1.3.2012 | Saatgut

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Bild: www.transgen.de

Im Jahre 2007 hatten deutsche Behörden in mehreren Bundesländern angeordnet, Pflanzen umzubrechen, weil das Raps-Saatgut mit in der EU unbewilligtem GVO verunreinigt war. Die Landwirte klagten gegen diese kostspielige Anordnung. Die meisten Klagen wurden zurückgewiesen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof gab einem Kläger jedoch recht. Der Umbruch sei rechtswidrig, weil die Aussaat der GVO nicht beabsichtigt war. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass mit unbewilligten Gentech-Pflanzen verunreinigte Felder doch umgebrochen werden müssen. Die ist auch dann der Fall, wenn der Landwirt von der Verunreinigung nichts wusste, weil die Untersuchungsergebnisse erst nach der Aussaat bekannt wurden. Die gentechnikfreie Landwirtschaft bleibt damit vor nicht zugelassenen Gentech-Pflanzen geschützt.

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