Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
IBAN: CH07 0900 0000 8000 0150 6
Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Bild: /commons.wikimedia.org
Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS hat einen Bericht zu den risikorelevanten Kriterien zur Beurteilung von Tätigkeiten im Bereich synthetischer Biologie publiziert. Eine der Herausforderungen für Tätigkeiten im Bereich synthetischer Biologie sei deren Regulierung, schreibt die Kommission.Sie empfiehlt, eine fallspezifische Risikobeurteilung mit Fokus auf die Schutzziele Mensch, Tier und Umwelt zu verfolgen.
Aufgrund des starken Widerstands von Konsumentinnen und Konsumenten werden keine GVO-Futtermittel in die Schweiz importiert. Bild LID
Aufgrund eines Moratoriums ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bis 2021 in der Schweiz verboten. Allerdings sind einige gentechnisch veränderte Organismen (GVO) als Tierfutter und Lebensmittel zugelassen. Zusammen mit der SAG organisierte das Bundesamt für Landwirtschaft eine Reihe von Rundtisch-Gesprächen mit verschiedenen Experten zur Risikobewertung von GVO. Die Beobachtungen, Anmerkungen und Empfehlungen zu Bewertungsverfahren von GVO wurden in einem Bericht festgehalten.
Gütesiegel: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik
Das Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Juli 2018 gibt klare rechtliche Vorgaben für den Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren an. 75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittellandwirtschaft aus zehn europäischen Ländern begrüssen das Urteil in einem offenen Brief an die EU-Kommission. Sie fordern eine zügige Umsetzung der notwendigen Massnahmen zur Absicherung der gentechnikfreien Produktion in Europa.
Bild: Clipdealer
In China sind erstmals zwei Mädchen zur Welt gekommen, deren Erbgut im Embryostadium mit der Genschere Crispr/Cas verändert wurde. Die Empörung weltweit ist gross. Der verantwortliche Genomforscher Jiankui He musste nach seinem Vorpreschen auf Druck der chinesischen Regierung jegliche Forschungen einstellen. Ende November fand in Hongkong die zweite internationale Tagung zur Genomeditierung beim Menschen statt. Auch Jiankui He war eingeladen, um seine Forschungen zu präsentieren.
Sojafeld in Mexiko
In der Provinz Campeche, südlich von Mexiko-City wurde erneut illegal angebauter, gentechnisch veränderter Soja gefunden. Seit 2012 besteht ein Rechtsstreit über die Genehmigung des GV-Sojas. Anfänglich wurde Monsanto eine Bewilligung für den Anbau erteilt. Am 4. November 2015 wurde diese vom Ministerium für Landwirtschaft allerdings wieder aufgehoben.
Ende August haben die SAG / Stop OGM und Kleinbauern eine Petition mit 30'000 Unterschriften beim Bundesrat eingereicht mit der Forderung, die Neuen Gentechnikverfahren dem bestehenden Gentechnikgesetz zu unterstellen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom am 30. November 2018 die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführte Situationsanalyse zu den neuen Gentechnikverfahren zur Kenntnis genommen und darüber diskutiert. Die Biotechnologie habe sich seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 2004 rasant weiterentwickelt, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Mit neuen Methoden und Technologien – etwa die so genannten Genscheren wie zum Beispiel CRISPR/Cas –, könne das Genom eines Organismus einfacher verändert werden. Das klassifiziere sie in technischer und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich als gentechnische Verfahren, schreibt der Bundesrat.