Die Artenvielfalt bezeichnet die Vielfalt der biologischen Arten in einem Ökosystem. Wie viele Arten auf unserer Erde existieren, ist nicht bekannt. Schätzungen bewegen sich zwischen 10 und 100 Millionen Arten. Beschrieben sind rund 1,8 Millionen. Rund 70 Prozent aller Arten wachsen in den 17 sogenannten "Mega-Diversitätsländern" in den Tropen und Subtropen. Die Artenvielfalt ist ein Mass bei der Bestimmung der Biodiversität, die neben der Artenvielfalt auch die genetische Vielfalt und die Vielfalt der Ökosysteme beinhaltet.
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Links
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik: Lebensmittel
- externer Link: BLV: Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
- externer Link: Buchbestellung: Sicherheitsrisiko Gentechnik
- externer Link: Global 2000: Genlebensmittel. Was Sie darüber wissen sollten
Rechtliche Grundlagen
- externer Link: Gentechnikgesetz
- externer Link: Lebensmittelgesetz
- externer Link: Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL)
- externer Link: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-verordnung (LGV)
- externer Link: Bio-Verordnung
- externer Link: BLV: GVO-Erzeugnisse bei Lebensmittel
- externer Link: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (2003/1829/EG)