160316EKAH
Viele der diskutierten Verfahren sind noch im Stadium der Grundlagenforschung. Zu möglichen Effekten in der Umwelt sind keine Informationen vorhanden. Bild: Clipdealer

In den letzten Jahren wurden verschiedene neue Züchtungsverfahren entwickelt, mit deren Hilfe verändernd in das Genom von Pflanzen eingegriffen werden kann. So lassen sich zum Beispiel Resistenzen gegen Krankheiten und gegen Insektenbefall oder Unkrautvernichtungsmittel erzeugen. Während sich manche Verfahren noch im Stadium der Grundlagenforschung befinden, werden mit einigen Methoden bereits Pflanzen entwickelt, die kurz vor Kommerzialisierung stehen. Bei manchen Verfahren werden gentechnische und konventionelle Züchtungsschritte miteinander kombiniert, andere lösen durch einen Eingriff zelleigene Reparaturmechanismen aus, um eine Veränderung herbeizuführen. Zurzeit wird diskutiert, ob diese neuen Techniken als gentechnische Verfahren interpretiert werden müssen oder nicht. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH berät den Bundesrat und die Verwaltung bei der Vorbereitung der Gesetzgebung im Bereich der ausserhumanen Bio- und Gentechnologie.

Die Ethikkommission unterbreitet Vorschläge für die künftige Rechtsetzung zur Bio- und Gentechnologie an Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Die EKAH informiert auch die Öffentlichkeit über Fragen und Themen, die sie behandelt, und fördert den Dialog über Nutzen und Risiken dieser Technologien. Gemäss der Stellungnahme der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) sind, wie bei der «herkömmlichen» Gentechnik, auch im Zusammenhang mit den neuen Verfahren Überlegungen insbesondere zur Risikoethik und zur Wahlfreiheit anzustellen. Nach Einschätzung der EKAH lassen sich Pflanzenzüchtungsverfahren nach sehr verschiedenen Gesichtspunkten einteilen: nach Forschungszielen, nach Anwendungsbereichen, nach Risiken der Verfahren oder nach Eigenschaften ihrer Produkte. Eine solche Einordnung sei jedoch nie nur beschreibend. Sie sei immer auch, explizit oder implizit, mit Wertungen verbunden.

Die Wahl von Abgrenzungskriterien der neuen Methoden gegenüber gentechnischen bzw. konventionellen Verfahren habe auch Folgen für die rechtliche Regulierung, schreibt die EKAH. Für den Umgang mit Pflanzen, die aus gentechnischen Verfahren hervorgehen, gelten spezielle Bewilligungsverfahren, um die Risiken zu bewerten. Bei der Beurteilung der neuen Verfahren sollte sorgfältig geklärt werden, inwieweit man einerseits auf Erfahrungswissen aus der konventionellen Züchtung zurückgreifen kann und andererseits Beurteilungsansätze heranziehen muss, die für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen entwickelt wurden. Dies sei auch deshalb relevant, weil für die neuen Verfahren bislang kaum wissenschaftliche Daten über deren Effekte auf die Umwelt vorliegen. Die EKAH beauftragte deshalb das Umweltbundesamt (UBA) in Wien, einen Überblick über die Risikobeurteilung neuer Pflanzenzuchtverfahren zu verfassen.

Auf Grund der bestehenden Faktenlage spricht sich die EKAH dafür aus, dass bei der Bewertung der neuen Verfahren sowohl das Verfahren das bei der Zucht angewendet wird als auch das daraus resultierende Produkt geprüft werden. Eine Reduzierung der Beurteilung allein auf das Produkt, wie es in der gegenwärtigen Diskussion teilweise gefordert wird, erachtet die EKAH als nicht ausreichend.