Selbstklonierung ist ein bei Mikroorganismen (Hefen, Bakterien, Mikroalgen) verwendeter Begriff. Er beschreibt das Vorgehen, Gene aus Zellen zu entfernen und sie ins Erbgut von Zellen der gleichen oder eng verwandten Art zu übertragen. Selbstklonierung ist vergleichbar mit der Cisgenese, die bei Tieren und Pflanzen die Übertragung arteigener Gene bezeichnet. In der Schweiz gilt die Selbstklonierung nur dann rechtlich als Gentechnik, wenn sie bei pathogenen Mikroorganismen eingesetzt wird. Selbstklonierte Mikroorganismen für die Getränke- und Lebensmittelindustrie sind hierzulande keine GVO. In der EU gilt folgende Regel: In geschlossenen Systemen wie Laboren gelten selbstklonierte Mikroorganismen nicht als GVO. Werden sie hingegen auf den Markt gebracht, sind sie rechtlich GVO. Da Selbstklonierung von der Gentechnikgesetzgebung ausgeschlossen sein kann, wird sie gerne bei Gentechnikbaukästen für Schulen und für Zuhause verwendet.
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Links
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik: Lebensmittel
- externer Link: BLV: Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
- externer Link: Buchbestellung: Sicherheitsrisiko Gentechnik
- externer Link: Global 2000: Genlebensmittel. Was Sie darüber wissen sollten
Rechtliche Grundlagen
- externer Link: Gentechnikgesetz
- externer Link: Lebensmittelgesetz
- externer Link: Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL)
- externer Link: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-verordnung (LGV)
- externer Link: Bio-Verordnung
- externer Link: BLV: GVO-Erzeugnisse bei Lebensmittel
- externer Link: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (2003/1829/EG)