Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Bild: clipdealer
Die EFSA hat Leitlinien zur Bewertung der Sicherheit von Anwendungen der Nanotechnologie veröffentlicht. Die Leitlinien geben praktische Hinweise zu den erforderlichen Tests und den hierzu anwendbaren Methoden. Reinhilde Schoonjans, Wissenschaftlerin im Bereich Risikobewertung der EFSA, erklärte: „Die Leitlinien kommen genau zur richtigen Zeit, da sie Antragstellern die Tools zur Verfügung stellen, die sie benötigen, um vollständige Anträge auf Anwendung von Nanotechnologien zu erstellen, und Risikobewerter wie die EFSA mit den geeigneten Instrumenten ausstatten, um die Sicherheit solcher Anwendungen zu bewerten.“
Gerichtssaal am Europäischen Gerichtshof EuGH. Bild: EuGH
Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH zur Regulierung der neuen Gentechnikverfahren. Die SAG begrüsst das Urteil. Sie fordert, dass die Schweiz mitzieht.
Umwelt- und Konsumentenverbände in der EU äussern sich erfreut über diesen Entscheid des EuGH. Viele Forscher und Biotech-Industrie beklagen sich hingegen lautstark. Doch nicht alle Wissenschaftler betrachten das Urteil als fortschrittsfeindlich. Emmanuelle Charpentier, Mit-Entdeckerin der Gen-Schere CRISPR/CAS, ist für eine strenge Regulierung. Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte sie: „Diese Technologie ist mächtig, und deshalb brauchen wir eine strenge Regulierung. Europa könnte eine Vorreiterrolle spielen."

Heute wird der Entscheid des uropäischen Gerichtshof (EuGH) zur rechtlichen Einstufung der neuen gentechnischen Verfahren erwartet. Auf dieser Grundlage müssen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die neuen Gentechnikverfahren künftig unter dem Gentechnikrecht regulieren werden oder ob sie dieser Technologie einen Freipass für eine uneingeschränkte kommerzielle Anwendung ausstellen wollen.
Die neuen Gentechnikverfahren haben das Potential, unsere Umwelt tiefgreifend zu verändern, denn sie werden an Lebewesen angewendet, die sich vermehren und genetisch austauschen. Ob und wie neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas reguliert werden sollen, bleibt auch nach dem Entscheid des EuGH eine politische Frage.
Fussabdrücke gegen Gentechnik. Bild: rapunzel.de
Das deutsche Bio-Unternehmen Rapunzel hat zusammen mit zahlreichen unterstützenden Organisationen die Aktion „FOODprint“ ins Leben gerufen. Das Motto lautet: „Ich stehe auf Essen ohne Gentechnik.“ Durch Fussabdrücke oder Unterschriften auf Stoffbahnen haben über 108'000 Teilnehmer diverse Forderungen an die Politik signiert und deutlich gemacht, dass sie keine Gentech-Produkte auf dem Acker oder dem Teller wollen.
Die Deutschen wollen keine Gentech-Pflanzen. Bild: clipdealer
Zum fünften Mal wurde die deutsche Bevölkerung Ende 2017 vom Bundesumweltministerium und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu Natur- und Umweltthemen befragt. Aus der sogenannten „Naturbewusstseinsstudie“ geht u.a. hervor, dass 79 Prozent der befragten Teilnehmer ein Verbot der Gentechnik in der Landwirtschaft befürworten.
Zellkulturen im Labor. Bild: Fotolia
Führende Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) aus Deutschland und Österreich, wie EDEKA, Lidl, REWE und SPAR, haben mit einem offenen Brief einen dringlichen Appell an die EU-Kommission gerichtet. Diese soll die Verfahren der Neuen Gentechnik und die daraus entstehenden Produkte nach EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einstufen und entsprechend regulieren. Die Lebensmittelhändler begründeten ihre Forderung mit dem Vorsorgeprinzip. Um Verbraucher und Umwelt zu schützen, müssten die Verfahren der Neuen Gentechnik – analog zur bestehenden Gentechnik – vor ihrer Zulassung für Anbau oder Verwendung einer fundierten Risikobewertung unterzogen werden. Auch die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung seien zu garantieren, damit die Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleistet bleibe.