Interessenkonflikte und Werbung für die Deregulierung der neuen Gentechnik. Wofür werden unsere Steuergelder eingesetzt? Bild: Shutterstock
Das Bundesamt für Umwelt hat am 5. November einen Freisetzungsversuch von Agroscope mit gentechnisch veränderten Weizenlinien bewilligt. Das ist die erste Freisetzung in der Schweiz mit einer Pflanze, die durch ein neues Mutageneseverfahren namens TEgenesis entstanden ist. Die SAG hat das Gesuch überprüft und dabei neben fachlichen Mängeln auch Intransparenzen, ungeklärte Interessenskonflikte und politische Werbung entdeckt, welche sie in ihrer Stellungnahme aufs Schärfste kritisierte.
Beim bewilligten Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten ArinaTE-Weizenlinien handelt es sich – anders als bei den bisherigen Freisetzungsversuchen auf der Protected Site von Agroscope – nicht um Grundlagenforschung mit Modellsorten, sondern um Sortenentwicklung für die Kommerzialisierung.
Das patentierte TE-Genesis-Verfahren ist an der Universität Basel entwickelt worden. Unter den Erfindern der Technologie ist Etienne Bucher: Gründer und Beiratsmitglied des Spin-offs-Epibreed, welches die exklusive Verkaufsrechte für das Verfahren besitzt. Bucher arbeitet seit 2018 bei Agroscope und ist für den aktuellen Freisetzungsversuch zuständig. Diese Doppelrolle wird jedoch aus dem Gesuchstext nicht klar ersichtlich – und somit auch nicht, dass er ein wirtschaftliches Interesse am Versuch haben könnte. Um dies zu klären hat SAG-Präsidentin und Nationalrätin Martina Munz eine parlamentarische Interpellation eingereicht.
Das Gesuch enthält zudem irreführende Informationen zur Einstufung der TEgenesis-Methode und unpassende politische Werbung für die Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren. So behaupten die Gesuchsstellenden, der einzige Grund dafür, dass die Methode als Gentechnik eingestuft wird, sei ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Unerwähnt bleibt, dass die EU-Kommission die Einstufung ebenfalls bestätigt hat – eine Haltung, die auch vom Bundesrat übernommen wurde. Die SAG verurteilt in Ihrer Stellungnahme die unpassende politische Werbung aufs schärfste.
Sie bemängelt zudem das Vorenthalten von öffentlich relevanten Informationen bezüglich eines als Mutagen verwendeten Wirkstoffes. Etwa zu möglichen Abbauprodukten in der Zelle und zu ihrer Wirkung: Informationen, die für die Risikoanalyse relevant sein können. Weitere technische Mängel – wie die Darstellung von Trivialitäten als Beitrag zur Biosicherheit listet die SAG in ihrer Stellungnahme auf und fordert strengere Sicherheitsmassnahmen: so etwa einen grösseren Sicherheitsabstand zu Feldern bei denen Samen zur Wiederaussaat gewonnen werden.
In den letzten mehr als zehn Jahren hat die Protected Site weder für die Biosicherheit noch für die Entwicklung von Sorten für die Schweizer Landwirtschaft interessante Ergebnisse geliefert. Und das, obwohl sie den Steuerzahler bereits über 12 Millionen Franken gekostet hat.