Rapssamen sind im Boden jahrelang keimfähig. Verunreinigungen sind beim Raps nicht rückholbar. Bild: Clipdealer
Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aktuell einen Bescheid zurückgenommen, in dem es 2015 einen mit einem neuen Gentechnik-Verfahren hergestellten herbizidresistenten Raps der Firma CIBUS nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft hatte. Gegen diesen Bescheid des BVL hatte ein Bündnis aus zahlreichen deutschen Landwirtschafts-, Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden mit Saatgut-Initiativen Widerspruch und Klage erhoben.
Die Aufhebung des Bescheids des BVL zum CIBUS-Raps ist ein Erfolg für die gentechnikfreie Saatgutzüchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. «Es lohnt sich, nach wissenschaftlichen und rechtlichen Maßstäben Entscheidungen der Bundesämter und der Bundesregierung zu hinterfragen. Ohne den Widerspruch und die Klage von Verbänden und Unternehmen wäre der Gentechnik-CIBUS-Raps, der mit einem der neuen Gentechnik-Verfahren erzeugt wurde, ohne Auflagen und ohne Transparenz freigesetzt oder angebaut worden», kommentiert Elisabeth Waizenegger, Bäuerin und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Auch auf die neuen Gentechnik-Verfahren sei das Vorsorgeprinzip anzuwenden, denn auch sie bergen Risiken für Mensch und Natur, heisst es beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), einem der Kläger. Zulassungsverfahren mit umfassender Untersuchung möglicher Risiken und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen seien notwendig, nur so könne die Wahlfreiheit für Verbraucher gesichert werden.
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