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Schadensfälle


amaranthus palemeri Schadensfälle
Amaranthus Palmeri entwickelt rasch Resistenzen gegen Herbizide und wird somit zum Superunkraut

Seit 1996 werden gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut und besetzen heute ungefähr 190 Millionen Hektar Land, vorwiegend in den USA, Brasilien, Argentinien, Indien, Kanada und China. Die weltweit bedeutendsten gentechnisch veränderten (GV) Nutzpflanzen sind Soja, Mais, Baumwolle und Raps. 57% dieser GV-Nutzpflanzen sind herbizidresistent, 15% produzieren ein eigenes Insektizid und 28% der verfügen über beide dieser Merkmale. Lediglich ein Prozent der GV-Pflanzen sind mit anderen Eigenschaften, wie Trockenheitstoleranz oder Virusresistenzen ausgestattet.

Der Anbau von GVO ist nicht ungefährlich. Zahlreiche ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Schäden werden dadurch ausgelöst. Der Anbau von Gentechnikpflanzen führt zu vermehrtem Herbizideinsatz. Und anders als von Gentechnik-Befürwortern angepriesen, erzielen GV-Pflanzen keine höheren Erträge und leisten auch keinen Beitrag zur globalen Ernährungssicherheit durch niedrige Anbaukosten. Ein Vergleich der New York Times zeigt, dass in Europa im Vergleich zu den USA seit 1985 bei verschiedenen Kulturarten höhere Ertragssteigerungen erzielt wurden bei gleichzeitiger Abnahme des Herbizideinsatzes. In den USA stieg in dieser Zeit der Einsatz von Herbiziden markant.

Konkrete Schadensfälle mitsamt Schadenssumme der Agro-Gentechnik sind im Bericht für Schadensfälle vom Bund für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erläutert.

Die meistauftretenden Schäden von GVO mit ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Relevanz:

Kontamination
Werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, besteht durch Auskreuzungen (Verunreinigung von Saatgut, Windtransport von GV-Pollen, Verschleppung keimfähiger GV-Samen durch Tiere) die Gefahr einer unumkehrbaren Kontamination gentechfreier Kulturen. Zusätzlich wird die Wahlfreiheit der Konsumierenden dadurch gefährdet.
Beispiel: Raps-Kontamination

Auskreuzung
Gentechnisch veränderte Pflanzen bergen das Risiko der Auskreuzung mit ihren verwandten Wildformen. Besonders gefährdet sind die Ursprungsländer und Regionen unserer heutigen Nutzpflanzen. Mexiko, zum Beispiel, beheimatet eine Vielzahl von alten Maissorten mit regional angepasste Eigenschaften. Treten dort Auskreuzungen mit GV-Mais auf, kann es zu unwiderruflichen Verunreinigungen des genetischen Reservoirs führen.

Resistenzenbildung
Durch den stetigen Einsatz derselben Herbizide (z.b. Glyphosat) bilden Unkräuter Resistenzen dagegen. Folglich müssen mehr und giftigere Unkrautvertilgungsmittel gespritzt werden (siehe Superunkräuter). Auch Schadinsekten bilden immer häufiger Resistenzen gegen das Bt-Toxin der Gentechpflanzen, welches ebendiese Schadinsekten bekämpfen sollte.

    Verlust von Biodiversität
    Der  Anbau von gentechnisch veränderten Organismus trägt verschiedenartig zum Verlust  der biologischen Artenvielfalt bei:
  • Verdrängen von einheimischen Pflanzensorten durch Monokulturen
  • Dezimierung und Ausrottung von Insekten- und Pflanzenarten durch Pflanzenschutzmittel (siehe Monarchenfalter)
  • Vernichtung der Lebensgrundlagen von Insekten
  • Schädigung von Nichtzielorganismen
  • Auskreuzung mit alten, einheimischen Sorten

Verminderte Bodenqualität
Glyphosat, das mit GV-Pflanzen meist angewandte Totalherbizid, wirkt sich negativ auf das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit aus. Es verbleibt lange im Boden und kann die Stickstoffbindung von Leguminosen vermindern.

Machtkonzentration
Vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen profitieren vor allem die drei grossen Agrochemiekonzerne Bayer (der 2018 Monsanto übernommen hat), DowDupont und Syngenta. Sie beherrschen den GV-Saatgutmarkt und sind auch in der Pestizidproduktion  und -vermarktung führend. Das GV-Saatgut ist mit Patenten geschützt, somit ist dessen Wiederverwendung verboten und LandwirtInnen werden in eine starke Abhängigkeit der Agromultis gedrängt (siehe Bericht Public Eye).

Verschuldung
Da Bauern jährlich neue Samen und Pestizide der Agromultis kaufen müssen, geraten besonders Kleinbauern in Entwicklungsländern häufig in eine Verschuldungsfalle. Zudem treten die versprochenen Erhöhungen der Ernteerträge durch GVO oft nicht ein.

7.11.14 | Schadensfälle

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Eine unabhängige Auswertung einer Fütterungsstudie mit Gentechnik-Mais MON810 ergibt Hinweise auf gesundheitliche Schäden bei Ratten. Testbiotech veröffentlicht heute eine unabhängige Auswertung einer Fütterungsstudie mit gentechnisch verändertem Mais, die von dem EU-geförderten Projektkonsortium GRACE durchgeführt wurde. Dabei wurde gentechnisch veränderter Mais MON810, der ein Insektengift produziert, über 90 Tage an Ratten verfüttert. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2014 im Fachjournal Archives of Toxicology veröffentlicht. Dabei kommen die Autoren der Studie zu dem Schluss, dass sich bei den Ratten keine negativen gesundheitlichen Effekte gezeigt hätten. Dagegen ergibt die jetzt von Testbiotech vorgelegte Auswertung der Daten, dass es sehr wohl Hinweise auf Schäden an Nieren, Leber und Bauchspeicheldrüse der Versuchstiere gibt. Die Höhe der Konzentration von MON810 im Futter der Ratten, die keine toxische Wirkungen hat, wurde nicht bestimmt. Damit ist die Studie wissenschaftlich weitestgehend wertlos. Die toxikologische Bewertung der Publikation erfolgte durch einen Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich regulatorischer Toxizitätsprüfungen.

21.2.2012 | Schadensfälle

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Maiszünslerlarve auf einem Maisblatt.
Bild: Gerd Spelsberg / www.biosicherheit.de

Aktuelle Untersuchungen von französischen Wissenschaftlern der Universität Caen berichten über mögliche Risiken durch schädlingsresistente Bt-Pflanzen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Zahlreiche Gentech-Pflanzen wie der in der EU zum Anbau zugelassene Gentech-Mais MON810 produzieren so genannte Bt-Toxine, die Insekten wie den Maiszünsler abtöten sollen. Diese Gifte können aber nach den neuesten Ergebnissen offensichtlich auch menschliche Zellen schädigen. Die Effekte traten nur bei relativ hohen Konzentrationen auf, trotzdem seien sie bedenklich. Damit wurden erstmals mögliche Schädigungen menschlicher Zellen durch Bt-Toxine beschrieben. Dies widerlegt Behauptungen von Monsanto und anderen Firmen, wonach das Bt-Gift ausschliesslich bei bestimmten Insekten, nicht aber bei Säugetieren und Menschen wirksam sei. Die Untersuchung der Wirkungen von Bt-Giften auf menschliche Zellen wird bislang weder in der EU noch sonst irgendwo auf der Welt für die Risikoprüfung verlangt, so Testbiotech.

externer Link: Testbiotech
externer Link: Journal of Applied Toxicology (Abstract)

25.07.2014 | Schadensfälle

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Der Mais 1507 hat in Brasilien seine Wirkung gegen bestimmte Schädlinge schon wenige Jahre nach der Zulassung verloren. Dies geht aus einer neuen Studie hervor, die in der Fachzeitschrift Crop Protection publiziert wurde. Die Autoren zeigen in ihrer Untersuchung, dass der Heerwurm seit dem Jahr 2012 in den zwei Bundesstaaten Bahia und Rio Grande del Sul Resistenzen gegen das von Mais 1507 gebildete Bt-Toxin Cry1F entwickelt hat. Die Publikation entstand unter Beteiligung der Herstellerfirma Dow. Nach Angaben der Autoren hat die Resistenzentwicklung des Heerwurms, der vor allem in Nord- und Südamerika verbreitet ist, bereits im dritten Jahr nach der Markteinführung von Mais 1507 begonnen. Brasilien ist eines der Hauptanbauländer für diese Maislinie, die von den US-Konzernen Pioneer/DuPont und Dow entwickelt wurde. Es handelt sich um einen sogenannten Bt-Mais, der ein für Insekten giftiges Eiweiß produziert. Zudem ist der Mais 1507 tolerant gegenüber Pestiziden mit dem Wirkstoff Glufosinat.

05.06.2014 | Schadensfälle

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Der Ständerat sagt ja zum Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur. Es regelt die internationalen Verantwortlichkeiten bei Biodiversitätsschäden, die von GVO verursacht werden. Bild: parlament.ch

Die Schweiz ratifiziert ein internationales Protokoll zur Haftungsregelung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen. Das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung schafft einen internationalen Mindeststandard für die Haftung in Fall von Biodiversitätsschäden, die grenzüberschreitend durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht werden. Das Zusatzprotokoll ist ein Erweiterung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit aus dem Jahr 2000, welches den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen regelt. Mit 35 zu 3 Stimmen hat der Ständerat seine Zustimmung deutlich erteilt. Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich erfreut, dass im Gegensatz zum Nationalrat, wo die SVP und Teile der FDP das internationale Abkommen bekämpft hatten, die Vorlage nicht umstritten war. Das Abkommen sei wichtig und darum habe sich die Schweiz im Vorfeld bei den internationalen Verhandlungen sehr aktiv dafür eingesetzt, sagte Leuthard im Rat. Das Zusatzprotokoll legt fest, welche Massnahmen im Schadensfall zu treffen sind, wer diese Massnahmen ergreifen muss und wem die Kosten auferlegt werden können. Die Regelung steht im Einklang mit dem Schweizer Recht. Anpassungen von Schweizer Gesetzen sind für die Umsetzung daher nicht nötig.

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In der Schweiz werden immer wieder gentechnisch veränderte Rapspflanzen entdeckt. Ihr Samen stammt aus Kanada und wurde zusammen mit Weizen importiert. Dies zeigt eine kürzlich publizierte Studie. In der Schweiz ist der Anbau von gentechnisch verändertem Raps nicht gestattet. Ebenso wenig die Verwendung von GV-Rapssamen in Lebens- und Futtermitteln. Trotzdem wurden in der Vergangenheit in der Schweiz wiederholt verwilderte GV-Rapspflanzen entdeckt, erst kürzlich wieder im Rheinhafen Basel. Der Ursprung und die Herkunft der GV-Rapssamen war lange nicht bekannt. Die wichtigste landwirtschaftliche Ware, die im Rheinhafen Basel eingeführt wird, ist Weizen. Von 2010 bis 2013 stammten 19% aller Schweizer Weizenimporte aus Kanada - durchschnittlich 77’512 t pro Jahr.