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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Nanopartikel aus Eisen und Silber unter dem Mikroskop. Bild: L. Driencourt CSEM/M. Schönenberger Nano Imaging Lab (SNI/Uni Basel)
Empa-Forscher ermitteln derzeit die Risiken einer relativ neuen Stoffklasse aus winzigen Materialien: Medikamente aus Nanomaterialien. Die winzigen Nanopartikel, die als Träger für Medikamente erforscht werden, könnten in Zukunft ihren Weg in Gewässer, Erdreich und die Luft finden. Bekannt ist bereits, dass manche herkömmlichen Pharmaka, nachdem sie eingenommen oder auf die Haut aufgetragen wurden, in die Umwelt gelangen. In der Tierwelt können beispielsweise Hormon-ähnliche Stoffe zu dünnschaligen Vogeleiern, Fruchtbarkeitsstörungen bei Fischen und Populationseinbrüchen bei Ottern führen.
Bild: Shutterstock
Einmal mehr entlarvt sich ein Argument der Agrarindustrie gegen eine strenge Regulierung der Genomeditierung als Mythos. Erst vor kurzem hat ein Experte des grossen Agrarkonzerns Bayer die von der Industrie propagierten These widerlegt, die neuen gentechnischen Verfahren seien nicht nachweisbar. Nun stellt ein Bericht von GMWatch klar, weshalb auch die Behauptung unzutreffend ist, eine Regulierung im Sinne des Gentechnikgesetzes würde kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Chance nehmen, von diesen neuen Techniken profitieren zu können.
Bild: Clipdealer
Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH hat einen neuen Bericht zum Vorsorgeprinzip veröffentlicht. Sie geht darin auch der Frage nach, ob das Vorsorgeprinzip Innovation verhindert, wie dies oft – vor allem von Wirtschafts- und Forschungsseite - suggeriert wird. Das Fazit des Berichts ist eindeutig: NEIN! Im Gegenteil, das Vorsorgeprinzip kann – richtig angewendet - innovationsfördernd sein. Das Vorsorgeprinzip kommt in Situationen zur Anwendung, in denen ein schwerwiegender Schaden eintreten kann, die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts aber noch nicht definiert werden kann.
Die neuen gentechnischen Verfahren haben, im Gegensatz zu Mutagenese, keine "history of safe use". Deswegen ist eine Regulierung nötig, die eine strenge Risikobewertung vorschreibt. Bild: Shutterstock.
Vor kurzem berichteten wir darüber, wie die Agrarindustrie trotz des klaren Entscheids des Europäischen Gerichtshofes, der die neuen gentechnischen Verfahren eindeutig als Gentechnik einstuft, sowohl in der Schweiz als auch in der EU ihre Lobbyaktivität für die Deregulierung dieser Verfahren verstärkt. Um die Produkte der Genomeditierung aus dem Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes herausnehmen zu können, werden irreführende Argumente verbreitet. Unter anderen wird propagiert, diese Produkte seien natürlich, die im Labor zugefügten Mutationen nicht von solchen, die in der Natur vorkommen unterscheidbar und deswegen auch nicht rückverfolgbar. Zudem wird die erhöhte Präzision der Methode als Garantie für ihre Sicherheit dargestellt. Gentechnikkritiker, die diese Ansichten zu widerlegen versuchen, werden als unwissenschaftlich und innovationsfeindlich abgetan.
In einem Interview mit Euractiv, dem führenden Internet-Nachrichtenportal für Europapolitik, meldet sich nun ein Repräsentant eines grossen Agrarkonzerns zu Wort und bestätigt unsere Einstufung – zumindest was Risiken und Nachweisbarkeit betrifft.
Gentechnik reduziert den Pestizidverbrauch nicht. Stattdessen verstärkt sie die Abhängigkeit der Landwirtschaft von wenigen internationalen Agrarkonzernen. Bild: Clipdealer.
Im kommenden Jahr soll über die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren entschieden werden. Die Agrarindustrie verstärkt ihre Lobbyaktivität und wirbt unter dem Vorwand des Umweltschutzes für eine weniger strenge Regulierung. Dies zeigen zwei aktuelle Beispiele.
Zivilgesellschaftliche Organisationen erinnern die Europäischen Regierungen daran, dass die Nachweisbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Produkten der NGV lediglich von einer politischen Entscheidung abhängen. Bild: Clipdealer.
In einem durch Inf’OGM publizierten Schreiben äussern zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Besorgnis über die nicht einheitliche Anwendung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2018 durch alle EU-Mitgliedstaaten. Das Urteil besagt, dass jedes Produkt der neuen gentechnischen Verfahren (NGV) in der Europäischen Union einer Risikobewertung, Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgung unterliegen muss – identisch zu den transgenen GVO.
Doch Finnland, das aktuell die EU präsidiert, hat die Umsetzung des Urteils nicht in seine Agenda aufgenommen und stellt dadurch die europäische Gesetzgebung infrage.
Am 24. Oktober 2019 bat Finnland die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission eine Studie zum Regelungsstatus von Produkten der NGV in Auftrag zu geben.