25.10.2011 | Lebensmittel

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Bild: www.ua-bw.de (zum Vergrössern auf das Bild klicken)

Der EuGH hat am 6. September 2011 geurteilt, dass Pollen in Honig als Zutat einzustufen sind (siehe die News vom 7. September 2011 weiter unten). Der Pollen sei kein Fremdstoff und keine Verunreinigung, sondern ein normaler Bestandteil von Honig und deshalb als Zutat einzustufen. Dadurch müsse der Pollen einer Zulassungsregelung unterworfen werden. In Baden-Württemberg und Thüringen sind nun kanadische Importhonige aus dem Verkehr gezogen worden, weil in ihnen Pollen aus nicht dafür zugelassenen Gentech-Pflanzen nachgewiesen wurden. Bei den Kontrollen in Baden-Württemberg wurden in sieben von 39 untersuchten Importhonigen Spuren verschiedener Gentech-Raps und Gentech-Sojabohnensorten gefunden (siehe Grafik oben rechts).

externer Link: Ministerium für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
externer Link: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA)