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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Durch Patente in der Tierzucht könnte für die Landwirtschaft eine neue Abhängigkeit von Agrokonzernen entstehen. Bild: Macieklew
2007 erteilte das europäische Patentamt ein Patent auf Milchkühe. Dieses umfasste Verfahren zur Züchtung von gentechnisch manipulierten Milchkühen, die eine höhere Milchleistung erzielen sollten. Gegen das Patent hatten vor acht Jahren der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das Werk für Entwicklungszusammenarbeit MISEREOR, das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die „Initiative Kein Patent auf Leben!“ und Greenpeace gemeinsam Einspruch eingelegt. Am 8. Oktober hätte dieser Einspruch vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes behandelt werden sollen. Doch kurz vor dem Termin zogen sich die Patentinhaber zurück. Das EPA widerrief darauf das Patent. Ein wichtiger Erfolg für die einsprechenden Organisationen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf Tierarten und auf Verfahren zur Zucht von Tieren. Dennoch werden derartige Patente immer wieder erteilt.
Gentechnisch veränderte Tiere werden weiterhin als Erfindung beansprucht. Bild: Logan
Das Europäische Patentamt (EPA) hält zwei Patente der US-Firma Intrexon aufrecht, die gentechnisch veränderte Mäuse, Ratten, Kaninchen, Katzen, Hunde, Rinder, Ziegen, Schweine, Pferde, Schafe und sogar Schimpansen als Erfindung beanspruchen. Testbiotech hatte gemeinsam mit der SAG und anderen Organisationen aus ethischen Gründen Einspruch gegen die Patente erhoben. Denn derartige Patente stellen einen kommerziellen Anreiz für die Durchführung von Tierversuchen dar. Die einsprechenden Organisationen wollen jetzt Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Laut Patentschrift sollen Schimpansen und andere genannte Tiere mit Genen manipuliert werden, die unter anderem nach Vorlage des Erbguts von Insekten synthetisiert wurden. Diese künstliche DNA soll die Kontrolle verschiedener Genfunktionen ermöglichen.
Berner Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften auf vielfältige Weise 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz. Bild: Landschaft bei Konolfingen, © Martin Abegglen
Ein parlamentarischer Vorstoss im Kanton Bern fordert, dass der Kanton mit einer Standesinitiative vom Bund eine Verlängerung des bestehenden Gentechmoratoriums um weitere vier Jahre bis Ende 2021 verlangt. Ein Nebeneinander von herkömmlichen Kulturen und gentechnisch veränderten Pflanzen sei ein praxisferner, kostenintensiver Vorschlag – sowohl für den Kanton Bern, als auch für die kleinräumige Schweiz, heisst es in der Begründung zur Motion. Der Kanton Bern sei ein Agrarkanton. Gut jeder fünfte Schweizer Bauernbetrieb liege im Kanton Bern. Berner Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften auf vielfältige Weise 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz. Die in der Vernehmlassung vom Januar 2013 vorgeschlagenen Änderungen des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung schützte die gentechnikfreie Produktion ungenügend. Der Kanton Bern habe diesen Vorschlag deshalb auch abgelehnt.
In der Schweiz werden immer wieder gentechnisch veränderte Rapspflanzen entdeckt. Ihr Samen stammt aus Kanada und wurde zusammen mit Weizen importiert. Dies zeigt eine kürzlich publizierte Studie. In der Schweiz ist der Anbau von gentechnisch verändertem Raps nicht gestattet. Ebenso wenig die Verwendung von GV-Rapssamen in Lebens- und Futtermitteln. Trotzdem wurden in der Vergangenheit in der Schweiz wiederholt verwilderte GV-Rapspflanzen entdeckt, erst kürzlich wieder im Rheinhafen Basel. Der Ursprung und die Herkunft der GV-Rapssamen war lange nicht bekannt. Die wichtigste landwirtschaftliche Ware, die im Rheinhafen Basel eingeführt wird, ist Weizen. Von 2010 bis 2013 stammten 19% aller Schweizer Weizenimporte aus Kanada - durchschnittlich 77’512 t pro Jahr.
18 Organisationen haben gegen die umstrittene Selektion im Reagenzglas das Referendum ergriffen. Bild: DBCLS
Am 1. September 2015 wurde das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG), das die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz erlaubt, im Bundesblatt publiziert. 18 Organisationen haben gegen die umstrittene Selektion im Reagenzglas das Referendum ergriffen. Ursprünglich hatte die Fortpflanzungsmedizin zum Ziel, Unfruchtbarkeit zu behandeln. Heute aber entstehen immer neue Eingriffsmöglichkeiten im Bereich der Reproduktion. So suggeriert die vorgeburtliche Untersuchung, das gesunde, perfekte Kind könne garantiert werden. Seit Anfang der Neunzigerjahre gibt es eine weitere Diagnosemöglichkeit: die Präimplantationsdiagnostik (PID). Die PID erlaubt es, Embryonen vor der Übertragung in die Gebärmutter genetisch zu untersuchen. Damit kann das individuelle Risiko für bestimmte Erbkrankheiten identifiziert werden.
Wird der Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland bald verboten? Bild: Dott / Greenpeace
Der deutsche Agrarminister Christian Schmidt will die Agrarkonzerne zum Verzicht auf die Vermarktung von in der EU zugelassenem Gentechmais auffordern. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters wird Schmidt über die EU-Kommission den Konzernen den Wunsch zustellen lassen, kein gentechnisch verändertes Saatgut in Deutschland zu vertreiben. Damit komme Deutschland einem Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen einen Schritt näher, schreibt Reuters. Falls die Unternehmen einen freiwilligen Verkaufsstopp ablehnen, kann Deutschland nach den neuen EU-Regeln den Anbau über die nationale Gesetzgebung untersagen. Es handelt sich dabei um Saatgut der Konzerne Monsanto, Syngenta, Dow AgroScienes und DuPont-Pioneer.