Man könnte auch von der Gentechnik 1.0 und der Gentechnik 2.0 sprechen. Vereinfacht gesagt, wurden bei der Gentechnik der ersten Generation Pflanzen gentechnisch verändert, indem man in die Zellen einzelne Gene «eingeschossen» hat. Diese Gene stammten meist von anderen Arten (zum Beispiel ein Gen des Bacillus thuringiensis, siehe Kategorie B). Man spricht deshalb von Transgenetik: man transferiert Gene über die Artgrenzen hinweg. Bei dieser Gentechnik ist es vom Zufall abhängig, an welcher Stelle im Genom der Zielpflanze das neue «eingeschossene» Gen (zB. des Bakteriums) eingebaut wird. Bei der neuen Gentechnik (zB. Crispr/Cas9) führen die Molekularbiologen eine Art Schneidwerkzeug in den Zellkern ein und manipulieren direkt an einer ausgewählten Stelle der DNA. Die Gentechlobby sagt, man könne damit Veränderungen so präzise durchführen, dass sie sich von natürlichen Mutationen nicht unterscheiden würden. Studien haben aber gezeigt, dass das Verfahren auch unbeabsichtigte Effekte auslöst.
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Links
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik: Lebensmittel
- externer Link: BLV: Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
- externer Link: Buchbestellung: Sicherheitsrisiko Gentechnik
- externer Link: Global 2000: Genlebensmittel. Was Sie darüber wissen sollten
Rechtliche Grundlagen
- externer Link: Gentechnikgesetz
- externer Link: Lebensmittelgesetz
- externer Link: Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL)
- externer Link: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-verordnung (LGV)
- externer Link: Bio-Verordnung
- externer Link: BLV: GVO-Erzeugnisse bei Lebensmittel
- externer Link: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (2003/1829/EG)