Erfindungen lassen sich durch ein Patent schützen. Wer sie nutzen will, muss eine Lizenzgebühr bezahlen. Ein Patent des Europäischen Patentamts (EPA) gilt in allen 38 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) – auch in der Schweiz. Zweck eines Patentes ist der Schutz einer Erfindung und soll einen Anreiz für Innovationen schaffen. Doch Patente auf Saatgut
bewirken das Gegenteil. Sie behindern Innovationen in der Pflanzenzucht: Andere Züchter und Landwirtinnen dürfen das patentierte Saatgut – im Gegensatz zu Sorten, welche mit einem Sortenschutzrecht geschützt sind, nicht mehr frei als Basis für die Weiterzucht verwenden.
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Links
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik: Lebensmittel
- externer Link: BLV: Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
- externer Link: Buchbestellung: Sicherheitsrisiko Gentechnik
- externer Link: Global 2000: Genlebensmittel. Was Sie darüber wissen sollten
Rechtliche Grundlagen
- externer Link: Gentechnikgesetz
- externer Link: Lebensmittelgesetz
- externer Link: Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL)
- externer Link: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-verordnung (LGV)
- externer Link: Bio-Verordnung
- externer Link: BLV: GVO-Erzeugnisse bei Lebensmittel
- externer Link: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (2003/1829/EG)