GVO in der Schweiz

Moratorium


19moratorium3 Bild: SAG

In der Schweiz besteht bis Ende 2021 ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Das zeitlich befristete Anbauverbot für Gentechpflanzen geht auf die Gentechfrei-Initiative zurück, die 2005 von der Schweizer Bevölkerung deutlich angenommen wurde. Sämtliche Kantone sprachen bei dieser Abstimmung sich mehrheitlich für ein fünfjähriges Moratorium aus.

Die Moratoriumsverlängerung betrifft nur den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft. Die Forschung wird durch das Moratorium nicht eingeschränkt. Freisetzungsversuche in der Umwelt zu Forschungszwecken sind erlaubt. Auch der Import von GVO ist grundsätzlich erlaubt.

Seither wurde das Moratorium vom Parlament dreimal verlängert (2010 um drei Jahre, 2014 und 2017 um vier Jahre) und gilt aktuell bis Ende 2021.

Das Anbaumoratorium hat sich für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bewährt und wird von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung, den Bauern und dem Detail- und Futtermittelhandel getragen. Denn der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der kleinräumigen Schweiz keine Option. Er würde die naturnahe Landwirtschaft gefährden und dem Image der Schweizer Landwirtschaft grossen Schaden zufügen.

Es ergaben sich auch keine wirtschaftlichen Nachteile durch das Anbau-Moratorium für Gentech-Pflanzen, wie dies zu Beginn befürchtet worden war. Das Nationale Forschungsprogramm NFP 59 zu den Chancen und Risiken von GV-Pflanzen, das Anfang Dezember 2005 vom Bundesrat lanciert worden war, kam in seinem Synthesebericht 2012 zum Schluss, dass der Anbau von GV-Pflanzen in der Schweiz weder wirtschaftliche noch ökologische Vorteile bringe.

Auch eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Kosten/Nutzensanalyse des Bundesamtes für Landwirtschaft kam zum Schluss, dass keine auf dem Markt verfügbare GV-Pflanze für die Schweiz einen positiven Nutzen bringen würde.

 

munzSAG-Präsidentin Martina Munz kämpft für ein unbefristetes Moratorium.

Bereits zweimal wurde das Moratorium verlängert. Nun spricht sich der Nationalrat für eine weitere Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen um vier Jahre aus. Martina Munz, SAG Präsidentin und WBK-Mitglied ist der Meinung: “Eine Verlängerung des Moratoriums auf unbestimmte Zeit wäre aufgrund der kritischen Haltung der Bevölkerung folgerichtig gewesen. Konsumentinnen und Konsumenten wollen kein Gentech auf ihren Tellern. Gentechnisch veränderte Pflanzen bringen auch der Schweizer Landwirtschaft keine ökonomische oder ökologische Vorteile. Dies hat das Nationale Forschungsprogramm NFP59 zu Chancen und Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen aufgezeigt.” Nun muss das Parlament in 4 Jahren wieder über eine Verlängerung entscheiden, auch wenn sich die Voraussetzungen für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz nicht geändert haben.

170301staenderatssaalDer Ständerat stimmt der Moratoriumsverlängerung zu und lehnt eine Koexistenz-Regelung ab. Bild: Ständeratssaal Bern

Der Ständerat stimmt einer Verlängerung des Gentechmoratoriums um vier Jahre zu. Die SAG ist über diesen Entscheid des Ständerates erfreut, bedauert aber dass der Rat nicht dem Minderheitsantrag der Kommission gefolgt ist, die eine Verlängerung um acht Jahre vorgeschlagen hatte.

170607srEin knapper Entscheid. Der Ständerat spricht sich gegen Antibiotikamarkergene bei Freisetzungsversuchen aus.

Bei der Änderung des Gentechnikgesetzes bestand zwischen National- und Ständerat noch eine Differenz in Bezug auf den Einsatz von Markergenen. Der Bundesrat wollte bei Freisetzungsversuchen das Verbot der Verwendung von Resistenzgenen gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika aufheben. Diese Einschränkung verursache Kosten und hemme den internationalen Austausch zwischen Forscherinnen und Forschern, hatte der Bundesrat argumentiert. Der Nationalrat hatte sich sehr deutlich gegen die Empfehlung des Bundesrates gestellt. Es habe sich gezeigt, dass der Forschungsstandort Schweiz bislang problemlos mit dem Verbot habe leben können, hiess es in der Ratsdebatte. Beweis dafür: Momentan werden auf der Protected Site von Agroscope vier Freisetzungsversuche durchgeführt. Bei drei dieser Versuche handelt es sich um internationale Projekte. Diese Versuche zeigen ausserdem, dass es möglich ist, Pflanzen ohne Marker aus Antibiotikaresistenzgenen aus der Human- und Veterinärmedizin zu entwickeln. Bei der Grundlagenforschung im Labor können solche Resistenzgene jedoch verwendet werden. Das Verbot betrifft ausschliesslich die Freisetzungsversuche in der Schweiz.

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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) des Ständerates folgt bei der Beratung des Gentechnikgesetzes weitgehend dem Nationalrat. Eine Minderheit beantragt, das Moratorium um acht Jahre zu verlängern mit der Begründung, dass in diesem Zeitraum keine grundlegend neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erwarten sind und verlangt somit eine Verlängerung bis Ende 2025. Die Mehrheit spricht sich für eine Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen um vier Jahre bis 2021 aus. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Risiken der Gentechnik im Landwirtschaftsbereich für Mensch und Umwelt momentan noch zu wenig klar sind und die Entwicklung weiterer Technologien abzuwarten sei. Auch die WBK des Ständerates will keine Koexistenz auf Vorrat im Gesetz verankern, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diese Änderungen hätten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf bestimmten Gebieten nach Ablauf des Moratoriums zugelassen.

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Bild: Clipdealer

Die Beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) hat sich erstmals nach neuer Zusammensetzung zu einer Sitzung getroffen. Neben ihren bisherigen 10 Mitgliedern, erhält die BEKO drei neue Mitglieder für die Legislatur 2016-2019. Sie erarbeitet Stellungnahmen und Empfehlungen zuhanden des Bundesrates im agrarpolitischen Bereich. Die Kommission nahm auch Stellung zu den Änderungen des Gentechnikgesetztes.

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