170327BiohackingSolche Do-it-yourself-Baukästen werden in den USA und Kanada im Internet angeboten. Bild: the-odin.com

Immer mehr Firmen bieten im Internet Do-it-yourself-Baukästen (DIY-Kits) für Hobby-Gentechniker an. Solche Bio-Baukästen sind immer ähnlich zusammengestellt. Sie enthalten einen Brutkasten, ein beheizbares Wasserbad und eine Bakterien-Kultur, die von den Anwendern genetisch umgebaut werden kann, so dass die Bakterien beispielsweise Resistenzen gegen bestimmte Antibiotika entwickeln oder unter UV-Licht leuchten. Möglich machen dies Genome-Editing-Verfahren wie etwa CRISPR-Cas. Damit ist es einfach und preiswert möglich, das Erbgut von lebenden Organismen gezielt zu verändern.

Nun warnt das Deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Derartige Experimente im heimischen Hobbykeller mögen lehrreich und spannend sein, schreibt das BLV in einer Meldung. Aber man mache sich unter Umständen auch strafbar. Abhängig vom konkreten DIY-Kit gelte dafür das Gentechnikrecht. Nämlich immer dann, wenn das DIY-Kit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder wenn damit GVO erzeugt werden.

Solche gentechnischen Arbeiten dürfen gemäss dem deutschen Gentechnikgesetz nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboratorien unter Aufsicht eines sachkundigen Projektleiters. Ein Verstoss kann eine Geldbusse von bis zu fünfzigtausend Euro zur Folge haben. Falls im Rahmen der Nutzung eines solchen DIY-Kits GVO freigesetzt werden, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch nach Schweizer Gentechnikgesetz sind gentechnische Veränderungen melde- und bewilligungspflichtig. Verstösse können ebenfalls mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre geahndet werden.