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Für eine Welt ohne Gentechnik

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Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.

 

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Gemeinsam können wir die Pläne der Konzerne durchkreuzen und die gentechfreie Landwirtschaft erhalten. Unterzeichnen Sie jetzt die eidgenössische Volksinitiative zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt!

 

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Factsheet
Auch die neue Gentechnik lässt sich nachweisen

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Nanotechnologie

Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.

Syngenta erhält Patent auf Paprika

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Kategorie: Patente
Erstellt: 22. Oktober 2015

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Kernlose Paprika der Firma Syngenta sind ein weiterer Schritt der Saatgutkonzerne die Kontrolle über unsere Nahrung zu übernehmen, Bild: Rasbak

Das Europäische Patentamt in München (EPA) hat dem Schweizer Konzern Syngenta ein Patent erteilt, das sich auf die Verwendung von Paprika „als Frischprodukt, als frisch geschnittenes Produkt oder für die Verarbeitung wie zum Beispiel die Konservenindustrie“ erstreckt. Auch die Pflanzen, deren Anbau und Ernte sowie das Saatgut werden beansprucht. Die Pflanzen, die dazu dienen sollen, Paprikafrüchte ohne Samen zu produzieren, stammen aus konventioneller Züchtung unter Nutzung der natürlichen biologischen Vielfalt. Gentechnik kam hingegen nicht zum Einsatz. Test- Biotech sagt: Die europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf Verfahren zur konventionellen Züchtung. Das EPA erteilt dennoch Patente auf Pflanzen, züchterische Merkmale sowie Saatgut und die Ernte, die aus dieser Züchtung stammen.

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Postulat im Nationalrat: Nanotechnologiegesetz für den verbrauchernahen Bereich?

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Kategorie: Nanotechnologie
Erstellt: 16. Oktober 2015

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Der gesetzgeberische Umgang mit Nanomaterialien ist komplexer als ursprünglich angenommen. Bild: parlament.ch

Die SAG hat einen ausführlichen Kommentar zum zweiten Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien aus dem Jahre 2014 verfasst. Auf Grund dieser Analyse hat die SAG Präsidentin nun ein Postulat mit dem Titel „Synthetische Nanomaterialien. Regulatorische Lücken für den Konsumentenschutz schliessen“ im Parlament eingereicht. Im zweiten Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien wird eingestanden, dass regulatorische Lücken bei der Nanotechnologie bestehen. Der gesetzgeberische Umgang ist wegen der Vielfalt von Nanomaterialien und den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen komplexer als ursprünglich angenommen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.

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Neues Inventar zu Nanomaterialien in Lebensmitteln

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Kategorie: Moratorium
Erstellt: 09. Oktober 2015

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Bild: Center for Food Safety

Das US-amerikanische Center for Food Safety (CFS) ist eine Non-Profit-Organisation, die sich unter anderem mit der Lebensmittelproduktion befasst und den Biolandbau und die nachhaltige Landwirtschaft unterstützt. Das Center for Food Safety hat ein Inventar erstellt, welches einen Überblick zu Nanomaterialien in Lebensmitteln ermöglicht. Die interaktive Datenbank ist teilweise aus den Daten anderer bestehender Datenbanken zusammengesetzt. Sie filtert aber die Daten speziell auf Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen. Das Center for Food Safety betont, dass in der Wissenschaft Übereinstimmung herrscht, dass Nanomaterialien neuartige Risiken auslösen können, aber nur beschränkte Testmöglichkeiten bestehen und die Regulierung lückenhaft ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten praktisch keine Information über Nanomaterial-haltige Lebensmittel. Die neue Datenbank hätte zum Ziel, die Informationslücke zu füllen und die Konsumenten aufzuklären, wie weit die Nanotechnologie im Lebensmittelbereich bereits verbreitet ist. Insgesamt soll die Transparenz im Lebensmittelsektor verbessert werden.

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Kein Patent auf Milchkühe

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Kategorie: Patente
Erstellt: 08. Oktober 2015

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Durch Patente in der Tierzucht könnte für die Landwirtschaft eine neue Abhängigkeit von Agrokonzernen entstehen. Bild: Macieklew

2007 erteilte das europäische Patentamt ein Patent auf Milchkühe. Dieses umfasste Verfahren zur Züchtung von gentechnisch manipulierten Milchkühen, die eine höhere Milchleistung erzielen sollten. Gegen das Patent hatten vor acht Jahren der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das Werk für Entwicklungszusammenarbeit MISEREOR, das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die „Initiative Kein Patent auf Leben!“ und Greenpeace gemeinsam Einspruch eingelegt. Am 8. Oktober hätte dieser Einspruch vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes behandelt werden sollen. Doch kurz vor dem Termin zogen sich die Patentinhaber zurück. Das EPA widerrief darauf das Patent. Ein wichtiger Erfolg für die einsprechenden Organisationen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf Tierarten und auf Verfahren zur Zucht von Tieren. Dennoch werden derartige Patente immer wieder erteilt.

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Patentamt hält Patent auf Gentechtiere aufrecht

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Kategorie: Patente
Erstellt: 30. September 2015

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Gentechnisch veränderte Tiere werden weiterhin als Erfindung beansprucht. Bild: Logan

Das Europäische Patentamt (EPA) hält zwei Patente der US-Firma Intrexon aufrecht, die gentechnisch veränderte Mäuse, Ratten, Kaninchen, Katzen, Hunde, Rinder, Ziegen, Schweine, Pferde, Schafe und sogar Schimpansen als Erfindung beanspruchen. Testbiotech hatte gemeinsam mit der SAG und anderen Organisationen aus ethischen Gründen Einspruch gegen die Patente erhoben. Denn derartige Patente stellen einen kommerziellen Anreiz für die Durchführung von Tierversuchen dar. Die einsprechenden Organisationen wollen jetzt Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Laut Patentschrift sollen Schimpansen und andere genannte Tiere mit Genen manipuliert werden, die unter anderem nach Vorlage des Erbguts von Insekten synthetisiert wurden. Diese künstliche DNA soll die Kontrolle verschiedener Genfunktionen ermöglichen.

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Berner Standesinitiative zur Verlängerung des Gentechmoratoriums

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Kategorie: Moratorium
Erstellt: 22. September 2015

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Berner Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften auf vielfältige Weise 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz. Bild: Landschaft bei Konolfingen, © Martin Abegglen

Ein parlamentarischer Vorstoss im Kanton Bern fordert, dass der Kanton mit einer Standesinitiative vom Bund eine Verlängerung des bestehenden Gentechmoratoriums um weitere vier Jahre bis Ende 2021 verlangt. Ein Nebeneinander von herkömmlichen Kulturen und gentechnisch veränderten Pflanzen sei ein praxisferner, kostenintensiver Vorschlag – sowohl für den Kanton Bern, als auch für die kleinräumige Schweiz, heisst es in der Begründung zur Motion. Der Kanton Bern sei ein Agrarkanton. Gut jeder fünfte Schweizer Bauernbetrieb liege im Kanton Bern. Berner Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften auf vielfältige Weise 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz. Die in der Vernehmlassung vom Januar 2013 vorgeschlagenen Änderungen des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung schützte die gentechnikfreie Produktion ungenügend. Der Kanton Bern habe diesen Vorschlag deshalb auch abgelehnt.

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