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SAG - Schweizer Allianz Gentechfrei

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Für eine Welt ohne Gentechnik

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Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.

 

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Gemeinsam können wir die Pläne der Konzerne durchkreuzen und die gentechfreie Landwirtschaft erhalten. Unterzeichnen Sie jetzt die eidgenössische Volksinitiative zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt!

 

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Factsheet
Auch die neue Gentechnik lässt sich nachweisen

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Nanotechnologie

Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.

Synthese eines künstlichen menschlichen Genoms

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Kategorie: Synthetische Biologie
Erstellt: 30. August 2016

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Auf die Entschlüsselung der 3 Milliarden Basenpaare des Humangenoms soll die Synthese eines künstlichen Humangenoms folgen. Bild: de.wikipedia.org.

Im Mai 2016 trafen sich an der Harvard Medical School in Boston gegen 150 Wissenschaftler, Anwälte und Unternehmer. Hinter geschlossenen Türen wurde diskutiert, ob es wünschbar und machbar sei, ein menschliches Genom von Grund auf künstlich zu synthetisieren und damit die Voraussetzungen für einen Menschen aus dem Labor zu schaffen. Vorangegangen war das 1990 lancierte Humangenomprojekt, welches das Ziel hatte, das Genom des Menschen vollständig zu entschlüsseln, das heisst die Abfolge der etwa 3 Milliarden Basenpaare der menschlichen DNA auf ihren einzelnen Chromosomen zu identifizieren. Im Jahr 2001 wurde die vollständige Sequenzierung des menschlichen Genoms verkündet und das Jahr 2003 gilt als der Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung der Entschlüsselung des Humangenoms (heute bezeichnet als Human-Genome-Project Read (HGP-Read)).

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Kommt jetzt der Gentech-Wald?

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Kategorie: Neue gentechnische Verfahren
Erstellt: 26. August 2016

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In Schweden sollen erstmals Bäume freigesetzt werden, die mit den neuen Gentechnik-Verfahren manipuliert wurden. Bild: AnRo0002

Gentechniker in China, den USA und Schweden arbeiten mit dem sogenannten CRISPR-Verfahren inzwischen auch an Waldbäumen. In Schweden wurden jetzt erste Freisetzungen mit derartigen Pappeln beantragt, die eine Reihe von Veränderungen in ihrem Erbgut aufweisen, die Blüte, Wachstum, Ausbildung von Ästen, Blättern und Wurzeln betreffen, berichtet Testbiotech. Ziel ist es, Bäume mit deutlich verändertem Wuchs und Aussehen zu schaffen. Die EU hat bislang noch keine klare Regelungen für Import und Freisetzung entsprechender Pflanzen und Tiere zu erlassen. „Aufgrund der zögerlichen Haltung der EU-Kommission drohen wir die Kontrolle über die Freisetzungen und den Import von Gentechnik-Organismen zu verlieren. Schon jetzt könnte der Import von nicht gekennzeichneten gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren aus den USA und China eine Realität sein. Zudem könnten sich Firmen und Forschungseinrichtungen in der EU dazu ermuntert fühlen, entsprechende Organismen ohne Genehmigung freizusetzen oder zu verkaufen“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Gentechnisch veränderte Waldbäume sind sogar ein besonderes Risiko für die biologische Vielfalt, da sich deren künstliches Erbgut in empfindlichen Ökosystemen ausbreiten kann“, so Then weiter.

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Kein wissenschaftlicher Konsens über neue gentechnische Verfahren

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Kategorie: Neue gentechnische Verfahren
Erstellt: 25. August 2016

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Das Vorsorgeprinzip müsse über wirtschaftlichen Interessen stehen, fordern die Critical Scientists Switzerland.

Der Verein Critical Scientists Switzerland (CSS) wendet sich gegen die Forderung der Schweizer Akademien der Wissenschaften, dass neue gentechnische Verfahren in der Pflanzenzucht nicht unter das Gentechnikgesetz fallen sollen. „Es gibt keinen wissenschaftlichen Konsens über die Sicherheit der neuen gentechnischen Verfahren,“ schreibt CSS. Darüber hinaus fehlten (Langzeit-)Daten zu deren Risiken. CSS fordert, dass die neuen gentechnischen Verfahren vor einer kommerziellen Anwendung einer strengen Risikoprüfung unterzogen werden, wie sie das Gentechnikgesetz vorsieht. Sonst würden das Vorsorgeprinzip sowie die Wahlfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen untergraben.

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Risiken gentechnischer Verfahren sind zum Schutz der Bevölkerung korrekt abzuklären

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Kategorie: Gentechnikrecht
Erstellt: 18. August 2016

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Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren gezüchtet werden, müssen nach den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes geregelt werden. Bild: Clipdealer

Pflanzen, deren Erbanlagen mit Hilfe der neuen gentechnischen Verfahren verändert wurden, dürfen ohne eine Risikobewertung nach dem Gentechnikrecht GTG nicht freigesetzt und nicht vermarktet werden. Die SAG fordert eine Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren in der Pflanzenzucht innerhalb des bestehenden GTG. Das Vorsorge- und Verursacherprinzip muss weiterhin zur Anwendung kommen. Zudem hat die Bevölkerung wiederholt betont, dass sie keine Gentechnik auf Feld und Teller will. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz fordern in ihrer heutigen Medienmitteilung, dass neue gentechnische Verfahren in der Pflanzenzucht nicht mehr nach den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes geregelt werden sollten.

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Gentechnisch veränderter Weizen in den USA entdeckt

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Kategorie: Freisetzungsversuche
Erstellt: 02. August 2016

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Weizenfeld im US-Bundesstaat Washington. Bild: rcphoto

Auf einer Farm im US-Bundesstaat Washington wurde gentechnisch veränderter Weizen entdeckt, der niemals für den Anbau zugelassen worden waren. Die Weizenpflanzen besitzen eine Resistenz gegen das Herbizid RoundUp von Monsanto. Bei den gefundenen Pflanzen handelt es sich um Weizen, wie er von 1998 bis 2001 in Freisetzungsversuchen von Monsanto getestet wurde. Der Weizen wurde aber nie kommerzialisiert. Weltweit besitzt keine gentechnisch veränderte Weizensorte eine Anbaubewilligung. Bereits 2013 in Oregon und ein Jahr später in Montana war gentechnisch veränderter Weizen entdeckt worden. Einige asiatische Länder, unter anderem Südkorea hatten darauf hin den Import von Weizen aus den USA gestoppt.

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Aktuelles zum Monsanto Tribunal

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Kategorie: Schadensfälle
Erstellt: 26. Juli 2016

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Die Organisatoren des “Internationalen Monsanto Tribunals” haben den US-Agrarindustriekonzern offiziell eingeladen, in Den Haag am 15. und 16. Oktober an den Verhandlungen des symbolischen Gerichtsprozesses teilzunehmen. Dem aus Amsterdam zugestellten Einschreiben wurde die Annahme verweigert. “Wir sind nicht wirklich überrascht, dass Herr Grant dieses Schreiben abgelehnt hat” sagt Vandana Shiva, Trägerin des alternativen Nobelpreises und weltbekannte Protagonistin des “Monsanto Tribunals”. “Seit jeher versucht Monsanto, die durch die eigenen Produkte verursachten Schäden und das Leiden für Mensch und Umwelt zu verbergen. So wie Monsanto mit dem DARK Act in den USA mittels dem Verbieten einer Kennzeichnung genetisch manipulierte Inhaltsstoffe zu verbergen versucht, so möchte Monsanto nun sich dem zivilgesellschaftlichen Tribunal entziehen. Aber das bedeutet nicht, dass wir den Konzern nicht vor das symbolische Gericht stellen werden.”

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