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67.000 UnterzeichnerInnen fordern Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, „Genome Editing“ als Gentechnik einzustufen. Bild Gehrmann

Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR, mit denen in die Genetik von Pflanzen und Tieren eingegriffen wird, müssen als Gentechnik eingestuft werden und gemäss dem Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und einer Kennzeichnung unterliegen. Das fordern in Deutschland die 67.000 Unterzeichnenden des Aufrufs „Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren? Das machen wir nicht mit, Herr Minister Schmidt!“. Ein breites Bündnis von 27 Verbänden aus der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft, Pflanzenzüchtern, Lebensmittelhandwerk, Umwelt- und Konsumentenschutz hatte die Petition lanciert. Denn Grosskonzerne wollen erreichen, dass neue Gentechnik-Pflanzen und Tiere künftig nicht gekennzeichnet und reguliert werden müssen, da dies mit Kosten verbunden ist. Es gelte jedoch die Vielfalt der Bäuerinnen und Bauern, kleinere Pflanzenzüchter, Lebensmittelhersteller, die Verbraucher sowie die biologische Vielfalt vor Risiken durch gentechnisch manipulierte Organismen zu schützen, fordert Antje Kölling von Demeter.

„Konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern und Verbraucherinnen akzeptieren keine Gentechnik durch die Hintertür“, begründet Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Petition. „Wir sind gut beraten, uns keine neuen Risikotechnologien auf den Acker, in den Stall und auf den Teller zu holen. Die Erfahrung mit den Gentechnik-Konzernen zeigt: Gewinne werden gerne einkassiert, Risiken und Kosten auf die Allgemeinheit verteilt. Mit uns nicht.“

Eine Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eines konventionellen Lebensmittelherstellers und eines Bio-Saatgutunternehmens hatten kürzlich dafür gesorgt, dass ein durch neue gentechnische Verfahren hergestellter Raps der Firma Cibus in Deutschland nicht ausgesät wurde.

Der deutsche Landwirtschaftsminister Schmidt müsse sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass alle mittels neuer Gentechnik-Verfahren entwickelten Pflanzen und Tiere auch gemäss EU-Gentechnikrecht reguliert werden. Nur mit konsequenter Risikoprüfung und Kennzeichnung könne echte Wahlfreiheit gesichert werden, heisst es in der Petition.

Gefordert wird auch ein Verbot für Freisetzungen zu Forschungszwecken in Deutschland, da die möglichen Folgen für Mensch und Umwelt nicht abschätzbar seien und die veränderten Organismen nicht wieder aus der Umwelt zurückgeholt werden könnten.

Externer Link: Petition "Kein Freifahrschein für neue Gentechnik-Verfahren!"