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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
02.05.2013 | Koexistenz
Zu teuer, zu aufwändig, nicht erwünscht: Koexistenz ist in der Schweiz nicht praktikabel. Bild: greenpeace
Gentechfreie Zonen werden von Gegnern und Befürwortern von Gentech-Pflanzen abgelehnt. Dies ein erstes Fazit am Ende der Vernehmlassungsfrist zur Regelung der Koexistenz in der Schweiz. Mehr als 70 Stellungnahmen sind beim Bund eingegangen. Konsumenten- und Landwirtschaftsorganisationen, Umweltverbände, Grüne Partei und SP lehnen die vorgeschlagene Koexistenz-Regelung ab. Sie alle fordern eine gentechnikfreie Schweiz. Aber auch Wirtschaftsverbände erachten verordnete Gentechfrei-Zonen als problematisch. „Für gewisse Kreise ist es verfrüht, gesetzgeberisch tätig zu werden, bevor der vom Parlament beantragte Bericht über Kosten und Nutzen von GVO für die Landwirtschaft vorliegt,“ schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer ersten Stellungnahme. Kritisiert werde überdies die mangelnde Durchführbarkeit der Massnahmen, die möglichen wirtschaftlichen Folgen und der hohe administrative Aufwand, der mit dem Vollzug verbunden wäre. Aus diesem Grund äussern sich auch viele Kantone ablehnend. Sie fürchten einen grossen Administrations- und Kontrollaufwand, verbunden mit hohen Kosten. Beim Bund heisst es, man werde nun die eingegangenen Stellungnahmen vertieft analysieren und in einem Bericht erörtern. Ausserdem werde geprüft, wie in Anbetracht der Stellungnahmen weiter vorzugehen sei und wie namentlich die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen integriert werden sollen. Am Schluss dieses Verfahrens wird der Bundesrat sich äussern und dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten. Die Grüne Partei hat bereits angekündigt, dass sie gegen eine Koexistenz-Regelung das Referendum ergreifen würde.
14.5.2013 | Nanotechnologie
Die Eawag (Wasserforschungsinstitut der ETH) untersucht den Verbleib von Nanosilber in Kläranlagen. Probennahme in einer Kanalisation bei Glattstollen (ZH). Bild: Christoph Ort/Eawag
Der weltweite Verbrauch von Nanosilber wird auf etwa 300 Tonnen pro Jahr geschätzt. Silbernanopartikel sind in Hunderten von Produkten im Umlauf, so zum Beispiel in Kosmetika, Lebensmittelverpackungen, Desinfektions- und Reinigungsmitteln, antibakterielle Socken und anderen Textilien. Ein beträchtlicher Teil des in Konsumprodukten eingesetzten Nanosilbers gelangt über das Abwasser in den Wasserkreislauf. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Chancen und Risiken der Nanomaterialien" (NFP 64) wurde in einem Projekt der Eawag untersucht, wie sich Nanosilber in Kläranlagen verhält und in welcher Form es in die Umwelt gelangt. Das Resultat: Nanosilber bleibt nicht lange in seiner metallischen Form, sondern wird in Silbersulfid umgewandelt. Das Silber ist in dieser Form viel schlechter löslich und folglich weniger schädlich. 95 Prozent der Silbernanopartikel werden im Klärschlamm gebunden und lediglich 5 Prozent verbleiben im geklärten Wasser. Da in der Schweiz die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft nicht erlaubt ist, sollten Silbernanopartikel nicht in grösseren Mengen in die Umwelt gelangen. Das deutsche Umweltbundesamt weist aber darauf hin, dass über das Verhalten von Nanosilber in der Umwelt noch nicht vollständige Klarheit besteht und empfiehlt „im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes einen Eintrag von Nano-Silber in die Umwelt zu vermeiden“. Und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät davon ab, Nanosilber in Lebensmittelkontaktmaterialien (Verpackungen) zu verwenden, und zwar so lange wie die Datenlage zur Bewertung der gesundheitlichen Risiken unzureichend sei.
07.05.2013 | Koexistenz
Für die Kontrolle des Saatgutes und der Abstände würden bei den Kantonen zusätzliche Ressourcen benötigt. Bild ag.ch
Mit den vorgeschlagenen Regelungen würden GVO-Produzenten die unternehmerische Freiheit der benachbarten Produzenten mit konventioneller Landwirtschaft und Biolandbau einschränken, schreibt der Kanton Aargau in seiner Stellungnahme zur Koexistenz-Vorlage. Um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, seien zudem neben der Selbstkontrolle der Landwirte auch komplexe behördliche Kontrollen zur Warenflusstrennung vom Saatgut bis hin zur Verarbeitung notwendig. Diese Kontrollen würden zu hohen Kosten für Landwirte, Behörden und Konsumenten führen. Der hohe Aufwand zur Gewährleistung der Koexistenz und der Wahlfreiheit der Konsumenten stehe in keinem günstigen Verhältnis zum möglichen Ertrag durch Herbizidresistenz oder Schädlingsresistenz von GVO-Kulturpflanzen, heisst es weiter. Gestützt auf diese Erwägungen weißt der Kanton Aargau die Vorlage in der vorliegenden Form zurück. Ausserdem müsse die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass die ganze Schweiz als gentechnikfreies Gebiet bezeichnet werden könne.
02.05.2013 Koexistenz
Die gesamte Schweiz sollte als gentechfreies Gebiet anerkannt werden dürfen. Bild: greenpeace
Junge Schweizer Bauern möchten keine Gentech-Pflanzen in der Schweiz. Sie lehnen die vorgeschlagene Koexistenz-Regelung des Bunderates ab. Für die Junglandwirtekommission (JULA) ist klar: Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Koexistenz-Regelungen verursachen einen hohen administrativen Aufwand und zusätzliche Kosten für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Dies zumindest solange wie keine GV-Sorten auf dem Markt sind, die einen wirtschaftlichen Mehrwert bringen und vom Markt akzeptiert werden.
Als unverständlich erachtet die JULA ausserdem die bundesrätliche Vorschrift, dass jeder Kanton eine angemessene Fläche mit GVO-Anbau aufweisen muss. Die JULA fordert, die Koexistenz-Regelung müsse so ausgestaltet werden, dass die gesamte Schweiz als GVO-freies Gebiet anerkannt werden dürfe, falls dies gewünscht werde.
02.05.2013 | Koexistenz
Ein gentechnikfreier Gürtel von 1000 Metern um Naturschutzgebiete soll gesetzlich verankert werden. Bild: commons.wikimedia.org
Alexander Bonde, Verbraucherminister des Landes Baden-Württemberg verspricht: „Wir werden den Schutz von Naturschutzgebieten gesetzlich festschreiben.“ Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Rot-Grün regierten Bundesland wolle keine Gentechnik auf ihrem Teller. Die Landesregierung habe bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um Agro-Gentechnik soweit wie möglich auszusperren, sagte der Minister am vergangenen Sonntag in Stuttgart. So will das Land bei der Überarbeitung des Naturschutzgesetzes die wertvollen Naturschutzgebiete vor möglicherweise unkontrollierbaren Einflüssen durch gentechnisch veränderte Pflanzen schützen. Dazu sei ein gentechnikfreier Gürtel um die Naturschutzgebiete geplant, der mehr als 1.000 Meter breit sein soll, kündigte Bonde an. „Dadurch erreichen wir für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die größtenteils als vom Aussterben bedrohte Arten auf der Roten Liste stehen, ein besonders hohes Schutzniveau“. Die genaue Breite des Schutzgürtels werde in Abstimmung mit den beteiligten Verbänden festgelegt.
30.04.2013 | Koexistenz
In der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft wäre eine Koexistenz mit sehr hohem Aufwand verbunden. Bild: LID
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich in seiner Stellungnahme gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Gentechnik-Gesetzes und die Koexistenz-Verordnung ausgesprochen, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Die vorgeschlagene Koexistenzregelung wäre nach Einschätzung des Berner Regierungsrates in der kleinräumigen Schweiz sehr aufwändig und würde zu einem hohem Aufwand für die Landwirtschaft und die Kantone führen. Weitere Kosten würden bei der Warenflusstrennung für die Sammelstellen und den Detailhandel anfallen. Diesem Mehraufwand stehe aber keine genügende Nachfrage gegenüber. Nach wie vor sei nur ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung bereit, Lebensmittel zu kaufen, die mit Hilfe von Gentechnik produziert wurden. Der Verzicht auf die Verwendung von GVO sei ein Qualitätsargument für Schweizer Lebensmittel und bringe der einheimischen Landwirtschaft einen Marktvorteil gegenüber der internationalen Konkurrenz, schreibt der Regierungsrat.