Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Nanotechnologie
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Freisetzung gentechnisch veränderter Fliegen in Spanien geplant
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- Kategorie: Freisetzungsversuche
Oxitec will in der Nähe der Stadt Tarragona bis zu 5000 gentechnisch veränderte Fliegen pro Woche freisetzen. Bild: Alvesgaspar
Die englische Firma Oxitec plant die Freisetzung gentechnisch veränderter Olivenfliegen in Spanien. Die Insekten sind so manipuliert, dass die weiblichen Tiere im Larvenstadium sterben während die männlichen Nachkommen überleben. Die Oxitec-Fliegen sind mit synthetischer DNA ausgestattet, die aus einer Kombination des Erbguts von Meeresorganismen, Bakterien, Viren und anderen Insekten besteht. Eine mit Netzen überspannte Versuchsfläche soll sich über eine Fläche von bis zu 1000 m² erstrecken. Eine breite Koalition von Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen, hauptsächlich aus den Mittelmeerstaaten Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien fordert jetzt, dass die Freisetzung derartiger Fliegen vollständig verboten wird. Falls Fliegen entkommen, befürchten sie, könnte dies zu einer unkontrollierten Ausbreitung führen. Olivenfliegen gelten als eine Art, die sich in geeigneten Lebensräumen rasch verbreitet. Nach einiger Zeit könnten sich die Gentechnik-Fliegen über die gesamte Mittelmeerregion verbreiten. Diese Technologie berge daher ein erhebliches Potenzial, die biologische Vielfalt und die Zukunft der Olivenproduktion in der Mittelmeerregion zu gefährden, schreibt die Koalition der Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen. Es sei deswegen wichtig, dass diese Organismen nicht freigesetzt werden.
Nanomaterialien in der revidierten Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
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- Kategorie: Nanotechnologie
In der EU müssen Nanomaterialien in Kosmetika gekennzeichnet werden. Auch in der Schweiz wird nun die Deklarationspflicht festgelegt. Bild: commons.wikipedia
Am 20. Juni 2014 wurde ein neues Lebensmittelgesetz im Parlament verabschiedet. Dies bedeutet, dass das Verordnungsrecht grundlegend überarbeitet werden muss. Dazu schickte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nun die neuen Verordnungen zu Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständen in die Anhörung. Eingeschlossen sind dabei auch die kosmetischen Artikel. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2015. Sie umfasst eine Vielzahl von Verordnungen des Bundesrates, des EDI sowie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das neue Verordnungsrecht tritt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 in Kraft. In der EU hat die Rechtssetzung zum Umgang mit Nanomaterialien eine beachtliche Dynamik erreicht. Die Schweiz will und muss die Regulierungen der EU inhaltlich und zeitlich möglichst nah ebenfalls vollziehen. Doch heute sind die regulatorischen Lücken in der Schweiz im Vergleich zur EU beträchtlich. Einige dieser Lücken sollen mit den nun revidierten Verordnungen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen geschlossen werden.
Europäisches Patentamt widerruft Patent auf Tiere
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- Kategorie: Patente
Obwohl die Patentgesetze die Patentierung von Tierarten verbieten, erteilt das Europäische Patentamt auf Grundlage einer umstrittenen Rechtsauslegung Patente auf Tiere. Bild: Clipdealer
Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent der Firma Altor BioScience widerrufen. Nachdem die US-Firma bereits im Vorfeld auf Patentansprüche verzichtet hatte, die auf gentechnisch veränderte Schimpansen gerichtet waren, widerrief das EPA jetzt auch die geänderte Version, in der Ratten und Mäuse beansprucht wurden. Ausschlaggebend waren Mängel in der technischen Qualität des Patentes. Dreizehn Organisationen aus Deutschland, der Schweiz und England hatten 2013 gemeinsam Einspruch gegen das Patent der US Firma Altor eingelegt, in dem Primaten und insbesondere Schimpansen beansprucht wurden, deren Erbgut mit menschlichen Genen manipuliert wird. Auf diese Weise sollten die Tiere als eine Art lebende Fabrik zur Produktion menschlicher Antikörper genutzt werden. Eingesprochen hatten Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Deutscher Tierschutzbund, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), GeneWatch UK, Gesellschaft für ökologische Forschung, Jane Goodall Institut, Kein Patent auf Leben!, Menschen für Tierrechte, Pro Wildlife, Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG), Schweizer Tierschutz (STS), Testbiotech und Wild Chimpanzee Foundation Deutschland (WCF).
Namensänderung der SAG in «Schweizer Allianz Gentechfrei»
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- Kategorie: sag
Zum 25-jährigen Bestehen gibt sich die SAG einen neuen Namen: Aus der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) wird die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG).
Bereits seit 25 Jahren setzt sich die SAG erfolgreich für eine gentechfreie Schweizer Landwirtschaft ein. Nun gibt sich das kritische Forum zu Fragen der Gentechnologie per 1. Juli 2015 zu seinem 25-jährigen Bestehen einen neuen Namen: Aus der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) wird die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG). Der neue Name spiegelt den Vereinszweck besser wider. Als die SAG 1990 gegründet wurde, beschlossen die damaligen Trägerorganisationen, den Namen des bis anhin losen Zusammenschlusses «Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie» beizubehalten. Heute ist die SAG jedoch weitaus mehr als eine Arbeits-gruppe: Als Dachorganisation von 22 Schweizer Verbänden aus den Bereichen Umwelt, Naturschutz, Tierschutz, Medizin, Entwicklungszusammenarbeit, biologischer Landbau und Konsumentenschutz und mit rund 1'800 Einzelmitgliedern ist die SAG ein gefestigter und strakter Zusammenschluss von Gleichgesinnten. Der Verein versteht sich als kritisches Forum zu Fragen der Gentechnologie. Er ist eine Plattform der Diskussion, Information und Aktion für Organisationen und Einzelmitglieder, die der Gentechnologie kritisch gegenüberstehen. Die Bezeichnung Allianz widerspiegelt dabei präziser, was die SAG heute darstellt. Das primäre Ziel bleibt der langfristige Erhalt einer gentechfreien Landwirtschaft und einer gentechfreien Ernährung. Die SAG zeigt dazu auch Alternativen auf. Sie engagiert sich für agrarökologische Systeme, ökologische Pflanzenzüchtung und mehr Forschung für den Biolandbau.
EU-Kommission untersagt unkontrollierte Freisetzung von Gentechnik-Raps der Firma CIBUS
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- Kategorie: Inverkehrbringen
Der Gentechnik-Raps der US-Firma Cibus darf in der EU bis auf Weiteres nicht angebaut werden.
Die EU-Kommission stellt in einem aktuellen Schreiben an die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten klar, dass ein umstrittener Bescheid des deutschen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Gentechnik-Raps der US-Firma Cibus nicht umgesetzt werden darf. Noch im Februar hatte das BVL der Firma Cibus versichert, dass ihr Raps nicht dem Gentechnikgesetz unterliege und daher ab sofort ohne Genehmigungsverfahren und ohne Kennzeichnung freigesetzt werden dürfe. Der Raps wurde mithilfe sogenannter Oligonukleotide, kurzer synthetischer DNA-Sequenzen, genetisch verändert. Die EU-Kommission schreibt jetzt, dass die Freisetzung von Pflanzen, die mithilfe von Oligonukleotiden hergestellt wurden, bis auf Weiteres möglichst zu unterlassen sei. Sie verweist darauf, dass es illegal sei, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Genehmigung freizusetzen.Das Schreiben der Kommission stützt die Position der Kritiker, die eine sofortige Rücknahme des BVL-Bescheids gefordert hatten. Die EU-Kommission will bis Ende des Jahres über den rechtlichen Status der Pflanzen entscheiden und fordert die Mitgliedsländer auf, bis dahin keine unkontrollierten Freisetzungen zu erlauben.„Es zeigt sich, dass das BVL hier Partei ergriffen hat, um zugunsten der Industrie Fakten zu schaffen“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Landwirtschaftsminister Schmidt, der die Dienstaufsicht hat, muss dafür sorgen, dass der BVL-Bescheid aufgehoben wird. Die illegale Saat darf nicht auf den Acker kommen. Sonst kann sich der herbizidresistente Raps unkontrolliert verbreiten, ist nicht mehr rückholbar und bedroht die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft.“
Versicherungsrisiken bei Nanomaterialien
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- Kategorie: Nanotechnologie
Risikoprofil von Nanosilber. Nanosilber wird auf Grund von neun Einzelkriterien als „rotes Nanomaterial“ mit hohem potenziellem Risiko eingestuft. Bild: versicherungswirtschaft-heute.de
Nanomaterialien bergen viel Potential für nützliche Anwendungen, sie haben aber auch unbekannte Risiken. Die Versicherungswirtschaft muss die Risiken aufkommender Technologien wie die Nanotechnologie bewerten und die Auswirkungen auf die Gesellschaft einschätzen. Grundsätzlich werden Risiken in der Versicherungswirtschaft anhand der Häufigkeit von Schadensereignissen und den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen eingeschätzt. Bei neuen Technologien wie der Nanotechnologie fehlen aber Schadensdaten weitgehend, da die kommerzielle Anwendung der Nanotechnologie erst über einen relativ kleinen Zeitraum erfolgt. Die Versicherungsbranche spricht von „emerging risks“, d.h. „aufkommenden Risiken“. Damit sind zukünftige, heute noch schwer abschätzbare Risiken gemeint, die durch neuartige Technologien entstehen können. Eindeutige Nachweise von Langzeitrisiken oder Ursache-Wirkungs-Beziehungen sind bei emerging risks oftmals noch nicht möglich. Die Versicherungswirtschaft muss folglich mit Annahmen für bestimmte Schadensszenarien rechnen. Denkbar, aber noch nicht konkret sichtbar, wären beispielsweise Szenarien, bei welchen Arbeiternehmer chronische Krankheiten als Folge von Langzeitkontakten mit bestimmten Nanopartikeln entwickeln, oder dass ein Nano-Produkt zurückgerufen werden muss, weil sich im Nachhinein eine Gefährdung beim Gebrauch herausstellt. Die Versicherer müssen sich aber auch mit dem Wahrnehmungsrisiko, das heisst mit der Akzeptanz in der Gesellschaft, auseinandersetzen. Schliesslich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen mitentscheidend für die Einschätzung des Gesamtrisikos.