Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Heilmittelgesetz: Geltungsbereich wird ausgeweitet. Bild: Shutterstock
Biorespect, eine Trägerorganisation der SAG, hat die Revision des Heilmittelgesetzes HMG unter die Lupe genommen und eine Stellungnahme veröffentlicht. Das Heilmittelgesetz HMG soll den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren gewährleisten, dass nur hochwertige und sichere Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Bisher waren gentherapeutische Verfahren im Transplantationsgesetz geregelt. Nun soll das HMG mit Bestimmungen zu «Arzneimitteln für neuartige Therapien, ATMP» ergänzt werden – der Begrifft wird neu zur Bezeichnung von neuen Gentherapien verwendet. Diese Ergänzung bedeute eine deutliche Ausweitung des Geltungsbereiches des HMG und sei für Anwender:innen verwirrend, schreibt die Organisation.
Wie sind Pflanzenschutzmittel aus GVO im Lichte der gentechnikfreien Landwirtschaft und aus Sicht der Biolandbaus zu bewerten? Bild: Shutterstock
Als Antwort auf die Motionen Bregy 21.4164 und Gafner 21.3770 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Das Ziel war eine Annäherung an das EU-Recht und eine vereinfachte Genehmigung oder Rückzug der in der EU zugelassenen bzw. zurückgezogenen Pflanzenschutzmittel. Die SAG ist mit den vorgeschlagenen Änderungen weitgehend einverstanden und begrüsst, dass die Möglichkeit von Ausnahmen vorgesehen wird. Begrüssenswert ist auch die Änderung, dass Pflanzenschutzmittel neu befristet zugelassen werden.
Nichtdestotrotz weist die SAG auf mögliche Lücken hin, welche mit dem Aufkommen der neuen Gentechnik entstehen und einer genaueren Regelung bedürfen.
Interessenabwägung bei GV-Versuchstieren: Was ist grösser - der Nutzen für die Gesellschaft oder das Leid, das den Tieren bei den Versuchen zugefügt wird? Bild: Shutterstock
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Ende 2023 Anpassungen zu mehreren Erlassen im Tierschutzbereich in die Vernehmlassung geschickt. Als Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorstösse sollen die neuen Vorgaben unter anderem das Tierwohl in der Haltung verschiedener Tierarten verbessern. Ebenso sind Massnahmen im Bereich Tierversuche vorgesehen, um die tierschutzrechtlichen Vorgaben zu stärken. Die SAG begrüsst dieses Vorhaben: Denn zum einen generiert die Forschung stets neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Tierhaltung. Zum anderen erlauben neuartige Technologien, wie die neue Gentechnik eine bislang nie gesehene Eingriffstiefe, welche u.a. auch wichtige ethische Fragen aufwirft.
Auch in der konventionellen Zucht werden erfolgreich violette Tomaten gezüchtet. Auf dem Markt sind mehere Sorten erhältlich. Bild: Shutterstock
Seit Anfang Februar können in den USA Hobbygärtner Samen einer gentechnisch veränderten violetten Tomate kaufen - zehn Samen der Purple Tomato werden zu einem Preis von zwanzig Dollar angeboten. 2023 hatten die Behörden die Bewilligung dazu erteilt. Es ist das erste Mal, dass eine GV-Pflanze für Heimgärtner auf den Markt gebracht wird. Bei der Bestellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Samen, Pflanzen und Früchte ausschliesslich in den USA erlaubt sind. Entwickelt wurde die Tomate in Grossbritannien von Norfolk Plant Sciences. Angeboten werden die Samen von Norfolk Healthy Produce, einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft des Instituts.
Für den Nachweis von Produkten der neuen Gentechnik braucht es neue Verfahren. Die EU finanziert zwei Projekte. Bild: Shutterstock
Der Nachweis und die Identifizierung von neuen, teils unbekannten genomeditierten Organismen (NGT) stellen die Behörden vor grössere Herausforderungen. Die Nachweisverfahren, die für die Erkennung der Gentechnik der ersten Generation über Jahrzehnte entwickelt wurden, reichen nicht mehr zur Kontrolle der NGT, da diese oft keine genetischen Elemente enthalten, die eine eindeutige Rückverfolgbarkeit ermöglichen. Bislang ist der Nachweis von Veränderungen durch NGT nur dann möglich, wenn die Änderung der DNA-Sequenz vorab bekannt ist. Schwierig wird ein Nachweis jedoch bei Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken entwickelt wurden und die keine eingefügte rekombinante DNA enthalten.
Forschungsanstalt_Agroscope_Reckenholz-Tänikon. Bild: Wikimedia Commons
Das Bundesamt für Umwelt hat die Freisetzung einer mittels neuer Gentechnik veränderten Gerstensorte bewilligt. Gesuchstellerin ist Agroscope. Weltweit befinden sich Pflanzensorten, die mithilfe der neuen Gentechnik verändert wurden, erst im proof-of-concept-Stadium – Langzeitstudien fehlen. Mehr Wissen über neue Gentechnikpflanzen zu sammeln, ist grundsätzlich begrüssenswert, doch der direkte Nutzen dieses Versuchs für eine nachhaltigere Schweizer Landwirtschaft ist äusserst fraglich.