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Gentech-News 407/2019
Mittwoch, 16. Januar 2019
GVO-Befürworter lobbyieren für die Aufweichung des Gentechnikgesetzes. Produkte der neuen gentechnischen Verfahren (NGV) sollen von der Risikobewertung, der Nachweis- und der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden. Sie argumentieren, dass es oft unmöglich sei Mutationen, die durch die NGV hervorgerufen werden, von natürlichen Mutationen zu unterscheiden. Neue GVOs seien weder identifizierbar noch rückverfolgbar. Daher sei es unmöglich, sie dem Gentechnikgesetz zu unterstellen. Dieser Sicht widerspricht der ehemalige Forschungsdirektor des Französischen Nationalen Institut für Agrarforschung (INRA), Yves Bertheau, in einem neuen Fachartikel. Er zeigt, dass Genom-Editierung klare Spuren in der DNA hinterlässt. Sofern Entwicklerfirmen diese offenlegen und Referenzmaterialien zur Verfügung stellen, können die Produkte der NGVs problemlos nachgewiesen werden. (GMWatch, 2.1.19)
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Der Zuchtfisch Tilapia gilt als eines der wachstumsstärksten Produktionssegmente in der Aquakultur. Gentechniker der Firmen Intrexon/AquaBounty haben einen geneditierten Tilapia hergestellt, der eine schnellere Gewichtszunahme und einen geringeren Futterverbrauch haben soll. Da der neuen Tilapia-Linie keine artfremde DNA zugefügt wurde, gilt sie laut argentinischem Gesetz nicht als GVO. Aufgrund des schwache Regulierungssystem in Argentinien drohen unzureichend getestete, riskante GVO weltweit in die Lebensmittelkette zu gelangen. (GMWatch, 18.12.18)
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Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission einen Mais des Bayer/Monsanto-Konzerns für den Import zugelassen, der sechs Bt-Insektengifte produziert. Die Entscheidung wurde getroffen, obwohl aktuelle Forschungsergebnisse darauf hinweisen, dass mit den Bt-Toxinen erhebliche Risiken für das Immunsystem einhergehen. Der Verzehr dieses Gentechnik-Maises könne gesundheitliche Schäden auslösen, sagt Christoph Then von Testbiotech. Er fordert deswegen, dass der Import verboten wird, solange entsprechende Daten zur Sicherheit fehlen. (Testbiotech, 3.1.19)
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Für amerikanische Konsumenten wird es in Zukunft schwierig werden zu erkennen, ob in ihren Lebensmitteln GVO enthalten sind. Eine neue Deklarationsverordnung gibt Unternehmen und Herstellern die Möglichkeit, die Deklaration auf elektronischem Wege vorzunehmen, anstatt Informationen zu den Inhaltstoffen direkt auf die Verpackung aufzudrucken. Um mehr über die Inhaltstoffe eines Lebensmittels zu erfahren, müssen die Konsumenten erst den QR-Code scannen. Ausserdem werden viele Produkte von der Deklarationspflicht ausgenommen, beispielsweise Erfrischungsgetränke mit Maissirup aus gentechnisch verändertem Mais und Öl aus GVO-Mais, Soja und Raps, da sie keine nachweisbaren GV-Komponenten enthalten. (Sustainable Pulse, 21.12.18)
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Kirgisistan soll innerhalb von 10 Jahren auf eine 100 % biologische Landwirtschaft umstellen. Das kirgisische Parlament beauftragte die Regierung, einen entsprechenden Plan umzusetzen. Demnach dürften Landwirte und Züchter keine Pestizide, Hormone, Wachstumsregulatoren, GVO, Antibiotika oder andere Zusatzstoffe für den Pflanzenschutz oder als Düngemittel verwenden, sondern nur noch zertifizierte Bio-Produkte. Über 40 % der Bevölkerung ist im Agrarsektor tätig, dieser ist somit einer der größten Wirtschaftssektoren Kirgisistans. (Sustainable Pulse, 18.12.18)
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