Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
News zu Gentechnikrecht
- Medienmitteilung: Adieu Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit
- Die EU erfüllt Wünsche der Gentech-Konzerne - die Schweiz muss mehr Vorsicht walten lassen!
- Die EU erfüllt Wünsche der Gentechnik-Konzerne
- Neue Gentechnik: EU vertagt Entscheid - auch die Schweiz sollte Vorsicht walten lassen
- Bundesratsbericht: Auch die neue Gentechnik ist Gentechnik
- Vorsorgeprinzip ist nicht innovationsfeindlich
- Risiken gentechnischer Verfahren sind zum Schutz der Bevölkerung korrekt abzuklären
- Kein Freifahrschein für neue Gentechnik-Verfahren!
- Kein Blankoschein für neue Gentechnik-Verfahren!
Links
- externer Link: Bundesverfassung BV
- externer Link: BV Art. 74: Umweltschutz
- externer Link: BV Art. 120 Gentechnologie im Ausserhumanbereich
- externer Link: Gentechnikgesetz GTG
- externer Link: Freisetzungsverordnung FrSV
- externer Link: Einschliessungsverordnung
- externer Link: ECOGEN: Geschlossene Systeme: Öffentliches Verzeichnis
- externer Link: Cartagena-Verordnung, CartV
- externer Link: Umweltschutzgesetz
- externer Link: Epidemiengesetz
- externer Link: Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
- externer Link: Landwirtschaftsgesetz
- externer Link: Tierschutzgesetz
- externer Link: Lebensmittelgesetz
- externer Link: Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel
- externer Link: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
- externer Link: Futtermittel-Verordnung
- externer Link: Verordnung GVO-Futtermittellisten
- externer Link: Saatgut-Verordnung
- externer Link: Buchhinweis: Errass Christoph: Öffentliches Recht der Gentechnologie im Ausserhumanbereich (2006)
Europa
Bild: www.fes.de
Die grosse Skepsis gegenüber der Agro-Gentechnik und Gentech-Lebensmitteln ist nicht nur ein Schweizer Phänomen. Ganz im Gegenteil: Überall auf der Welt und insbesondere in Europa setzen sich Bürgerbewegungen für gentechnikfreie Zonen ein. Die Schweiz ist allerdings das einzige Land in Europa mit einem gesetzlich verankerten Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land ohne kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Ohne Gentech-Anbau sind im Jahr 2010 Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Irland, Schottland, Wales, Luxemburg, Polen, Ungarn, Litauen, Estland, Lettland, Griechenland, Bulgarien, Kroatien, Slowenien. Und in den übrigen Ländern gibt es zahlreiche Regionen und Gemeinden, die ihr Territorium gentechnikfrei erklärt haben. Der Wunsch nach Selbstbestimmung ist längst nicht mehr allein ein Thema der Gentechnikfrei-Bewegung, sondern bestimmt auch die politischen Diskussionen zwischen den EU-Ländern und der EU-Kommission. Prominente EU-PolitikerInnen kämpfen gegen die EU-Kommission um mehr Selbstbestimmung. Die Europäische Kommission hat nun angekündigt, abzuklären, ob den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus gentechnisch veränderter Sorten zugestanden werden soll.
Januar 2015
Im Januar 2015 beschlossen EU-Parlament und Europäischer Rat den sogenannten Opt-Out-Mechanismus. Nach dieser Regelung in der EU-Freisetzungsrichtlinie können einzelne Mitgliedsstaaten erreichen, dass eine EU-weit zugelassene Gentechnik-Pflanze (GVO) auf ihrem Territorium nicht angebaut werden darf. Mehr dazu
März 2012
Die Dänische EU-Präsidentschaft strebt eine Entscheidung über nationale Anbauverbote an. Danach sollen Absprachen von einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit dem Antragsteller ermöglicht werden, in denen der Hersteller von GV-Saatgut auf den Verkauf in Teilen der EU verzichtet. Dieser Vorschlag gefährdet aber eine Einigung der Umweltminister zu nationalen Anbauverboten. Es kommt zu keinem Einverständnis.
- externer Link: Agrarheute.com
- externer Link: Dänische Ratspräsidentschaft
Oktober 2011
Die Europäische Kommission legt zwei unabhängige Berichte zur Bewertung der Vorschriften der Europäischen Union über GVO vor und kommt zum Ergebnis, dass die Zielsetzungen der Vorschriften breite Unterstützung haben und die jüngsten Rechtsetzungsinitiativen der Kommission in die richtige Richtung gehen.
- externer Link: Europäische Kommission
April 2011
Das Europäische Parlament unterstützt die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Der so genannte Bericht Lepage macht weitergehende Vorschläge gegenüber dem Entwurf der EU Kommission vom Juli 2010.
- externer Link: Europäisches Parlament
Juli 2010
Die EU Kommission legt einen Vorschlag vor, um die EU-Richtlinie 2001/18/EC anzupassen, damit die EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Selbstbestimmung beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erhalten sollen. Zum Gesetzesvorschlag gibt es auch eine Erläuterung. Ziel des Vorschlags ist es, die Richtlinie über absichtliche Freisetzung zu ändern und Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Kultivierung genetisch veränderter Organismen in ihrem gesamten Gebiet oder Teilen davon zu verbieten, einzuschränken oder zu verhindern. Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf GVO, die nur für den Import in die EU zugelassen sind, oder andere Einschränkungen des freien Handels mit Saatgut in Europa.
- externer Link: Europäische Kommission (2001/18/EC)
Juli 2010
Am 13. Juli 2010 hat die EU-Kommission neue Leitlinien zur Koexistenz in Kraft gesetzt. Sie könnten eine Wende in der europäischen Gentechnik-Politik einleiten. Im Wesentlichen ist es nun den Mitgliedsstaaten überlassen, ihre Vorstellung von Koexistenz durchzusetzen.
- externer Link: Europäische Kommission
- externer Link: BioSicherheit
Juni 2010
Die Europäische Kommission will die Regelung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich überarbeiten. Einerseits soll der Anbau erleichtert werden, was einem Gentech-Anbau in einzelnen Mitgliedstaaten den Weg bereiten könnte. Im Gegenzug sollen aber die Mitgliedsstaaten den Anbau von Gentech-Pflanzen leichter verbieten können. Pro-Agro-Gentechnik Länder wie Spanien oder Holland könnten somit einen grossflächigem GVO-Anbau anstreben. Andererseits würden Länder wie Italien, Österreich oder Ungarn vermutlich den Anbau verbieten.
- externer Link: EurActiv
März 2010
Nachdem das österreichische Parlament einstimmig einen Anbau-Stopp empfohlen hatte, hat der Österreichische Gesundheitsminister für die Gentech-Kartoffel "Amflora" ein nationales Anbauverbot in Österreich erlassen.
- externer Link: Salzburger Nachrichten
März 2010
Das bulgarische Parlament hat am 18. März 2010 für eine Verschärfung des Gesetzes gestimmt, das den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für kommerzielle Zwecke praktisch verbietet.
- externer Link: EurActive.com
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik
März 2010
Die Europäische Kommission hat ihre Absicht angekündigt, noch im Sommer 2010 einen Vorschlag vorzulegen, der den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus gentechnisch veränderter Sorten lassen soll.
- externer Link: Europa Press Releases
März 2010
Die EU-Kommission hat die Industrie-Gentech-Kartoffel Amflora der Firma BASF für die Stärkeproduktion zum Anbau zugelassen. Es ist die erste Anbauzulassung in der EU seit 1998.
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik
Februar 2010
Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 ist in Deutschland auch im Jahre 2010 nicht erlaubt, nachdem der Anbau bereits 2009 untersagt wurde. Grund für das verlängerte Anbauverbot ist, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig ein «Ruhen des Verfahrens» in Sachen Monsanto angeordnet hat.
- externer Link: Transgen.de
Juli 2009
Ein Flyer der SAG unter dem Titel «Verlängerung des Anbau-Moratoriums für Gentech-Pflanzen. Die Schweiz ist Leuchtturm, nicht Insel in Europa» zeigt: Die Schweiz ist das einzige Land in Europa mit einem Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land ohne kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. In Europa wird von den einzelnen Ländern immer deutlicher Selbstbestimmung für den Umgang mit GVO gefordert. Nationale oder regionale Verbote sollen möglich werden.
- PDF: SAG Flyer 2009
Juni 2009
Europas Landwirtschaft ist weitgehend gentechnikfrei. Die gentechnikfreien Regionen breiten sich über Europa aus, während die Anbauflächen für den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen stagnieren oder rückläufig sind. Die Situation stellte sich Ende 2009 wie folgt dar:
EU-Mitgliedstaaten unter Anrufung der Schutzklausel:
Frankreich (seit 2008), Deutschland (seit 2009), Österreich, Ungarn, Griechenland, Polen, Luxemburg (seit 2009).
EU-Mitgliedstaaten und Länder, die auf Gentech-Anbau verzichten:
Italien, Kroatien, Slowenien, Bulgarien, Irland, Schottland, Wales, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Liechtenstein.
EU-Mitgliedstaaten und Länder mit gentechnikfreien Regionen:
England, Belgien, Niederlande, Spanien, Portugal, Tschechien, Slowakei, Rumänien.
März 2009
Die in Österreich und Ungarn geltenden Anbauverbote für MON810 und T25 bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission konnte sich mit ihrem Vorschlag, die Verbote aufzuheben, nicht gegen die EU-Umweltminister durchsetzen.
- externer Link: Anbauverbote in Österreich und Ungarn
Der österreichische Agrarminister Berlakovich verlangt von Brüssel, dass zukünftig in einem EU-Mitgliedstaat selber bestimmt werden kann, ob eine bestimmte gentechnisch veränderte Sorte angebaut werden darf oder nicht.
- externer Link: Forderung Österreich nach Selbstbestimmung
Die deutsche Agrarministerin Aigner hat Mitte April 2009 den Anbau der Maissorte MON 810 der Firma Monsanto verboten. Sie hat die Schutzklausel nach dem deutschen Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig.
- externer Link: Anbauverbot MON810 in Deutschland
Februar 2009
Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich nicht über neue Anbau-Zulassungen der beiden gentechnisch veränderten Bt-Maislinien Bt11 und 1507 einigen. Die Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" endete ohne qualifizierte Mehrheit.
- externer Link: Zulassung transgen.de
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten konnten sich einmal mehr nicht über die Aufhebung der Anbauverbote Frankreichs und Griechenlands für den Gentech-Mais MON810 verständigen. Die französische Regierung hält an ihrem Anbauverbot im Jahr 2009 fest.
- externer Link: Anbauverbot MON810 in Frankreich und Griechenland
In Bayern hat sich die Ablehnung der Grünen Gentechnik zu einem „Volksaufstand“ entwickelt. Die Regierung kündigt Anbauverbote für gentechnisch veränderten Bt-Mais an. Auch Freisetzungsversuche sollen nicht mehr geduldet werden.
- externer Link: Forderung Bayern für Anbauverbot
April 2008
Am 4. April 2008 ist die Novellierung des Deutschen Gentechnikgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit rechtskräftig. Das revidierte Deutsches Gentechnikgesetz bringt eine Verschärfung der Koexistenzregeln und eine vereinfachte Kennzeichnung «ohne Gentechnik».
- externer Link: Novelliertes Deutsches Gentechnikgesetz
März 2008
Gentechnisch veränderte Kartoffeln (so genannte Amflora-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung) werden im Jahre 2008 in Europa nicht kommerziell angebaut. Da die EU-Kommission die Zulassung der von der BASF entwickelten Amflora-Kartoffel hinauszögert, ist eine Aussaat in diesem Jahr nicht mehr möglich. Die Genehmigung wäre die erste Anbau-Zulassung eines gentechnisch veränderten Produkts in der EU seit 1998.
- externer Link: Verzögerung Anbaubewilligung Amflora-Kartoffel
Januar 2008
Frankreich verbietet Anbau von Bt-Mais MON810 der Firma Monsanto. Am 25. Oktober 2007 beschloss die französische Regierung einen Stopp für den Anbau von gentechnisch verändertem MON810-Mais. Ein von der Regierung eingesetztes Komitee aus Wissenschaftlern, Landwirten, Politikern und Umweltgruppen sollten abklären, ob "ernste Zweifel" an der Sicherheit von MON810-Mais vorliegen. Am 11. Januar 2008 hat nun das Komitee die „ernsten Zweifel“ bestätigt und erklärte, die Pollenausbreitung von Bt-Mais sei grösser als bei der damaligen Zulassung von MON810 angenommen wurde. Zudem gebe es neue Hinweise auf Gefahren für die Biodiversität. Damit stösst Frankreich zu Österreich und Ungarn, welche entgegen der EU Kommissionsmeinung den Anbau von MON810 im eigenen Land verbieten.
- externer Link: Frankreich verbietet Anbau von MON810
November 2007
In Italien haben 3 Millionen Leute eine Petition unterzeichnet. Sie fordern ein unbeschränktes Anbau-Moratorium.
Oktober 2007
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat sich gegen die Zulassung zweier Gentech-Maislinien zum Anbau in der EU ausgesprochen. Beide Anträge sind bereits vor einigen Jahren eingereicht worden. Dimas begründet seine ablehnende Haltung damit, dass vor allem «mögliche Langzeitrisiken für Umwelt und Biodiversität nicht vollständig bekannt» und die «von einem Anbau der gv-Maislinien ausgehenden Umweltauswirkungen nicht akzeptabel seien».
Oktober 2007
Präsident Sarkozy verbietet vorübergehend den Anbau von genmanipuliertem Mais. Er bezweifle, dass die unbeabsichtigte Verbreitung von Gentech-Mais kontrolliert werden könne. Eine Risikostudie soll Ende Jahr erscheinen. (Zitat Sarkozy: «I don't want to be in contradiction with EU laws, but I have to make a choice. In line of the precautionary principle, I wish that the commercial cultivation of genetically modified pesticide GMOs be suspended.»).
- externer Link: Frankreich suspendiert Anbau MON810
Juni 2007
Deutschland verbietet den Verkauf von manipuliertem Maissaatgut (MON810-Mais). Frankreich zieht wahrscheinlich nach. Österreich, Ungarn, Griechenland, Polen und Bulgarien haben den MON810-Mais bereits verboten oder eingeschränkt. Die EU-Kommission, die den Mais zuliess, konnte sich nicht durchsetzen.
- externer Link: Deutschland verbietet Anbau MON810