Anfang 2015 beschloss die EU, genetisch veränderte Nutzpflanzen grundsätzlich zuzulassen, den einzelnen Mitgliedsstaaten jedoch nationale Verbote zu ermöglichen. Die EU-Staaten hatten zehn Monate Zeit, einen Opt-Out-Antrag einzureichen. Das englische Wort opt-out steht für «nicht mitmachen» und bedeutet hier, dass man von allfälligen Anbaugenehmigungen ausgenommen werden möchte. 17 von 28 EU-Staaten - darunter unsere Nachbarländer Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich - sowie vier Regionen haben ihr Veto gegen den Anbau von bereits zugelassenen GVO-Pflanzen eingereicht wie auch gegen jene Gentech-Pflanzen, deren Anbaugesuche bei der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA liegen.
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News zu Würde der Kreatur
Links
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Rechtliche Grundlagen
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