Deklaration

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Deutsches Label "Ohne Gentechnik", Bild: www.ohnegentechnik.org

GVOs müssen in der Schweiz deklariert werden. So sollen Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf GVO-Bestandteile in Lebensmitteln anhand der Kennzeichnung auf der Etikette erkennen. Ein entsprechender Hinweis muss sich im Verzeichnis der Zutaten befinden, allenfalls auch bei der Sachbezeichnung des Produktes. Die Deklarationsbestimmungen für gentechnisch veränderte Organismen sind massgebend für die Wahlfreiheit der Landwirte (Futtermittel) sowie der Konsumenten (Lebensmittel).

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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen in der Schweiz nur mit einer Bewilligung des BLV in Lebensmitteln in Verkehr gebracht werden. Vier gentechnisch veränderte Pflanzenlinien sind bewilligt: drei Maislinien (Bt176, Bt11, MON810) und eine Sojalinie (40-3-2, bekannt als Roundup Ready-Soja). Der Lebensmittelhandel verzichtet in der Schweiz jedoch freiwillig auf den Verkauf von Produkten, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.

Bei importierten tierischer Produktion besteht jedoch eine Deklarationslücke, da diese Lebensmittel nicht als Gentechnik deklariert werden müssen, auch wenn den Tieren gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert wurden.

Die Auslobung gentechnikfreier Produkte mit der Kennzeichnung «ohne Gentechnik» ist in der Schweiz durch gesetzliche Auflagen im Vergleich zu unseren Nachbarländer stark erschwert. Bestrebungen, die entsprechende Verordnung zu revidieren, sind bislang gescheitert. Der Bundesrat ist bereit, im Lichte der internationalen Entwicklungen eine Ergänzung der bestehenden Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» bezüglich Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu prüfen, wie dies eine Motion von Nationalrat Jacques Bourgeois fordert.

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Produkte von Campbell Soup Bild: Jonn Leffmann

Campbell beschliesst als erster grosser US-Lebensmittelkonzern, gentechnisch veränderte Zutaten in seinen Produkten freiwillig zu kennzeichnen. Campbell reagiert damit nicht nur auf den Wunsch der 92 Prozent der amerikanischen Bürger, die sich eine transpartente Deklaration wünschen, sondern auch auf die Vorgaben des Bundesstaat Vermont. Dort wird ab Juli die GV-Kennzeichnungspflicht eingeführt. Anders als in der Europa, muss in den USA nicht auf genetisch veränderte Zutaten hingewiesen werden. Campbell stellt sich mit seinem Entscheid gegen den Grossteil seiner Konkurrenten, die sich vehement gegen eine Kennzeichnung wehren.

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Viele US-Bürger wünschen sich eine Kennzeichnungspflicht für GV-Produkte Bild: Tony Webster

Obama Administration will Kennzeichnungspflicht verhindern

Die Obama Regierung hält gentechnisch veränderte Lebensmittel für unbedenklich. Viele US-Bundesstaaten sehen das anders und wollen eine Kennzeichnungspflicht einführen. Dies will Washington mit einem neuen Gesetz unbedingt verhindern. Da es keinen Konsens gibt, ob Gentech-Lebensmittel sicher sind oder nicht, möchte der Bundesstaat Vermont es den Verbrauchern überlassen ob sie GV-Lebensmittel kaufen wollen oder nicht. Aber nicht nur in Vermont wünschen sich die Verbraucher eine Kennzeichnungspflicht.

18.1.2014 | Deklaration

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In der Schweiz wird  das Label "Ohne Gentechnik" nicht verwendet.

Auf Lebensmitteln soll weiterhin nur der volle, nicht aber der teilweise Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gekennzeichnet werden können. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI nach der Anhörung zur Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel entschieden. Die Anhörungsvorlage sah vor, den teilweisen Verzicht auf die Verwendung der Gentechnik kennzeichnen zu können. Mit dem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" hätten Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Butter oder Käse angepriesen werden können, auch wenn Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Vitamine, Enzyme, Aminosäuren) verwendet werden. In der Anhörung ist der Vorschlag aber nach Auskunft des EDI auf grosse Skepsis gestossen. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Teilverzicht nur schwer überprüft werden könne und von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht verstanden würde. Heute besteht die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Vermerk "ohne Gentechnik hergestellt" zu kennzeichnen, wenn bei der Herstellung auf die Anwendung von Gentechnik verzichtet wird.

20.05.2014 | Deklaration

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Erfolgreiche Bewegung: gentechnisch veränderte Produkte sollen in Vermonts Läden ab Juli 2016 gekennzeichnet werden. Bild: Runyon

Als erster US-Bundesstaat hat Vermont ein Gesetz zur Deklaration von Gentech-Nahrungsmitteln erlassen. Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete Mitte Mai ein Gesetz, nach dem Gentech-Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Ab Juli 2016 sollen pflanzliche Produkte mit genmanipuliertem Bestandteilen mit "produced with genetic engineering" - „produziert mit Gentechnik“ - gekennzeichnet werden müssen. Ausgenommen sind wie in Europa tierische Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen gefüttert wurden. Ob es so weit kommt, ist ungewiss. Die grossen Agrarkonzerne haben bereits angekündigt, dass sie gerichtlich gegen die Deklarationspflicht vorgehen werden. Doch der Widerstand gegen Genfood wächst in den USA.

05.06.2013  | Deklaration

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Ein Sieg für die Konsumentinnen und Konsumenten: bald können sie selbst bestimmen, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen wollen. Bild: GMO Free Connectitut

Connecticut hat als erster Bundesstaat in den USA beschlossen, dass Gentech-Lebensmittel zukünftig gekennzeichnet werden müssen. Allerdings mit einer Einschränkung: die Regelung tritt erst in Kraft, wenn 4 weitere Bundesstaaten ähnliche Bestimmungen zur Kennzeichnung von Gentech-Lebensmittel erlassen. Die Befürworter sind zuversichtlich. „Das Kennzeichnungsgesetz in Connecticut wird als Katalysator für andere Staaten im ganzen Land wirken, sagte Tara Cook-Littman, die Leiterin von GMO Free Connecticut gegenüber den Medien. Ähnliche Gesetzesvorstösse sind in Pennsylvania, Maine und Massachusetts hängig. Das Center for Food Safety in Washington kritisierte die Einführungsklausel als unnötig. So werde verhindert, dass der Wille der Konsumenten und der Gesetzgeber sofort umgesetzt werde. Die Gegner befürchten, dass das neue Gesetz Connecticuts Reputation als Standort für Biotechnologie-Unternehmen schaden könnte.

16.8.12 | Deklaration

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Ergebnisse der Kontrollen der kantonalen Vollzugsbehörden im Jahr 2011. Bild: bag.admin.ch

Die kantonalen Behörden haben 2011 insgesamt 596 Lebensmittelproben auf GVO-Bestandteile untersucht. Es wurden vorwiegend Produkte aus Soja, Mais und Reis beprobt, da diese ein erhöhtes Verunreinigungsrisiko aufweisen. In 42 Proben konnten GVO-Bestandteile nachgewiesen werden (7% aller Proben), darunter eine Probe von einem Lebensmittel aus biologischer Produktion. Bei 39 positiv getesteten Proben von Lebensmitteln handelte es sich um Bestandteile von gentechnisch veränderten Mais- und Sojalinien, die in der Schweiz bewilligt oder toleriert sind. Bei keiner Probe wurden Bestandteile von GVO festgestellt, welche weder in der Schweiz noch in der EU bewilligt sind.

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