentechnisch veränderte Kartoffeln essen, brach ein veritabler Sturm der Entrüstung, mit zum Teil höchst beleidigenden Äusserungen, über Pusztai herein. Seine Studie wurde zerrissen und als wissenschaftlich mangelhaft dargestellt. Industrie und der Grossteil der Wissenschaft stellen sich gegen Pusztai; wie dies später seinem französischen Kollegen Gilles-Eric Séralini auch widerfuhr. Der Forscher verlor seine Stelle. Doch seine Studie wurde bis heute nicht wiederholt und folglich seine negativen Resultate auch nicht entkräftet.

genedrivenewsBt-Baumwolle im Königreich von Eswatini (ehemals Swasiland) mit Roten Baumwollwanzen, die die Qualität der Baumwollfasern durch Flecken vermindern. Bild : PELUM Swaziland

In zahlreichen Entwicklungsländern wird Bt-Baumwolle angebaut, eine Baumwolle, der Teile des Erbguts des Bakterium Bacillus thuringiensis gentechnisch eingesetzt wurden. Gewisse Stämme des Bakteriums produzieren Kristallproteine, nach dem lateinischen Namen des Bakteriums auch Bt-Toxine genannt, die schädlich auf Insekten wirken und deshalb als biologisches Pestizid zur Anwendung kommen. Auch Gentechniker machten sich die insektenschädigende Eigenschaft zum Vorteil und führten Gene des Bakteriums in Baumwollpflanzen ein. Die so entstandene Bt-Baumwolle produziert nun selbst ein Insektizid, welches für die Larven der Mottengattung Lepidoptera beim Verzehr der Gentechpflanze giftig ist.

5.7.2011 | Schadensfälle

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Bild: Wilhelmine Wulff,
www.pixelio.de

Im Jahr 2006 ist in den USA nicht zugelassener Gentech-Reis von Bayer CropScience in Spuren in Reiscontainern für den Markt entdeckt worden. Bei den Spuren handelte es sich um die herbizidresistente Gentech-Reis-Sorte LL601. Seine Entwicklung fand in den USA statt und wurde eingestellt, nachdem er zwischen 1998 und 2001 auf Feldern der Louisana State Universität getestet worden war. Da er nirgendwo eine Zulassung hatte, durfte er in keinem Land der Welt in der Nahrungsmittelkette auftauchen. Doch genau das ist passiert: LL601 ist beispielsweise in Basissaatgut und Reiscontainern in den USA, in Schiffsladungen in Rotterdam, in Reissilos der Migros in Basel und in Reisprodukten von Aldi in Deutschland entdeckt worden. Migros und Coop nahmen damals gewisse Reisprodukte vorsorglich aus den Regalen. US-Farmer konnten ihren Reis nicht mehr verkaufen, weil der Reis nicht als Lebensmittel zugelassen war und Europa und Japan Einfuhrsperren verhängten. Durch die Kontamination mit LL 601 soll nach Schätzungen der US-Reisindustrie ein Schaden von bis zu 1.3 Milliarden Dollar zugefügt worden sein. Nun will Bayer CropScience den langen Rechtsstreit beilegen und den US-Reisbauern 750 Millionen Dollar bereit (516 Millionen Euro) zahlen. Bayer CropScience einigte sich mit Anwälten von 11’800 Farmern auf das Vergleichsprogramm. Die Farmer haben 90 Tage Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei 17 weiteren Klägern - Händlern, Organisationen und Unternehmen - steht eine Einigung noch aus.

externer Link: Frankfurter Allgemeine
externer Link: Bloomberg