170719Nanotechnologie SiliziumdioxidSiliziumdioxid wird bereits seit 50 Jahren in vielen Bereichen der Nahrungsmittelindustrie, namentlich als Antiklumpmittel verwendet. Bild: en.wikipedia.org.

Siliziumdioxid, ein Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E551, wird bereits seit 50 Jahren in vielen Bereichen der Nahrungsmittelindustrie (namentlich als Antiklumpmittel) sowie in Zahnpasta verwendet. Ein Projekt des Nationalen Forschungsprogramms NFP 64 hat gezeigt, dass Siliziumdioxid Nanopartikel, die bisher als unbedenklich galten, im Magen-Darm-Trakt Entzündungen hervorrufen können. Antiklumpmittel werden in der Nahrungsmittelindustrie dazu eingesetzt, dass Trockennahrungsmittel rieselfähig bleiben. Sie werden beispielsweise zugegeben, um das Verkleben von Gewürzen oder Fertigsuppen zu verhindern und kommen auch bei Instant-Kaffee oder Salz zum Einsatz.

Konsumenten erkennen den Zusatzstoff an der E-Nummer 551. Die E-Nummern wurden als Bezeichnung eingeführt, wenn für den betreffenden Stoff im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Europäischen Union nachgewiesen wurde, dass er auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft wurde.

Bisher galt Siliziumdioxid als unbedenklich, da man annahm, dass die Verbindung völlig inert sei, das heisst E551 sollte chemische (und biologische) Prozesse in seiner Umgebung nicht beeinflussen. Nun haben Forscher des NFP 64 herausgefunden, dass die Nanopartikel in E551 in der Lage sind, bestimmte Immunzellen zu aktivieren, was in der Folge eine entzündungsähnliche Reaktion im Darm auslösen kann. Die Forschenden zeigten in Versuchen mit Mäusezellkulturen, dass Zellen Nanosilica-Partikel in ihr Zellinneres aufnehmen. Dort führt dies dazu, dass ein bestimmtes entzündungsaktives Signalmolekül ausgeschieden wird. Diese Ergebnisse könnten die Beobachtung erklären, dass sich entzündliche Darmkrankheiten ausbreiten, wenn mehr Menschen Fertigprodukte zu sich nehmen, heisst es seitens der Forschenden.

Aber es wird betont: Es gehe nicht darum, Angst zu schüren. Entzündliche Darmkrankheiten seien von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Und Nanosilica in der Nahrung mache höchstens einen kleinen Puzzlestein im Gesamtbild dieser komplexen Erkrankungen aus. Trotzdem rät der Forschungsleiter aufgrund seiner Resultate zu grösserer Vorsicht im Umgang mit diesen Partikeln in der Nahrung: "Ihr massiver Gebrauch muss überdacht werden".

Die SAG hatte bereits im Juni 2015 in ihrem Kommentar zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien auf die Problematik der „alten“ Nanomaterialien hingewiesen. So hiess es in der Zusammenfassung: „Der zweite Bericht betont, dass viele Nanomaterialien Altstoffe sind, aus solchen bestehen oder von Herstellern als solche betrachtet werden. Es sind aber nur <gefährliche alte> Stoffe bzw. als gefährlich eingestufte Zubereitungen meldepflichtig. Hier erkennt die SAG eine Problemstelle, da die sogenannt alten Nanomaterialien mit dem heute wachsenden Wissen über die speziellen Eigenschaften von Nanomaterialien begutachtet werden sollten, um überhaupt feststellen zu können, ob die alten Nanomaterialien als gefährlich eingestuft werden müssen oder nicht.“

Auf den Seiten 16 bis 20 geht die SAG auf Nano-Siliziumdioxid E551 in Lebensmitteln ein: „Bei den Altstoffen ist Siliziumdioxid vermutlich der prominenteste Fall, da immer wieder betont wird, dass Siliziumdioxid (SiO2) in der Lebensmittelindustrie seit langer Zeit als Lebensmittelzusatzstoff unter der Nummer E551 eingesetzt werde.“ (…) „Es wird hier am Beispiel des“alten“ Lebensmittelzusatzstoffs unter der Nummer E551 (Siliziumdioxid (SiO2)) gezeigt, dass solche nanoskaligen Altstoffe mit dem heutigen Wissen untersucht werden müssen, um eine allfällige Gefährlichkeit einschätzen zu können.“

Basierend auf neueren toxikologischen Studien zeigte die SAG in ihrem Kommentar auf, dass Nano-Siliziumdioxid E551 in Lebensmitteln tatsächlich einer Neubeurteilung unterzogen werden muss. Die SAG begrüsst es, dass im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 64 dazu ein wichtiger Beitrag geleistet wurde.