Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Mit der Genschere CRISPR/Cas kann die DNA geschnitten und verändert werden. Bild: Clipdealer
Eine neue Studie zeigt, dass die vielgelobte Genschere CRISPR/Cas9 viel weniger präzise ist als bisher angenommen. Forscher der Uniklinik der Columbia-Universität in New York zeigten auf, dass die Genschere nicht nur an der gewünschten Stelle im Erbgut schneidet, sondern Hunderte von ungeplanten Mutationen im Genom auslösen kann. Die Wissenschaftsgemeinschaft müsse die potenziellen Gefahren solcher „Off-Target“-Effekte der Genschere berücksichtigen, sagt Stephen Tsang, einer der Forscher, da Fehlschnitte wohl viel häufiger sind als bislang angenommen. Das Forscherteam forschte in einem Tiermodell mit CRISPR/Cas9 an einer erblich bedingten Netzhauterkrankung, an der Patienten erblinden können. Bei diesen Versuchen mit Mäusen untersuchten sie das gesamte Genom der mit der Genschere behandelten Versuchstiere auf Veränderungen. Dabei stellten sie fest, dass zwar die von der Krankheit betroffenen Gene wie gewünscht verändert worden waren, dass aber durch die Behandlung mit CRISPR/Cas gleichzeitig über hundert unerwünschte Mutationen im gesamten Genom der Versuchstiere ausgelöst worden waren.
Ein knapper Entscheid. Der Ständerat spricht sich gegen Antibiotikamarkergene bei Freisetzungsversuchen aus.
Bei der Änderung des Gentechnikgesetzes bestand zwischen National- und Ständerat noch eine Differenz in Bezug auf den Einsatz von Markergenen. Der Bundesrat wollte bei Freisetzungsversuchen das Verbot der Verwendung von Resistenzgenen gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika aufheben. Diese Einschränkung verursache Kosten und hemme den internationalen Austausch zwischen Forscherinnen und Forschern, hatte der Bundesrat argumentiert. Der Nationalrat hatte sich sehr deutlich gegen die Empfehlung des Bundesrates gestellt. Es habe sich gezeigt, dass der Forschungsstandort Schweiz bislang problemlos mit dem Verbot habe leben können, hiess es in der Ratsdebatte. Beweis dafür: Momentan werden auf der Protected Site von Agroscope vier Freisetzungsversuche durchgeführt. Bei drei dieser Versuche handelt es sich um internationale Projekte. Diese Versuche zeigen ausserdem, dass es möglich ist, Pflanzen ohne Marker aus Antibiotikaresistenzgenen aus der Human- und Veterinärmedizin zu entwickeln. Bei der Grundlagenforschung im Labor können solche Resistenzgene jedoch verwendet werden. Das Verbot betrifft ausschliesslich die Freisetzungsversuche in der Schweiz.
Die Krebsmaus gilt als Türöffner für Patente auf Säugetiere. Bild: Rama
Vor 25 Jahren, im Mai 1992, erteilte das Europäische Patentamt (EPA) das erste Patent auf ein Säugetier, es handelte sich um die sogenannte Krebsmaus. Die Mäuse waren gentechnisch so manipuliert, dass sie im Laufe ihres Lebens zwangsläufig an Krebs erkranken mussten. Angemeldet hatte das Patent die Harvard-Universität, genutzt wurde es vom US-Konzern DuPont. Gegen das Patent auf die „Krebsmaus“ wurden zahlreiche Einsprüche eingelegt. Das Patent wurde daraufhin zwar eingeschränkt, blieb aber dennoch bestehen.
Dass der Forschungsstandort Schweiz bislang problemlos mit dem Verbot leben konnte, zeigen die Versuche im Reckenholz. Bild: SAG
Bei der Änderung des Gentechnikgesetzes besteht zwischen National- und Ständerat noch eine Differenz. Sie betrifft den Einsatz von Markergenen bei Freisetzungsversuchen. Bei diesen ist gemäss geltendem Recht die Verwendung von Markergenen aus Antibiotika, welche in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzt werden, verboten. Der Bundesrat will dieses Verbot aufheben. Er wolle damit eine Entlastung für die Grundlagenforschung schaffen, schrieb er in seiner Botschaft zum Gentechnikgesetz. Die heutige Einschränkung hemme den internationalen Austausch von Material zwischen Forscherinnen und Forschern. Der Nationalrat hat sich bereits zwei Mal gegen die Aufhebung des Verbots solcher Markergene ausgesprochen, da ihre Anwendung zu riskant sei und es alternative Marker gäbe.
Auch in der Schweiz beherrschen Carlsberg und Heineken den nationalen Biermarkt. Unter der Vergabe von Patenten für Braugerste, Brauverfahren und Bier leiden nicht nur kleinere Brauereien, sondern auch Landwirte und Konsumenten. Bild: fotolia
Im November 2016 erklärte die EU-Kommission, dass sie Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung für nicht patentierbar hält. Das hat bisher jedoch keine Auswirkungen auf das Europäische Patentamt (EPA), welches trotz des Verbotes bereits über 100 Patente auf Tomaten, Brokkoli, Gerste und Bier erteilte. Doch nun regt sich Widerstand von Seiten der EU-Regierungen. Sie haben im Februar 2017 eine gemeinsame Initiative für eine Praxisänderung beschlossen. Mit einem offenen Brief an die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga fordern nun ProSpecieRara, SWISSAID und Public Eye, dass sich die Schweiz im Verwaltungsrat des EPA ebenfalls für eine geänderte Praxis bei der Patentvergabe einsetzt.
Heute haben die internationalen Richter des Monsanto-Tribunals ihr Rechtsgutachten vorgelegt.
Das Monsanto Tribunal ist eine internationale zivilgesellschaftliche Initiative. Es hatte sich zum Ziel gesetzt, die Geschäftspraktiken von Monsanto zu untersuchen und allfällige Verletzungen von Menschenrechten und Verstösse gegen Umweltgesetze aufzudecken. Die international anerkannten Richter hatten im vergangenen Jahr dazu Zeugenberichte von Opfern angehört und nun ein Gutachten erstellt. Ihr Bericht soll bei zukünftigen internationalen Gerichtsfällen zur Urteilsfindung beigezogen werden können, wie sie an der abschliessenden Präsentation ausführten. In ihrem abschliessenden Urteil kommen die Richter zum Schluss, dass Monsanto wiederholt Geschäftspraktiken anwendete, welche das Recht auf eine gesunde Umwelt, das Recht auf Nahrung und das Recht auf Gesundheit negativ beeinflusst und die Forschungsfreiheit eingeengt haben.