Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
IBAN: CH07 0900 0000 8000 0150 6
Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Hopfenblüten künftig nur zur Dekoration? Bild: fotolia by Adobe
Biotechnologen in den USA haben ein Bier mit dem üblichen Hopfenaroma hergestellt, für dessen Herstellung jedoch kein Hopfen verwendet worden ist. Mithilfe gentechnischer Methoden wurde Bierhefe so verändert, dass sie nebst Alkohol die Aromastoffe Linalool und Geraniol produziert, welche typisch für den Hopfen-Geschmack sind. Durch den synthetischen Ersatz der Hopfenblüten sollen die Kosten für die Bierbrauer gesenkt und der Geschmack des Bieres einheitlicher werden, denn Hopfen (Humulus lupulus) enthält je nach Sorte einen unterschiedlichen Gehalt an ätherischen Ölen. Dies erschwert es den Bierbrauern einen gleichbleibenden Geschmack zu erzielen.
Eine unheilsame Heirat. Bild: Friends of the Earth Europe
Nach der Fusion von Dow und DuPont sowie ChemChina und Syngenta vereinen sich nun auch die grossen Saatgut- und Pflanzenschutzmittel-Konzerne Bayer und Monsanto. Die deutsche Firma Bayer investiert über 60 Milliarden US-Dollar in den Deal. Nach Prüfung von über 2,7 Millionen internen Dokumenten hat die EU-Kommission am Mittwoch, 21. März 2018 die Übernahme von Monsanto durch Bayer unter Auflagen genehmigt.

Seit Jahrzehnten wird versprochen, mit gentechnisch veränderten Pflanzen liessen sich Probleme wie Welthunger, Umweltbelastung durch Pestizide oder Mangelernährung beseitigen. Diese Versprechen sind unerfüllt geblieben. Nun sollen es neue gentechnische Verfahren richten – ohne transparente Deklaration. Um zu verhindern, dass so Gentechnik durch die Hintertür eingeführt wird, lancieren die Kleinbauern-Vereinigung, die Schweizer Allianz Gentechfrei und L’alliance Suisse pour une agriculture sans génie génétique eine Petition.
Die neuen Gentechnikverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Bild: Fotolia
Der Europäischen Gerichtshof muss momentan klären, ob Organismen, die mit neuen Gentechnik-Verfahren wie beispielsweise der Gen-Schere CRISPR/Cas entstanden sind, dem Gentechnikrecht unterliegen oder nicht. Mit Spannung war daher die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den neuen Gentechnik-Verfahren erwartet worden. Die nun vorliegende Stellungnahme des Generalanwalt bringt aber wenig Klärung. Er bekräftigt zwar, dass "ein durch Mutagenese gewonnener Organismus ein GVO sein könne» und das Einbringen fremder DNA in einen Organismus nicht erforderlich sei, damit ein Organismus als GVO eingestuft werden kann. Doch der Generalanwalt beantwortet die Frage des französischen Staatsrates nicht, wann Mutagenese als Gentechnik auszulegen sei und in welchen Fällen nicht. Er befasse sich nicht in der Sache mit den technischen Verfahren und ihren Anwendungen und Risiken, kritisiert Testbiotech. Seine Argumentation beruhe vielmehr zu großen Teilen auf zu generellen und zum Teil veralteten Kategorien, die zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen können.
Bild: www.synthetische-biologie.mpg.de.
Die Synthetische Biologie breitet sich rasant aus und löst erste ernsthafte Befürchtungen aus. Die Synthetische Biologie zielt darauf ab, biologische Organismen zu entwerfen, nachzubauen oder zu verändern. Es wird angestrebt, standardisierte, biologische Bausteine zu entwickeln, die sich kontrollierbar zu neuartigen Einheiten zusammenfügen lassen. Dies mit dem Ziel, einzelne Bausteine, die eine bestimmte Aufgabe erfüllen, in einen biologischen Schaltkreis zusammen zu fügen, ähnlich wie bei einem elektronischen Schaltkreis. Die Synthetische Biologie soll die Voraussetzungen für die nutzbringende und wirkungsvolle Herstellung von Produkten schaffen, zum Beispiel in der Medizin, bei Treibstoffen oder Lebensmitteln.
Bild: fotolia
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben in einem Kontrollprogramm die Qualität von Körnermischungen, die als Futter für Wildvögel oder Hausvögel (z. B. Kanarienvögel) verkauft werden, untersucht.
Bei den von Agroscope durchgeführten Kontrollen wurden in 24 der 30 untersuchten Proben transgene Rapssamen festgestellt. In 11 davon konnte eine Mehrfachkontamination mit bis zu 3 verschiedene Sorten gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen werden. Die Verunreinigungen lagen mehrheitlich bei höchstens 0,5 %.