Als gentechnisch verändert zählen nach Schweizer Recht jene Organismen, deren «genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt». Gentech-Pflanzen benötigen aus Sicherheitsgründen für die Freisetzung eine explizite Bewilligung. Es muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass sie die biologische Vielfalt nicht beeinträchtigen und sich oder ihre Eigenschaften sich nicht in unerwünschter Weise verbreiten. Solche Risikoabklärungen dauern für die Hersteller lange und sind teuer. Deshalb fordert die Gentech-Lobby, dass Pflanzen, die mit den neuen gentechnischen Verfahren hergestellt werden, nicht als Gentech-Pflanze betrachtet werden und somit nicht dem Gentechnikgesetz unterstellt sind.

Externer Link: Gentechnikgesetz