Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
IBAN: CH07 0900 0000 8000 0150 6
Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Nanotechnologische Produkte sind im Heilmittelgesetz nicht explizit erwähnt. Bild: de.wikipedia.org
Das Bundesamt für Gesundheit BAG informiert über Entwicklung von Heilmitteln, welche durch die Nanotechnologie beeinflusst sind. Das BAG fasst unter dem Begriff Heilmittel die Produktegruppen Arzneimittel und Medizinprodukte zusammen. Die gesetzliche Grundlage für solche Heilmittel bildet das Heilmittelgesetz (HMG). Nanotechnologische Produkte sind im HMG nicht explizit erwähnt. Verantwortlich für die Zulassung und die Überwachung von Heilmitteln in der Schweiz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Im September 2018 haben Swissmedic und BAG das vom Bundesrat verabschiedete Heilmittelverordnungspaket IV (HMV IV) zur Vorạbinformation publiziert. Auch die Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln (Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV; Änderung vom 7. September 2018) enthält keinen expliziten Bezug zur Nanotechnologie.
Im Bereich Trockenheits-Toleranz hat die Gentechnik bisher keine Ergebnisse gebracht. Bild: Fotolia
In den vergangenen Monaten wurde vor allem über die Nutzung von neuen gentechnischen Verfahren diskutiert, mit der sich Abschnitte oder einzelne Bausteine aus dem Erbgut herausschneiden oder austauschen lassen. Die Studie „Keine Revolution auf dem Acker“ von Christoph Potthof (Gen-ethisches Netzwerk) befasst sich aber nicht mit diesen, sondern mit Pflanzen, die mittels klassischer Gentechnik verändert worden sind. Lange Zeit beschränkte sich die Agro-Gentechnik auf nur wenige Arten und Eigenschaften, sodass sie sich mit dem Motto „vier Pflanzen, vier Länder, zwei Eigenschaften“ passend beschreiben liess. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob sich die Lage mehr als 20 Jahre nach dem ersten kommerziellen Anbau gentechnisch modifizierter Pflanzen wesentlich verändert hat.
Nigeria erntet mit 57 Mio Tonnen weltweit am meisten Maniok. Bild: Fotolia
In der Schweiz sind die Regulierungsstandards bei der Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen hoch. Nicht so in Nigeria. Dort führt die ETH aktuell einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Maniok durch. Bei der lokalen Bevölkerung stösst dies auf Widerstand. Kaum Informationen zu Umwelt- und Gesundheitssicherheit, keine Biosicherheitsforschung, die das Experiment begleitet: In der Schweiz oder in der EU wäre der Freisetzungsversuch der ETH und des International Institute of Tropical Agriculture Agriculture IITA mit gentechnisch verändertem Maniok wohl nie bewilligt worden.
Isabelle Chevalley, Martina Munz und Regina Fuhrer bei der Übergabe der Petition in Bern.
Zusammen mit einem bunten Strauss an landwirtschaftlichen Produkten wurde die Petition «Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnik-Gesetz unterstellen» bei der Bundeskanzlei eingereicht. 30 000 Personen haben die von der Kleinbauern-Vereinigung, der Schweizer Allianz Gentechfrei SAG und der Alliance Suisse pour une agriculture sans génie génétique lancierten Petition unterschrieben. Die Forderung richtet sich an den Bundesrat, der noch dieses Jahr über die Einordung der neuen Verfahren entscheiden wird und an den National- und Ständerrat. Denn wenn die neuen Verfahren nicht als Gentechnik eingestuft werden, könnten auf diese Weise hergestellte Pflanzen oder Tiere als Produkte unbemerkt auf unseren Tellern landen – ohne Deklaration und ohne vorgängige Risikobewertung.
Drei unabhängige Studien finden einen Zusammenhang zwischen dem CRISPR/Cas-Verfahren und Krebs.
Mehrere aktuelle Studien von renommierten Instituten haben die Zuverlässigkeit von CRISPR/Cas bei der Modifizierung menschlicher Zellen für therapeutische Zwecke in Frage gestellt. Tatsächlich fördert das Schneiden von DNA mit der Gen-Schere CRISPR/Cas die Entwicklung von Krebszellen verursacht durch zwei unabhängige Mechanismen. Erstens führen mit dem CRISPR/Cas Verfahren ausgelöste Veränderungen der DNA häufig zum Absterben normaler menschlichen Zellen, während Zellen, deren DNA-Reparaturmechanismen inaktiviert wurde, überleben. Zweitens führt die durch die Genschere CRISPR/Cas9-induzierte Reparatur von Doppel-DNA-Strangbrüchen zur ungewollten Eliminierung langer DNA-Sequenzen und komplexer Umlagerungen des Genoms in menschlichen Zellen. Chromosomale Umlagerungen und die Inaktivierung von DNA-Reparaturmechanismen sind zwei Hauptmerkmale von Krebszellen.
Rapssamen sind im Boden jahrelang keimfähig. Verunreinigungen sind beim Raps nicht rückholbar. Bild: Clipdealer
Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aktuell einen Bescheid zurückgenommen, in dem es 2015 einen mit einem neuen Gentechnik-Verfahren hergestellten herbizidresistenten Raps der Firma CIBUS nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft hatte. Gegen diesen Bescheid des BVL hatte ein Bündnis aus zahlreichen deutschen Landwirtschafts-, Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden mit Saatgut-Initiativen Widerspruch und Klage erhoben.