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Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS hat einen Bericht zu den risikorelevanten Kriterien zur Beurteilung von Tätigkeiten im Bereich synthetischer Biologie publiziert. Eine der Herausforderungen für Tätigkeiten im Bereich synthetischer Biologie sei deren Regulierung, schreibt die Kommission.Sie empfiehlt, eine fallspezifische Risikobeurteilung mit Fokus auf die Schutzziele Mensch, Tier und Umwelt zu verfolgen.

Dabei seien alle risikorelevanten Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die Aspekte Vermehrungs- und Verbreitungsfähigkeit.

Nach geltendem Recht ist für die Regulierung der synthetischen Biologie entscheidend, ob es sich um einen lebenden Organismus oder ob es sich um einen Stoff handelt. Organismen müssen nach dem Gentechnikgesetz und dessen Verordnungen, wie beispielsweise die Einschliessungsverordnung beurteilt werden, Stoffe sind über die Chemikaliengesetzgebung geregelt. Oftmals sei die Grenze zwischen Organismus und Stoff aber fliessend, weshalb sich gewisse Anwendungen der synthetischen Biologie in einer Grauzone befänden. Exemplarisch sind einige neuere Anwendungen aufgelistet, die aus Sicht der EFBS relevant sind. Eine kategorische Einteilung in Organismus oder Stoff sei nicht unbedingt erforderlich. Wichtiger sei es, dass alle risikorelevanten Kriterien berücksichtigt werden.

Einen umfassenderen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der synthetischen Biologie liefert ein Bericht der deutschen Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit ZKBS. Die Entwicklungen auf dem Gebiet der synthetischen Biologie werden in fünf Hauptforschungsfelder aufgeteilt. Die meisten Forschungsansätze in der synthetischen Biologie generieren gemäss ZKBS gentechnisch veränderte Organismen. Deren potenzielles Risiko könne daher mit den bereits existierenden Methoden und Gesetzen zur Beurteilung von GVO bewertet werden.

Die ZKBS befasste sich in ihrem Bericht auch mit der so genannten Do-it-yourself-Biologie (DIYbio). DIYbio steht für eine Bewegung, die in den USA begann und die bestrebt ist, Biotechnologie einschliesslich Gentechnik unabhängig von Industrie oder Forschungsinstitutionen für jedermann zugänglich zu machen. Die Frage, ob durch gentechnische Arbeiten der DIY-Biologen eine möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit entstehe, sei bereits durch Politik und Sicherheitsbehörden aufgegriffen worden, schreibt die ZKBS. Eine behördliche Beobachtung der DIY-Aktivitäten sei nötig. Unabhängig von gentechnikrechtlichen Vorgaben seien weitere gesetzliche Vorgaben beim Umgang mit pathogenen Mikroorganismen, mit Zellkulturen, mit aktiven Substanzen oder mit Chemikalien, die für bestimmte Methoden eingesetzt werden zu beachten.