Auch risikobasierter Ansatz genannt, ist das Nachsorgeprinzip eine Herangehensweise, bei der Risikobewertung von Produkten, die vor allem in den USA bevorzugt wird. Während in der EU das Vorsorgeprinzip gilt, nach dem Produkte erst zugelassen werden, wenn keine Zweifel mehr daran bestehen, dass sie unbedenklich sind, tritt dort ein Produkt weniger streng reguliert in den Markt ein, und erst wenn sich in der Anwendung herausstellt, dass Menschen oder die Umwelt Schäden davontragen, wird es vom Markt genommen und der Hersteller verklagt. Ein Produkt kann aber erst verboten werden, wenn Einigkeit besteht, dass es gesundheitliche Risiken birgt (sog. „Proof of Harm“). Da wissenschaftliche Studien häufig zu unterschiedlichen und nicht eindeutigen Ergebnissen führen, ist es oft schwierig, ein neues Produkt zu verbieten.
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Links
- externer Link: BAG: Forschung am Menschen
- externer Link: BAG: Genetische Untersuchungen beim Menschen
- externer Link: Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)
- externer Link: BAG: Forschung an humanen embryonalen Stammzellen
- externer Link: BAG: Präimplantationsdiagnostik (PID)
- externer Link: BAG: Transplantationsmedizin
- externer Link: Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin
- externer Link: Bundesamt für Justiz. DNA-Profil-Gesetz
- externer Link: Wikipedia: Humangenomprojekt
- externer Link: Human Genome Project Information Archive
- externer Link: Personal Genome Project
- externer Link: Proteome Project
- externer Link: Nutrigenomik
- externer Link: Comparative Genomics
- PDF: Swissmedic: Informationsblatt zu Gentests
- externer Link: Swissmedic: Wegleitung zur Erstellung der Dokumentation zu den möglichen Risiken für Mensch und Umwelt