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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
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Der Ebergeruch kann beim Verzehr von Schweinefleisch appetithemmend wirken. Bis heute werden die männlichen Ferkel deswegen meist schon im Ferkelalter kastriert. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) möchte dem Ebergeruch jedoch anderweitig vorbeugen: männliche Schweine sollen gentechnisch so verändert werden, dass sie weibliche Geschlechtsorgane haben.
Soja. Bild: Clipdealer
Die EU steht derzeit kurz vor weiteren Importzulassungen von Gentechnik-Pflanzen. Es handelt sich um fünf Neuzulassungen von Mais und Soja, die Bt-Insektengifte produzieren und/oder gegen Herbizide resistent gemacht sind. Die Antragsteller sind Bayer (Monsanto) und Syngenta. Testbiotech kritisiert im Zusammenhang mit diesen Zulassungen die Risikobeurteilungen der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA). Daten von Monsanto belegen gemäss Testbiotech, dass Bt-Toxine, die in Gentechnik-Pflanzen produziert werden, eine wesentlich höhere Giftigkeit aufweisen als natürliche Bt-Toxine. Testbiotech wurde im Rahmen der Prüfung neuer Anträge auf Marktzulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf eine 30 Jahre alte Publikation aufmerksam.
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Geht es um gentechnisch veränderte Pflanzen, denkt man in erster Linie an Nutzpflanzen wie Mais oder Kartoffeln. Doch die Genomeditierung hat auch Zierpflanzen im Visier. Laut einer Übersichtsarbeit des Julius-Kühn-Instituts und des Deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird am meisten in Asien, vor allem in China und in Japan daran geforscht. Die begehrtesten Forschungsthemen sind eine verlängerte Blütendauer sowie neue Blütenfarben. Unter den veränderten Pflanzen befinden sich Orchideen, die als Balkonpflanze beliebte Torenie, die rankende Blaue Prunkwinde und auch Petunien. Letzteren haben Forschende aus Südkorea kürzlich mittels Genschere helle, violett-rosafarbene Blüten gezaubert. Dies sogar ohne den Einsatz fremder DNA. Ihre Vermarktung könnte dadurch deutlich beschleunigt werden, da sie in gewissen Ländern nicht als GVO eingestuft werden. Das Pikante daran: illegale gentechnisch veränderte Petunien sorgten zuvor in ganz Europa für Schlagzeilen. Die Chancen, dass sich die Geschichte wiederholt, stehen hoch.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Bericht Tierversuchsstatistik 2019, 21.7.2020
Früher mögen Tierversuche für den medizinischen Fortschritt wichtig gewesen sein. Auch heute noch mag es wissenschaftliche Fragestellungen geben, die mit Tieren erforscht werden können - grundsätzlich wird aber immer deutlicher, dass sie unnötig, unnütz und grösstenteils überholt sind. Längst stehen den Forschenden nämlich moderne, innovative, tierfreie Verfahren zur Verfügung, deren Ergebnisse besser auf den Menschen übertragbar und damit der menschlichen Gesundheit weitaus nützlicher sind. Tier(versuchs)freie Methoden sind zudem aussagekräftiger, häufig präziser, schneller, viel günstiger, kurz gesagt: viel effizienter. Dies ist das Fazit des Reports "Tierversuche auf den Punkt gebracht" des Schweizer Tierschutz (STS).
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Anfang September hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) die weltweit erste Nachweismethode für Produkte der neuen gentechnischen Verfahren veröffentlicht und damit die Behauptung der Agrarindustrie widerlegt, Produkte der neuen Gentechnik könnten nicht von herkömmlich gezüchteten Pflanzen unterschieden und daher nicht nach geltendem Gentechnikrecht reguliert werden. Doch was könnte das neue Nachweisverfahren für die Schweiz bedeuten? Diese Frage hat die SAG-Präsidentin Martina Munz in einer Interpellation (20.4195) direkt an den Bundesrat gerichtet.
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Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verlängern. Das Moratorium gilt auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren. Dieser Entscheid ist äusserst erfreulich. Dadurch wird die gentechfreie Schweizer Produktion abgesichert und gestärkt. Die Verlängerung schafft zudem Zeit, um ungeklärte Fragen der Koexistenz verschiedener Anbautypen und der Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren zu bereinigen. In der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft ist ein Nebeneinander von gentechnikfreiem und gentechnikbasiertem Anbau praktisch nicht umsetzbar. Wirkungsvolle Rahmenbedingungen für eine Koexistenz wären kostspielig und könnten das Risiko einer Kontamination nicht auschliessen. Dank dem Moratorium kann die gesetzlich verankerte Wahlfreiheit der Konsumierenden weiterhin garantiert werden.