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Das Moratorium wird um vier Jahre verlängert, Bild: Shutterstock

Moratoriumsverlängerung stärkt Schweizer Landwirtschaft

Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verlängern. Das Moratorium gilt auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren. Dieser Entscheid ist äusserst erfreulich. Dadurch wird die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft abgesichert, das Vorsorgeprinzip gestärkt und die Wahlfreiheit für die Konsumierenden weiterhin gewährleistet.

Die GVO-freie Produktion ist zentral für die gute Positionierung der Schweiz auf dem Lebensmittelmarkt, die auf ihrer Qualitätsstrategie aufbaut. Auch die neuste Befragung des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass Gentechnik in der Lebensmittelproduktion von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung abgelehnt wird. Es ist daher nur folgerichtig, dass der Bundesrat das Moratorium verlängern und es auch auf die neuen Gentechnikverfahren anwenden will. Erfreulich ist, dass sich der Bundesrat am bestehenden Gentechnikgesetz orientiert und dem Lobbying der industrienahen Biotechnologiewissenschaft, der Wirtschaft und der Intensivlandwirtschaft eine Absage erteilt.

Gentechnisch hergestellte Pflanzen bieten keine Lösung für die Herausforderungen der Landwirtschaft und des Klimawandels. Die klassische Gentechnik hat keine Lösungen für klimarelevante Probleme wie beispielsweise Trockenheit entwickeln können: 98% der mittels klassischer Gentechnik hergestellten Pflanzen sind herbizidresistent oder sie produzieren ein Insektengift, obwohl diese keine nachhaltige Alternative zu Pestiziden darstellen. Stattdessen tragen sie zur weiteren Intensivierung der Landwirtschaft bei und somit auch zu den damit verbundenen schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Auch die neue Gentechnik verfolgt ähnliche Ziele. Die Entwicklung von trockenheitstoleranten, dauerhaft krankheitsresistenten Pflanzen oder solchen mit einem höheren Ertrag scheitert weiterhin an der Komplexität des genetischen Hintergrunds, der diese Eigenschaften bestimmt.

Getrieben wird die Diskussion um die Gentechnik nach wie vor durch das immense Marktpotential, das sich die industrielle Agrarindustrie von den patentierbaren Anwendungen der Genomeditierung verspricht. Das Profitstreben geht dabei auf Kosten der Konsumierenden, aber auch der Landwirtschaft und der Biodiversität.

In der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft ist ein Nebeneinander von gentechnikfreiem und gentechnikbasiertem Anbau praktisch nicht umsetzbar. Wirkungsvolle Rahmenbedingungen für eine Koexistenz wären kostspielig und könnten das Risiko einer Kontamination nicht ausschliessen. Dank dem Moratorium kann die gesetzlich verankerte Wahlfreiheit der Konsumierenden weiterhin garantiert werden.

Im Gegensatz zur Input-intensiven Biotechnologie stellen interdisziplinäre Lösungsansätze wie die Agrarökologie eine nachhaltigere Alternative für den Erhalt der Ernährungssicherheit dar. Sie haben sich bereits weltweit bewährt und orientieren sich nicht einseitig an den Bedürfnissen der reichen Länder und werden auch vom Weltklimarat IPCC und der Welternährungsorganisation FAO empfohlen. Anstatt in teure und fragwürdige Lösungen mit risikoreichen Technologien zu investieren, sollten die politischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Innovation im Bereich dieser nachhaltigeren Alternativen gefördert wird.