Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
IBAN: CH07 0900 0000 8000 0150 6
Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Bild: Shutterstock
Am 2. März 2020 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch mit transgenem Mais bewilligt. Im Mai 2020 soll das Gentech-Saatgut auf den gesicherten Versuchsfeldern der Forschungsanstalt Agroscope im zürcherischen Reckenholz ausgesät werden. Das vom Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich gestellte Gesuch wurde schon im Januar 2019 eingereicht. Der Entscheid verzögerte sich jedoch über ein Jahr auf Grund einer Einsprache betroffener Imker. Ihre Kritikpunkte wurden nun berücksichtigt, der durch Bundesgelder mitfinanzierte, teure Versuch ist für eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft jedoch trotzdem nicht von Nutzen. Nur der Gesuchsteller und seine internationalen Partner profitieren, die ein Patent auf das eingefügte Gen aus Weizen besitzen.
Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Bild: Shutterstock
Klage vor deutschem Bundespatentgericht und Einspruch am Europäischen Patentamt
Testbiotech, das deutsche Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie, hat zwei Verfahren gegen erteilte Patente gestartet. Die Patente wurden auf gentechnische Verfahren erteilt, die sich mit menschlichen embryonalen Stammzellen und Eingriffen in die menschliche Keimbahn befassen. Doch Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Diese Verbote wurden nach der vorliegenden rechtlichen Analyse bei den genannten Patenten nicht ausreichend berücksichtigt.
Der französische Conseil D'Etat fordert die strenge Regulierung von Genomeditierung und ungerichteter Mutagenese gemäss GVO-Richtlinien. Bild: Shutterstock
Der französische Staatsrat (oberstes Verwaltungsgericht) bekräftigt, dass sowohl die Genomeditierung (von Biotechnologen bevorzugt als gerichtete Mutagenese bezeichnet) als auch die ungerichtete Mutagenese als gentechnische Verfahren geregelt werden sollen. Die französische Regierung hat nun sechs Monate Zeit, die neuen gentechnischen Verfahren zu regulieren. Damit zieht Frankreich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit – und handelt gegen den Standpunkt des Premierministers.
Das Video der SAG und SWISSAID über die Risiken von Gene Drives. Quelle: SWISSAID/Youtube
Das Europäische Parlament hat seine Position für die 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention (COP 15 CBD) bereits am 16.01.2020 festgelegt. Die EuropaparlamentarierInnen fordern die EU dazu auf, sich bei den im Oktober anstehenden internationalen Verhandlungen der CBD für ein globales Gene Drive-Moratorium einzusetzen.
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Die Agrarindustrie lobbyiert verstärkt für eine Deregulierung der sogenannten SDN-1 Techniken. Diese sind neue gentechnische Verfahren, welche mithilfe der Genschere CRISPR/Cas9 einzelne Gene ausschalten. Zwei neue Studien über die Nebeneffekte solcher, als gezielt und präzise beworbene Eingriffe zeigen, warum ein weniger strenger gesetzlicher Rahmen wissenschaftlich nicht vertretbar ist.

Seit dem 20. Oktober 2019 setzt sich das Schweizer Parlament neu zusammen. In dieser aktuellen Legislaturperiode stehen substanzielle Entscheide zur Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Ernährung an. Über die Plattform Smartvote hat eine grosse Mehrheit der nun Gewählten sich zu einer weiteren Verlängerung des Anbaumoratoriums geäussert.
Rund 80% der 200 aktuell gewählten NationalrätInnen äusserten sich mit Ja oder eher Ja zur Verlängerung des Anbaumoratoriums (siehe Diagramm 1). Lediglich 16% des Nationalrats möchten eine Aufhebung des Moratoriums, wenn dies Ende 2021 ausläuft (Nein/eher Nein).
Die kleine Kammer steht der grossen Kammer nur leicht nach: auch 79% der gewählten StänderätInnen befürworten (Ja/eher Ja) die Verlängerung des Anbaumoratoriums. Bloss 20% sind gegen diese Verlängerung (Nein/eher Nein).