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SAG - Schweizer Allianz Gentechfrei

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Für eine Welt ohne Gentechnik

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Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.

 

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Gemeinsam können wir die Pläne der Konzerne durchkreuzen und die gentechfreie Landwirtschaft erhalten. Unterzeichnen Sie jetzt die eidgenössische Volksinitiative zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt!

 

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Factsheet
Auch die neue Gentechnik lässt sich nachweisen

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Nanotechnologie

Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.

Bald Gentechfliegen in Spanien?

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Kategorie: Freisetzungsversuche
Erstellt: 02. August 2013

02.08.2013 | Freisetzungen

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Die Olivenfliege befällt die Früchte besonders im Herbst kurz vor der Reife. Bild: Alvesgaspar


Die englische Firma Oxitec plant Freisetzungen gentechnisch veränderter Olivenfliegen in Spanien und Italien. Die Männchen dieser Fliegen wurden gentechnisch so manipuliert, dass ihre weiblichen Nachkommen schon als Larve zugrunde gehen sollen. Auf diese Weise sollen die Fliegenpopulationen reduziert werden. Die Larven leben in Oliven und richten in den betroffenen Gebieten erheblichen Schaden an. Jetzt soll eine nicht näher bezifferte Anzahl gentechnisch veränderter männlicher Fliegen in Spanien – nahe der Küstenstadt Tarragona – freigesetzt werden. Um ein Entkommen zu verhindern, soll die Versuchsfläche mit Netzen abgespannt werden. Ähnliche Versuche sind auch in Italien geplant. Die Versuche sind nach dem derzeitigen Wissensstand von Testbiotech von den Behörden noch nicht genehmigt und wären die ersten Freisetzungen gentechnisch veränderter Tiere in der EU.

  • externer Link: Testbiotech

Parlamentarische Initiative fordert gentechfreien Jura nach 2017

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Kategorie: Moratorium
Erstellt: 25. Juli 2013

25.07.2013 | Moratoriumsverlängerung

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Im regionalen Naturpark Doubs sollen regionale Entwicklung und Umweltschutz in Einklang gebracht werden. Bild juratourisme

Eine parlamentarische Initiative will den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf jurassischem Boden verbieten. Würde der Vorstoss angenommen, bliebe der Kanton Jura auch nach dem Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 gentechfrei. Vincent Vermeille, selber Landwirt, hatte bereits 2005 eine ähnliche Initiative eingereicht. Die Initiative wurde damals nicht weiter verfolgt, da das nationale Moratorium in Kraft trat. Für Vermeille ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht mit den Grundsätzen der jurassischen Landwirtschaft vereinbar. Diese will sich als Markenproduktion mit regionalen Produktion von hoher Qualität positionieren. Der Anbau von Gentech-Pflanzen würde auch dem Bestreben zuwiderlaufen, regionale Parks wie beispielsweise den regionale Naturpark Doubs“ zu etablieren

externer Link: Radio Suisse Romande

Konsumentinnen in Grossbritannien wollen keine Gentech-Pflanzen

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Kategorie: Europa
Erstellt: 25. Juli 2013

25.07.2013 | Europa

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Eine klare Mehrheit in Grossbritannien will keine Gentech-Pflanzen auf den heimischen Feldern.

Nur gerade 21 Prozent der Bevölkerung unterstützen in Grossbritannien Gentech-Nahrungsmittel. Dies geht aus einer neuen Meinungsumfrage hervor. Dies trotz der massiven Pro Gentech-Kampagne, die unterstützt von Regierung, Wissenschaft und Medien in jüngster Zeit durchgeführt worden war. Eine andere Umfrage zeigte, dass eine Mehrheit der Bauern unter Umständen gentechnisch veränderte Sorten anbauen würden. Doch weniger als die Hälfte der Bauern betrachten Gentechnologie als wertvolle Innovation. Noch weniger würden Gentech-Nahrungsmittel essen. Hätten die Produzenten die Wahl zwischen konventionellen, organischen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln, würden bloss 15 Prozent Gentech wählen. Die Bauern glauben, dass in erster Line die Agrochemie-Konzerne, gefolgt von Forschungsinstitutionen und Tierzuchtunternehmen von der Gentechnologie profitieren würden. Die geringsten Vorteile hätten die Konsumenten und Bauern. Mehr als 70 Prozent der Befragten sind zudem der Meinung, dass Gentech-Lebensmittel deklariert werden müssen.

externer Link: Farmers Weekly

Monsanto kündet Rückzug aus Europa an – aber nur teilweise

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Kategorie: Moratorium
Erstellt: 19. Juli 2013

17.07.2013 | Europa

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Wegen der schlechten wirtschaftlichen Aussichten in Europa will Monsanto einen Teil seiner Anträge, darunter auch für Zuckerrüben zurückziehen. Bild: Monsanto

Monsanto hat angekündigt, alle bei der EU hängigen Bewilligungsgesuche für den Anbau von Gentech-Pflanzen in den nächsten Monaten zurückzuziehen. Es handelt sich dabei um Mais, Soya und Zuckerrüben. Der Konzern begründet diesen Schritt mit den fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven in Europa. Monsanto wolle sich in Europa auf den Verkauf von konventionellem Saatgut konzentrieren, erklärte der Europa-Direktor Jose Manuel Maduro gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Vollständig zieht der Agromulti seine Gentech-Produkte jedoch nicht aus Europa ab. Der von der EU zugelassene insektenresistente Mais MON810 wird weiterhin in Europa vertrieben, auch wenn er zur Zeit in vielen EU-Staaten nicht angebaut werden darf. Ebenso bemüht sich der Konzern, die Importbewilligungen für seine gentechnisch veränderten Mais- und Soya-Pflanzen aufrecht zu erhalten. Laut Reuters importiert Europa jährlich rund 30 Mio Tonnen gentechnisch veränderte Futtermittel. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet denn den Rückzug auch als taktische Massnahme und als PR-Kampagne für eine umstrittene Technologie.

  • externer Link: Kommentar Süddeutsche Zeitung

Italien verbietet den Anbau von Gentech-Mais

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Kategorie: Europa
Erstellt: 17. Juli 2013

17.07.2013  Europa

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Italien befürchtet negative Effekte für die Umwelt und Artenvielfalt durch den Anbau von Gentech-Mais. Bild: Greenpeace

Italien verbietet als neunter EU-Staat den Anbau des gentechnisch veränderten Mais MON810. Laut der Nachrichtenagentur Reuters soll das Verbot für 18 Monate gelten. Italien beansprucht damit die Schutzklausel, welche in den EU-Richtlinien für Gentechnik verankert ist. Das Agrarministerium begründete den Entscheid mit neuen Studien, gemäss denen der Anbau des Gentech-Maises negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Biodiversität haben könnte. Die italienische Landwirtschaft stehe für Biodiversität und Qualität. Auch wirtschaftlich bringe der Anbau dem Land keine Vorteile. Die EU-Kommission wird das Verbot in Italien nun überprüfen. Wie bereits Frankreich, steht Italien voraussichtlich eine Auseinandersetzung mit der EU bevor. Angebaut wird MON810 derzeit nur in Spanien und Portugal in grösserem Umfang. Ungarn, Griechenland, Bulgarien, Österreich, Luxemburg und Deutschland haben Verordnungen gegen den Anbau von MON810 erlassen.

  • externer Link: Informationsdienst Gentechnik
  • externer Link: euractiv.it

EU führt Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien in Kosmetikprodukten ein

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Kategorie: Nanotechnologie
Erstellt: 12. Juli 2013

12.7.2013 | Nanotechnologie

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In der EU müssen Nanomaterialien in Kosmetika gekennzeichnet werden. In der Schweiz ist gesetzlich noch keine Deklarationspflicht festgelegt. Bild: de.wikipedia.org

Kosmetika sind die ersten Produkte in der EU, für die eine Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien gilt. Am 11. Juli 2013 trat in der EU die Neufassung der Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 in Kraft. Die Verordnung benennt verschiedene Gründe für die neue Regulierung von Nanomaterialien, so beispielsweise: „Die Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln kann mit der Weiterentwicklung der Technologie zunehmen.“ Weiter heisst es: „Gegenwärtig existieren nur unzureichende Informationen über die mit der Verwendung von Nanomaterialien verbundenen Risiken.“ Schliesslich wird festgehalten: „Es ist eine grössere Transparenz nötig hinsichtlich der Bestandteile kosmetischer Mittel. Diese Transparenz sollte durch Deklaration der in dem kosmetischen Mittel enthaltenen Bestandteile auf der Verpackung erreicht werden.“ In Artikel 19 (Kennzeichnung) steht sodann: „Alle Bestandteile in der Form von Nanomaterialien müssen eindeutig in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Den Namen dieser Bestandteile muss das Wort "Nano" in Klammern folgen.“ Die EU-Kosmetikverordnung bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht der EU Mitgliedstaaten, sondern gilt unmittelbar. Laut dem Bundesamt für Gesundheit BAG gibt es zurzeit im schweizerischen Kosmetikrecht keine spezifischen Anforderungen an Nanomaterialien. Die Übernahme der Deklarationspflicht für Nanomaterialien sei im Rahmen der Totalrevision der Lebensmittelgesetzgebung zur Harmonisierung mit der europäischen Gesetzgebung für 2015 vorgesehen. In der Zwischenzeit erfolge die Deklaration von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln auf freiwilliger Basis. Wenn also in der Schweiz auf einem Produkt nichts von Nano stehe, heisse das nicht automatisch, dass keine Nanomaterialien enthalten seien.

  • externer Link: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
  • externer Link: BAG: EU-Nano-Labelling - Kosmetische Mittel
  • externer Link: Bayrischer Rundfunk (mit Interview)
  • externer Link: BUND: Inventar von Nanoprodukten

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