161118moratorium

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates spricht sich für eine unbefristete Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen aus. 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung nehmen laut Univox-Studie von 2015 Gentechnik in der Lebensmittelherstellung als Gefahr wahr. Nur gerade Klimawandel, Kernkraftwerke und insbesondere Chemikalien und Pestizide werden als noch gefährlicher bewertet. Martina Munz, SAG Präsidentin und WBK-Mitglied ist der Meinung: “Eine Verlängerung des Moratoriums auf unbestimmte Zeit ist aufgrund der kritischen Haltung der Bevölkerung nur folgerichtig. Konsumentinnen und Konsumenten wollen kein Gentech auf ihren Tellern. Gentechnisch veränderte Pflanzen bringen auch der Schweizer Landwirtschaft keine ökonomische oder ökologische Vorteile. Dies hat das Nationale Forschungsprogramm NFP59 zu Chancen und Risiken von gentechnisch verändernten Pflanzen aufgezeigt.”

Ein unbefristetes Moratorium hat den Vorteil, dass das Parlament nicht alle 4 Jahre wieder über eine Verlängerung entscheiden muss. Stattdessen kann die Aufhebung des Moratoriums beantragt werden, falls sich die Voraussetzungen für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz ändern sollten.

Die WBK des Nationalrates will zudem keine Koexistenz auf Vorrat im Gesetz verankern. Sie hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Gentechnikgesetztes GTG mehrheitlich abgelehnt. Diese Änderungen hätten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf bestimmten Gebieten nach Ablauf des Moratoriums zugelassen. Doch damit würde der Gentechnik in der Land- und Ernährungswirtschat der Weg geebnet und die gentechnikfreie Schweiz wäre gefährdet. Die Schweiz hat in der Vergangenheit von der gentechnikfreien Landwirtschaft profitiert. Alle bekannten Schweizer Lebensmittellabel verbieten den Einsatz von Gentechnik in ihren Richtlinien.

Die Koexistenz würde bei Bund, Kantonen, Landwirtschaft und der gesamten Handelskette eine enorme, zusätzliche Agrarbürokratie nötig machen. Sie würde damit die Kosten der Lebensmittelproduktion vom Acker bis auf den Teller markant erhöhen. Eine Mehrheit der Kantone, Bäuerinnen und Bauern, des Detailhandels und der Konsumentenorganisationen hatten sich daher bereits 2013 gegen die vorgeschlagene Koexistenzverordnung ausgesprochen.

Gefördert werden muss eine Landwirtschaft, die lokal ausgerichtet ist und ressourcen-schonend, sozial- und umweltverträglich Lebensmittel produziert. Diese Qualitätsstrategie ist mit gentechnisch veränderten Pflanzen nicht möglich.