moratorium
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Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verlängern. Das Moratorium gilt auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren. Dieser Entscheid ist äusserst erfreulich. Dadurch wird die gentechfreie Schweizer Produktion abgesichert und gestärkt. Die Verlängerung schafft zudem Zeit, um ungeklärte Fragen der Koexistenz verschiedener Anbautypen und der Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren zu bereinigen. In der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft ist ein Nebeneinander von gentechnikfreiem und gentechnikbasiertem Anbau praktisch nicht umsetzbar. Wirkungsvolle  Rahmenbedingungen für eine Koexistenz wären kostspielig und könnten das Risiko einer Kontamination nicht auschliessen. Dank dem Moratorium kann die gesetzlich verankerte Wahlfreiheit der Konsumierenden weiterhin garantiert werden.

Die GVO-freie Produktion ist zentral für die gute Positionierung der Schweiz auf dem Lebensmittelmarkt. Auch die neuste Befragung des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass Gentechnik in der Lebensmittelproduktion von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung abgelehnt wird.

Gentechnisch hergestellte Pflanzen bieten keine Lösung für die Herausforderungen der Landwirtschaft und des Klimawandels. Die klassische Gentechnik hat keine Lösungen für klimarelevante Probleme wie beispielsweise Trockenheit entwickeln können: 98% der mittels klassischer Gentechnik hergestellten Pflanzen sind herbizidresistent oder sie produzieren ein Insektengift und tragen zur weiteren Intensivierung der Landwirtschaft bei und somit auch zu den damit verbundenen schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Auch die neue Gentechnik verfolgt ähnliche Ziele. Doch die Entwicklung von trockenheitstoleranten, dauerhaft krankheitsresistenten Pflanzen oder solchen mit einem höheren Ertrag scheitert an der Komplexität des genetischen Hintergrunds, der diese Eigenschaften bestimmt.

Im Gegensatz dazu stellen interdisziplinäre Lösungsansätze wie die Agrarökologie eine nachhaltigere Alternative dar. Sie haben sich bereits bewährt und werden auch vom Weltklimarat IPCC und der Welternährungsorganisation FAO empfohlen.

Die Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 37a des Gentechnikgesetzes, welche für die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2025 erforderlich ist, dauert bis zum 25 Februar 2021.