Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
IBAN: CH07 0900 0000 8000 0150 6
Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.

Bild: Sigrid Fuhrmann / www.biosicherheit.de
Das Gentechnikgesetz ist nach dem so genannten step-by-step-Verfahren aufgebaut, d.h. im Rahmen der Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen müssen die GVO stufenweise in Labor- und Gewächshausversuchen, dann in Freisetzungsversuchen untersucht werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Schritte vor dem Inverkehrbringen in der Landwirtschaft sollen dazu dienen, Informationen über den GVO bereit zu stellen, um damit unerwünschte Effekte beim kommerziellen Einsatz möglichst auszuschliessen.
Vom Anbau-Moratorium in der Schweiz sind kleinflächige Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken ausgenommen. Freisetzungsversuche, die beispielsweise eine Vorabklärung der Sicherheit für das spätere Inverkehrbringen zum Schwerpunkt haben, sind in der Schweiz zulässig.
Der Winterweizen Arina wurde mittels einem neuen Gentechnikverfahren namens TEgenesis behandelt. Ein Ziel des Freisetzungsversuchs ist es, neue, stabile, Resistenzen zu identifizieren. Bild: LID
Die Eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope hat beim Bundesamt für Umwelt ein Bewilligungsgesuch für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Weizenlinien eingereicht. Beim Gesuch handelt es sich um den ersten Freisetzungsversuch in der Schweiz mit einer Pflanze, die durch ein neues Mutageneseverfahren namens TEgenesis entstanden ist. Zugleich ist es der erste Freisetzungsversuch, bei dem es nicht um Grundlagenforschung, sondern um Sortenentwicklung geht. Beim Überprüfen des Gesuches hat die SAG neben fachlichen Mängeln auch Intransparenzen und mögliche Interessenskonflikte entdeckt, die sie in ihrer Stellungnahme ausführlich präsentiert.
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Am 31. März 2021 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch der Universität Zürich mit Weizenlinien bewilligt, deren Mehltauresistenz durch gentechnische Veränderungen erhöht worden ist. Der aktuelle Versuch soll als Ergänzung zum im Jahr 2019 genehmigten Freisetzungsversuch dienen. Seit 10 Jahren führt das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich Feldversuche mit transgenen Weizenlinien durch. Angesichts der ablehnenden Haltung der Konsumierenden gegenüber Produkten der Gentechnologie ist es unverständlich, warum weiterhin Bundesgelder für solche teuren aber für die Schweizer Landwirtschaft nutzlose Versuche ausgegeben werden.
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Am 2. März 2020 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch mit transgenem Mais bewilligt. Im Mai 2020 soll das Gentech-Saatgut auf den gesicherten Versuchsfeldern der Forschungsanstalt Agroscope im zürcherischen Reckenholz ausgesät werden. Das vom Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich gestellte Gesuch wurde schon im Januar 2019 eingereicht. Der Entscheid verzögerte sich jedoch über ein Jahr auf Grund einer Einsprache betroffener Imker. Ihre Kritikpunkte wurden nun berücksichtigt, der durch Bundesgelder mitfinanzierte, teure Versuch ist für eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft jedoch trotzdem nicht von Nutzen. Nur der Gesuchsteller und seine internationalen Partner profitieren, die ein Patent auf das eingefügte Gen aus Weizen besitzen.

Auf den gesicherten Versuchsfeldern der Forschungsanstalt Agroscope im zürcherischen Reckenholz wird im Herbst 2019 gentechnisch veränderte Gerste ausgesät. Ein entsprechendes Gesuch des Instituts für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 12. Juni bewilligt. Die SAG bemängelt, dass der Versuch keinen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Schweizer Landwirtschaft leistet. Den Gerstenpflanzen, die nun auf der sogenannten „Protected Site“ in Zürich Reckenholz fünf Jahre lang kultiviert werden, wurde das Gen Lr 34 aus Weizen eingefügt. Dieses Gen verleiht eine partielle Resistenz gegen Pilzkrankheiten. Mit den Freisetzungsversuchen soll die Resistenz der transgenen Pflanzen unter Feldbedingungen überprüft werden. Wie das Gen genau wirkt, ist noch ungeklärt. Genau so wenig bekannt ist, welche unbeabsichtigten Nebenwirkungen das artfremde Gen auf die Eigenschaften der Empfängerpflanze hat.
Protected Site von Agroscope in Zürich Reckenholz
Das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich hat Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Mais und gentechnisch veränderter Gerste geplant und dazu zwei Gesuche beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Die Feldversuche sollen vom Frühling 2019 bis Herbst 2023 dauern und beide auf der Protected Site von Agroscope in Zürich Reckenholz durchgeführt werden.
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Die südafrikanischen Biosicherheitsbehörden haben Monsantos Antrag auf die kommerzielle Freisetzung seines trockenheitstoleranten GV-Maises mit drei gestapelten Merkmalen (MON87460 x MON89034 x NK603) abgelehnt. Das African Centre for Biodiversity (ACB) begrüsst die Entscheidung. Die neue "Super-Maissorte" wurde mit Hilfe der Gentechnik mit drei neuen Eigenschaften ausgestattet (sog. stacked Genes – gestapelte Gene): MON 87460 exprimiert ein Kälteschockprotein (CspbB), die angeblich Dürretoleranz verleiht. MON 89034 exprimiert Cry-Proteine, die Schutz vor Insektenschädlingen bieten sollen. NK 603 produziert Proteine, die die Pflanze gegenüber dem Herbizid Glyphosat tolerant machen sollen.