Auf Lebensmitteln soll in der Schweiz weiterhin nur der volle, nicht aber der teilweise Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gekennzeichnet werden können. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern nach der Anhörung zur Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel entschieden. Gemäss Vorschlag hätten mit dem Hinweis «Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen» Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Butter oder Käse beworben werden können, auch wenn Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Vitamine, Enzyme, Aminosäuren) verwendet werden.

 (Bauernzeitung, 18.12.14)

 

Quelle: Bauernzeitung, 18.12.14
http://www.bauernzeitung.ch/news-archiv/2014/12/18/teilweiser-verzicht-auf-gvo-darf-nicht-deklariert-werden.aspx

Teilweiser Verzicht auf GVO darf nicht deklariert werden

Auf Lebensmitteln soll weiterhin nur der volle, nicht aber der teilweise Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gekennzeichnet werden können. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nach der Anhörung zur Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) entschieden.

Die Anhörungsvorlage sah vor, den teilweisen Verzicht auf die Verwendung der Gentechnik kennzeichnen zu können. Mit dem Hinweis «Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen» hätten Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Butter oder Käse beworben werden können, auch wenn Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Vitamine, Enzyme, Aminosäuren) verwendet werden.

 In der Anhörung sei der Vorschlag aber auf grosse Skepsis gestossen, teilt das EDI heute mit. Kritisiert worden sei unter anderem, dass der Teilverzicht nur schwer überprüft werden könne und von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht verstanden würde.

Heute ist es möglich Lebensmittel mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» zu kennzeichnen. In der Anhörung wurde vorgeschlagen, die Bedingungen für den bestehenden Hinweis aufzuweichen oder anstatt der GVO-Freiheit die Verwendung von GVO zu kennzeichnen.

«Beide Vorschläge lehnte das EDI ab, weil dadurch die Gefahr der Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten bestanden hätte», schreibt das EDI in einer Mitteilung. Ausserdem würden so gegenüber der EU Handelshemmnisse geschaffen.