Der Grundsatz des Vorsorgeprinzips beruht auf der Einsicht, dass die komplexen und oft nicht vollständig verstandenen Wechselwirkungen in der Natur es unmöglich oder zumindest schwierig machen, Umweltbedrohungen zu erkennen. Das Vorsorgeprinzip schreibt daher vor, dass neue Technologien, Chemikalien, Pestizide etc. einer unabhängigen, umfassenden wissenschaftlichen Bewertung unterzogen werden müssen, bevor sie am Mensch angewandt oder in der Natur freigesetzt werden. Diese Bewertung bezieht in die Risikoanalyse auch das Nichtwissen (die Unsicherheit) mit ein. Während in Europa und in der Schweiz das Vorsorgeprinzip besagt, dass man zum Beispiel Pestizide oder Chemikalien nur einsetzen darf, wenn zweifelsfrei feststeht, dass keine Schäden an Mensch und Umwelt entstehen, gilt in den USA das umgekehrte Prinzip: Solange nicht eindeutig erwiesen ist, dass diese Produkte schädlich sind, sind sie erlaubt. Diese beiden unterschiedlichen Ansätze prallen vor allem bei internationalen Handelsabkommen aufeinander.